Auswahlgrenzen
Umgangssprachlich wird „NC“ häufig mit „Auswahlgrenze“, meist Durchschnittsnote der Studienberechtigung und Wartezeit gleichgesetzt. In Wirklichkeit legt der „NC“ nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze fest.
Wörtlich übersetzt bedeutet „NC“ beschränkte Anzahl. Die eigentliche Auswahlgrenze ergibt sich aber aus dem Verhältnis der zu vergebenden Studienplätze und der Anzahl der Bewerber, die sich um einen Studienplatz bemühen. Die sich aus diesem Verhältnis ergebende Auswahlgrenze wird dann üblicherweise als „NC“ bezeichnet.
Die auf den folgenden Seiten dargestellten Auswahlgrenzen sind kein von hochschulstart.de oder früher von der ZVS willkürlich festgesetzter Wert, sondern immer das Ergebnis von Angebot und Nachfrage.
Aus diesem Grund variieren die Auswahlgrenzen von Semester zu Semester. Auch sind nur Sommer- mit Sommersemester und Winter- mit Wintersemester vergleichbar, da das Studienangebot zu einem Sommersemester stark reduziert ist und sich nur auf wenige Hochschulen beschränkt.
Ebenso erfolgt eine Zulassung nur für Studienorte, die ein Bewerber im Zulassungsantrag selbst genannt hat. Somit ist ausgeschlossen, dass eine Zulassung für ein Studienangebot erfolgt, das der Bewerber nicht gewünscht hat.
Zu den Auswahlgrenzen
Das dialogorientierte Verfahren
