Studienplatzvergabeverfahren zum Wintersemester erfolgreich abgeschlossen: Erste Bilanz zu den Effekten des neuen Verfahrens

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) hat das Studienplatzvergabeverfahren zum Wintersemester 2020/21 Ende Oktober – pünktlich zum bundesweiten Vorlesungsbeginn nächste Woche – erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der Corona-Pandemie hatten sich dieses Jahr die Termine sowohl für die Bewerbungsfrist als auch für den Vorlesungsbeginn verschoben. Mit 2,2 Millionen Bewerbungen von 309.000 Bewerber*innen gingen so viele Bewerbungen wie nie zuvor bei der Stiftung ein. Eine erste Untersuchung der Effekte des neuen Verfahrens zeigt, dass die Bewerberinnen und Bewerber von den neuen Möglichkeiten im Bewerbungsprozess profitieren

Erstmals konnte man in diesem Wintersemester Effekte der Neuerungen im Zulassungsverfahren beobachten, das mit dem Rekordwert der eingegangenen Bewerbungen alle bisherigen Verfahren übertraf. Die erstmalige Möglichkeit für Bewerber*innen, sich auf mehr als einen medizinischen Studiengang zu bewerben, wurde von fast jedem dritten Studieninteressierten im Zentralen Verfahren (ZV) genutzt und zeigte, dass Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin von neuen Bewerbungen derjenigen profitieren, die sich früher schon zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe für einen Studiengang entscheiden mussten (meist Humanmedizin). Nun wurden Pharmazie und Tiermedizin in 20 % der Fälle als zweite Priorität, Zahnmedizin sogar in 44 % der Fälle (damit häufiger auf zweiter als auf erster Priorität) genannt, was dazu führte, dass in diesen Studiengängen eher ausgeschiedene Medizinbewerber*innen Studienplätze erhalten haben. Auch der Wegfall der Begrenzung der Ortswünsche wurde insofern angenommen, dass Bewerber*innen in den medizinischen Studiengängen durchschnittlich mehr als sechs Ortsbewerbungen abgaben (in Medizin sogar durchschnittlich 20 von insgesamt 38 möglichen Orten).

Die Integration der medizinischen Studiengänge in das restliche Verfahren ermöglichte darüber hinaus erstmalig eine gleichzeitige Bewerbung für medizinische und andere Studiengänge in einem System. So wurde erstmals ein Mehrfachzulassungsabgleich zwischen Fächern wie Medizin, Pharmazie, Tiermedizin sowie Zahnmedizin und allen anderen Studienangeboten gewährleistet. Insgesamt nutzten 18.000 Bewerber*innen diese Möglichkeit. Die Auswertung ergibt, dass viele ZV-Bewerber*innen sich auf ebenfalls stark nachgefragte lokale NC-Studiengänge, allen voran Psychologie und Wirtschaftswissenschaften, bewarben. Dies wird voraussichtlich den Effekt haben, dass in der Summe weniger Studienplätze unbesetzt bleiben, da Bewerber durch die Integration der Verfahren nicht mehr zwei Zulassungen (z.B. in Medizin und Psychologie) erhalten, obwohl sie letztlich nur einen Studienplatz annehmen können. Zudem haben neue Regeln zur Koordinierung der Zulassungen die Dynamik des Verfahrens insgesamt erhöht, sodass Zulassungen schneller als früher erteilt werden, niedriger priorisierte Bewerbungen schneller ausscheiden und andere Bewerber*innen wiederum schneller aufrücken.

Neben der Analyse dieser positiven Effekte hat die Stiftung in den vergangenen anderthalb Monaten auch die Schwächen in der Verfahrensdurchführung reflektiert und dabei Kritik sowohl von Bewerber- als auch Hochschulseite berücksichtigt. Optimierungspotenziale in technischer, aber auch kommunikativer Hinsicht wurden erörtert und damit die kurzfristig notwendigen Schlüsse aus den Anfang September aufgrund einer Hochlast der Datenbank unvermeidlichen Portalsperren gezogen: Aufstockung der Hardwarekapazitäten, Optimierung der Software und zukünftig prominentere Platzierung wichtiger Hinweise für die Bewerber*innen. Auf wichtige Speichervorgänge (wie z.B. TMS-Ergebnisse) müssen die Bewerber*innen bestmöglich hingewiesen werden.

 

Hintergrund zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Stiftung für Hochschulzulassung führt im Auftrag der Länder und Hochschulen das Zentrale Verfahren (ZV) für derzeit Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin durch. Sie unterstützt darüber hinaus derzeit ca. 150 Hochschulen in ihren lokalen Zulassungsverfahren durch einen sogenannten Mehrfachzulassungsabgleich, der eine Nicht-Besetzung von Studienplätzen reduzieren und „Mehrfach“-Bürokratie für die Bewerber*innen reduzieren soll (Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)). Hierzu betreibt die Stiftung das Portal Hochschulstart, in dem Studieninteressierte ihre Bewerbungen zweimal jährlich innerhalb gesetzter Fristen abgeben können. Für Aufsehen sorgte das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2017 zur Humanmedizin, das schließlich zu weitergreifenden neuen Regelungen im gemeinsam durchgeführten Zulassungsverfahren führte (Staatsvertrag der Länder zur Hochschulzulassung vom 01.12.2019). Diese beinhalten im Kern:

  1. Möglichkeit, sich auf mehrere Studiengänge im ZV (z.B. Medizin und Pharmazie) zu bewerben
  2. Keine Limitierung auf sechs Ortswünsche im ZV mehr
  3. Zusätzliche Eignungsquote im ZV
  4. Abiturnotenausgleich im ZV
  5. Integration des ZVs in das DoSV
  6. Neue Koordinierungsregeln

Im Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020 sind diese Änderungen erstmals angewandt worden.

Kontakt:
Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle (Leitung: Patrick Holtermann)
Sonnenstr. 171, 44137 Dortmund, pressestelle@hochschulstart.de

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