Bereitstellung der Bescheide

Sobald Entscheidungen bezüglich Ihrer Bewerbungen getroffen wurden, erhalten Sie rechtsverbindliche Bescheide. Hochschulen können Hochschulstart mit der Bereitstellung der Bescheide beauftragen.

Bestimmte Bescheide werden allerdings grundsätzlich nur von Hochschulstart zur Verfügung gestellt. Nach der Freigabe sind die Bescheide unmittelbar im DoSV-Bewerbungsportal sichtbar und können dort heruntergeladen werden. Sie erhalten außerdem Benachrichtigungen per E-Mail über vorliegende Bescheide zu Ihren Bewerbungen.

Ab dem Vergabeverfahren für das Wintersemester 2022/23 werden alle Bescheide durch Hochschulstart ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher postalischer Versand ist nicht möglich.

Bescheide im DoSV

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die verschiedenen Bescheid-Arten, die am Ende des Bewerbungsprozesses zum Einsatz kommen können. Wann welche Bescheide durch Hochschulstart versendet werden, können Sie der Terminübersicht entnehmen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass kein Bescheid generiert wird, wenn eine Bewerbung ausscheidet, weil Sie bspw. ein anderes Angebot angenommen haben oder ein höher priorisiertes Angebot vorliegt!

Ein Zulassungsbescheid ist ein Dokument, welches das Recht vermittelt, sich für den Studiengang an einer Hochschule immatrikulieren zu dürfen. Es kann mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) verbunden sein.

Einen Zulassungsbescheid erhalten Sie, wenn ein Angebot verbindlich angenommen wird. Die Annahme eines Angebotes kann von Ihnen aktiv in Ihrem Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals erfolgen. Eine automatische Annahme eines Angebotes erfolgt nur, wenn Sie innerhalb der Koordinierungsphase nur eine einzige aktive Bewerbung mit einem Angebot vorliegen haben oder wenn Ihnen am Ende der Koordinierungsphase für eine Ihrer Bewerbungen ein Angebot vorliegt. Nach dem Hauptverfahren besteht zudem die Möglichkeit während des Koordinierten Nachrückens ein Zulassungsbescheid zu erhalten, wenn Sie an diesem teilnehmen und einen Reststudienplatz erhalten. Der Zulassungsbescheid beinhaltet zudem die Einschreibfrist und weitere Anmerkungen und Hinweise der Hochschule, die Ihre Einschreibung betreffen. Eine besondere Rolle spielen Zulassungsbescheide auch bei den sogenannten Mehrfachstudienangeboten.

Besonderheiten der Bescheide für Studiengänge mit bundesweitem NC (ZV)

Grundsätzlich werden alle Bescheide für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ausschließlich in elektronischer Form von Hochschulstart zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch die Bescheide für die Vorabquoten. Die Bereitstellungstermine der Bescheide der Vorabquoten und der anderen Bescheide entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.

Hochschulstart erstellt im Auftrag der Bundesländer, die eine Landarztquote vorsehen, Zulassungsbescheide für die Vorabquote „Landarztquote und ÖGD“.

Hochschulstart erstellt im Auftrag der Bundesländer, die eine Landarztquote vorsehen, Zulassungsbescheide für die Vorabquote „Landarztquote“. Informationen hierzu finden Sie unter dem Bereich Landarztquote.

Sie erhalten einen Rückstellungsbescheid, wenn Sie eine Rückstellung für eine Zulassung bzw. für ein vorliegendes Angebot beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie mit der beantragten Rückstellung keinen Anspruch auf Einschreibung im laufenden Vergabeverfahren haben; ein Zulassungsbescheid gilt insoweit als widerrufen. Die betreffende Hochschule wird umgehend über die Rückstellung informiert und das Verfahren ist für Sie beendet. Ihnen wird daraufhin der Bescheid entweder über das DoSV-Bewerbungsportal oder von der betreffenden Hochschule zur Verfügung gestellt.

Eine Rückstellung kann von Ihnen nur geltend gemacht werden, sofern Sie einen anerkannten Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst, Zivildienst, etc.) leisten und ein Angebot oder eine Zulassung aufgrund des Dienstes nicht wahrnehmen können. Der Rückstellungsbescheid hat somit reservierenden Charakter und verschafft Ihnen die Möglichkeit innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach Dienstende durchgeführt werden, Ihre zurückgestellte Zulassung bzw. das zurückgestellte Angebot geltend zu machen. Für Studienplätze, die nur zu einem Wintersemester vergeben werden, besteht der Zulassungsanspruch zu den beiden Wintersemesterverfahren nach Dienstende. Alternativ können Sie auch den Zulassungsbescheid als Rückstellungsbescheid verwenden.

Ein Ablehnungsbescheid wird ausgesprochen, wenn aufgrund der Zulassung besser qualifizierter Mitbewerberinnen und Mitbewerber die Studienplatzkapazitäten erschöpft sind und Ihnen deshalb kein Zulassungsangebot unterbreitet werden kann. Diese Bescheide werden grundsätzlich von Hochschulstart erstellt und am Ende des Verfahrens bereitgestellt. Unter den hier genannten Bedingungen erhalten Sie einen oder mehrere Ablehnungsbescheide:

  • Für alle von Ihnen genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bis zum Abschluss der Koordinierungsphase für keinen Ihrer Studienwünsche ausgewählt werden können.
  • Für alle vorrangig genannten Studienwünsche erhalten Sie Ablehnungsbescheide, wenn Sie bei Abschluss der Koordinierungsphase nur für einen Ihrer nachrangigen Studienwünsche ausgewählt und automatisch zugelassen werden können.

Nehmen Sie selbst aktiv ein Angebot an, erhalten Sie nur für diesen Studienwunsch einen Zulassungsbescheid. Ihre übrigen Studienwünsche scheiden aus dem Verfahren aus, ohne dass dafür Ablehnungsbescheide erteilt werden.

Wurden alle Ihre Studienwünsche abgelehnt, bestehen auch nach Abschluss der Koordinierungsphase (Ende des Verfahrens) noch Chancen auf eine Zulassung für das Wunschstudium: Studienplätze, die nach Versand der Zulassungsbescheide unbesetzt bleiben, werden je nach Entscheidung der Hochschule entweder durch hochschuleigene Maßnahmen oder über die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken von Hochschulstart vergeben. Hochschulen, die Plätze für Studiengänge mit bundesweitem NC anbieten, nehmen mit ihren Studienangeboten automatisch am Koordinierten Nachrücken teil. Falls Sie im Koordinierten Nachrücken von Hochschulstart keine Zulassung erhalten konnten, ergeht kein Ablehnungsbescheid.

Besonderheiten der Bescheide für Studiengänge mit bundesweitem NC (ZV)

Grundsätzlich werden alle Bescheide für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ausschließlich in elektronischer Form von Hochschulstart zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch die Bescheide für die Vorabquoten. Die Bereitstellungstermine der Bescheide der Vorabquoten und der anderen Bescheide entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.

Weiter oben wurde bereits erläutert, in welchen Fällen ein Ablehnungsbescheid erstellt wird. In Bezug auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es jedoch eine Besonderheit zu beachten: Da Sie sich hier im Rahmen Ihrer Bewerbung auf alle verfügbaren Studienorte eines Studienganges bewerben können, erhalten Sie am Ende des Vergabeverfahrens, im Falle einer Ablehnung aller Studienorte eines Studienganges, für jeden einzelnen Studienort einen Ablehnungsbescheid. Sollten Sie allerdings für einen Ihrer nachrangig genannten Studienorte bei Abschluss der Koordinierungsphase ausgewählt und automatisch zugelassen werden können, erhalten Sie nur für alle vorrangig genannten Studienorte je einen Ablehnungsbescheid. Bei aktiver Annahme eines Angebotes erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid und keine Ablehnungsbescheide.

Erläuterungen zum Musterbescheid:

  • Ranglisteneinträge Abitur
    • Ihr Rang = Ihr Rang auf der Abiturbestenranglisten für dieses Studienangebot
    • Grenzrang = siehe Sternchen
    • Ihr Wert = Der Rangplatz Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach durchgeführtem Abiturnotenausgleich auf der Bundesliste
  • Ranglisteneinträge ZEQ
    • Ihr Rang = Ihr Rang auf der ZEQ-Rangliste für dieses Studienangebot
    • Grenzrang = siehe Sternchen
    • Punktzahl  aus ZEQ_1 und Ihr Wert = Summe der einzelnen berücksichtigten Einzelkriterien der Hochschule für dieses Studienangebot (welche Kriterien die Hochschule für dieses Studienangebot berücksichtigt, können Sie dem Studienangebot entnehmen)
    • Dienst = Dienst als nachrangiges Auswahlkriterien liegt bei einem Eintrag mit „1“ vor. Achtung: Dies ist nicht mit dem Dienst als ZEQ- oder AdH-Kriterium zu verwechseln. Die hierfür vergebene Punktzahl wird nicht separat ausgewiesen.
    • Los = Die Ihnen zugeteilte Losnummer, die im Falle von einer Ranggleichheit über die Einsortierung Ihrer Bewerbung auf der Rangliste entscheidet
  • Ranglisteneinträge AdH
    • Ihr Rang = Ihr Rang auf der AdH-Rangliste für dieses Studienangebot
    • Grenzrang = siehe Sternchen
    • Punktzahl aus gewichteten Kriterien_1 und Ihr Wert = Summe der einzelnen berücksichtigten Einzelkriterien der Hochschule für dieses Studienangebot (welche Kriterien die Hochschule für dieses Studienangebot berücksichtigt, können Sie dem Studienangebot entnehmen)
    • Dienst = Dienst als nachrangiges Auswahlkriterien liegt bei einem Eintrag mit „1“ vor. Achtung: Dies ist nicht mit dem Dienst als ZEQ- oder AdH-Kriterium zu verwechseln. Die hierfür vergebene Punktzahl wird nicht separat ausgewiesen.
    • Los = Die Ihnen zugeteilte Losnummer, die im Falle von einer Ranggleichheit über die Einsortierung Ihrer Bewerbung auf der Rangliste entscheidet

Einen Ausschlussbescheid erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung für den gewünschten Studiengang so schwerwiegende Mängel (beispielsweise in Form von fehlenden oder falschen Angaben) aufweist, dass diese nicht am Verfahren beteiligt werden kann. Ausschlussbescheide werden grundsätzlich von Hochschulstart zur Verfügung gestellt.

Hinweise zur Einschreibung