Glossar
AdH
Auswahlverfahren der Hochschulen
60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen im bundesweiten Verfahren nach eigenen Kriterien in einem eigenständigen Auswahlverfahren besetzen. Die je nach Universität unterschiedlichen Auswahlkriterien sollen das besondere Profil der Hochschule in Forschung und Lehre deutlich machen und unter den Bewerbern die künftigen Studenten, die diesem Profil am besten entsprechen, auswählen.
Altabiturienten
Bewerberinnen und Bewerber für ein Wintersemester, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben haben, werden als "Altabiturienten" bezeichnet.
Beachten Sie die für Altabiturienten geltenden Fristen. Die Ausschlussfristen sind in der VergabeVO Stiftung § 3, Abs. 2, 7 festgelegt. Ist eine Ausschlussfrist abgelaufen, können Verfahrenshandlungen nicht mehr vorgenommen werden. So kann ein Antrag nach Ablauf der Frist nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Von anderen Fristen unterscheidet sich eine Ausschlussfrist dadurch, dass nach ihrem Ablauf auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht mehr möglich ist - dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist, das heißt, wenn der Betreffende gar nicht anders handeln konnte (z.B. er lag bewußtlos im Krankenhaus).
HZB - Hochschulzugangsberechtigung
Hochschulzugangsberechtigung ist eine Sammelbezeichnung für alle durch Zeugnisse nachgewiesenen Berechtigungen zur Aufnahme des Studiums an einer Hochschule (z. B. Reifezeugnis, Abiturzeugnis, Abschluss einer Fachhochschule bzw. als besondere Hochschulzugangsberechtigung nach dem Recht einzelner Länder der Abschluss des Grundstudium an einer Fachhochschule).
Hochschul-NC
Da sich die Nachfrage der Studienbewerber auf die einzelnen Studienorte ungleichmäßig verteilt, wird nach den entsprechenden Kriterien über den Studienort entschieden. Informationen hierzu finden Sie in den Regeln bezüglich der Ortsverteilung in der Quote nach Abiturbeste und Wartezeit. HZB Hochschulzugangsberechtigung ist eine Sammelbezeichnung für alle durch Zeugnisse nachgewiesenen Berechtigungen zur Aufnahme des Studiums an einer Hochschule (z. B. Reifezeugnis, Abiturzeugnis, Abschluss einer Fachhochschule bzw. als besondere Hochschulzugangsberechtigung nach dem Recht einzelner Länder der Abschluss des Grundstudium an einer Fachhochschule).
Landes-NC
hochschulstart.de bildet nicht eine bundeseinheitliche Notenrangliste, sondern stellt für jedes Bundesland getrennt eine Rangliste auf. Der Grund: Das Abitur ist zwar bundeseinheitlich von allen Ländern als Studienberechtigung anerkannt, über den Weg dorthin sind die Länder manchmal unterschiedlicher Meinung. Bei einer bundeseinheitlichen Notenrangliste würden die unterschiedlichen Schulsysteme zu einer Verzerrung der Konkurrenz führen. Um diese Klippe zu umschiffen, wird die Notenkonkurrenz in 16 Einzelkonkurrenzen aufgeteilt. Jeder Bewerber befindet sich nur mit denjenigen auf einer Notenrangliste, die im gleichen Bundesland - sprich: unter vergleichbaren Bedingungen - die Abiturprüfung abgelegt haben.
Neuabiturienten
Bewerberinnen und Bewerber für ein Wintersemester, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar erworben haben, werden als "Neuabiturienten" bezeichnet.
Nutzerkonto
Über Ihr Nutzerkonto kommunizieren Sie mit hochschulstart.de und haben Zugriff auf Ihre Antragsdaten.
Ortspräferenz
Ortspräferenz bezeichnet die Position in der Reihenfolge der Ortswünsche, wie sie im Antrag genannt werden. Entsprechend dieser Reihenfolge wird für jede Hochschule geprüft, ob eine Zulassung möglich ist. Ebenso ist Reihenfolge der Ortsnennungen für die Auswahl an einem Studienort von Bedeutung. So gehen zum Beispiel Bewerber, die eine Hochschule an erste Stelle genannt haben vor Bewerbern, die die selbe Hochschule an zweiter Stelle genannt haben.
Parkstudienzeit
Als Parkstudienzeiten zählen die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Als eingeschrieben gelten auch die Semester, zu denen Sie nur eingeschrieben waren, aber an den Lehrveranstaltungen nicht teilgenommen haben oder z. B. beurlaubt waren.
Punktzahl
Bei deutschen Abiturzeugnissen, bei denen die Durchschnittsnote auf der Grundlage einer maximal erreichbaren Punktzahl von 840 errechnet worden ist, ist die auf dem Zeugnis ausgewiesene Punktzahl maßgeblich.
Sollte die HZB keine errechnete Gesamtpunktzahl ausweisen, gilt der Mittelwert der Punktspanne der jeweiligen Durchschnittsnote als maßgebliche Punktzahl. (siehe VergabeVO Stiftung, Anlage 5, Abs. 3)
Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote für die Abiturzeugnisse
Alle von hochschulstart.de veröffentlichten Auswahlgrenzen legen eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu grunde.
Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wird die in der Abiturprüfung erreichte Punktzahl auf die Basis von 840 Punkten an Hand folgender Formel umgerechnet:
P = (840 x PA) / 900
PA = auf dem Abiturzeugnis ausgewiesene Punktzahl
(siehe VergabeVO Stiftung, Anlage 5)
Teilstudienplatz
Unter Teilstudienplatz ist ein Studienplatz zu verstehen, bei dem die Zulassung auf den ersten Teil eines Studiengangs beschränkt ist und das Weiterstudium im Geltungsbereich des Staatsvertrages nicht gewährleistet ist. Auswahlkriterium für den Teilstudienplatz ist das Los.
TMS
Der Test für medizinische Studiengänge ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest, der neben der Abiturnote eine hohe Voraussagekraft für den Erfolg in Medizinischen Studiengängen besitzt.
Wartezeit
hochschulstart.de berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen sind, abzüglich eventueller Parkstudienzeiten. Als Parkstudienzeiten zählen die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Als eingeschrieben gelten auch die Semester, zu denen Sie nur eingeschrieben waren, aber an den Lehrveranstaltungen nicht teilgenommen haben oder z. B. beurlaubt waren.
Zweitstudienbewerber/innen
Bewerber, die ein Studium an einer deutschen Hochschule einschließlich Fachhochschule und Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung usw. erfolgreich abgeschlossen haben und bei hochschulstart.de die Zulassung für ein Studiengang der Auswahlverfahren beantragen, sind Zweitstudienbewerber.


