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Auswahlgrenzen

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Auswahlgrenzen

Umgangssprachlich wird "NC" häufig mit "Auswahlgrenze", meist Durchschnittsnote der Studienberechtigung und Wartezeithochschulstart.de berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen sind, abzüglich eventueller Parkstudienzeiten. Als Parkstudienzeiten zählen die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Als eingeschrieben gelten auch die Semester, zu denen Sie nur eingeschrieben waren, aber an den Lehrveranstaltungen nicht teilgenommen haben oder z. B. beurlaubt waren. gleichgesetzt. In Wirklichkeit legt der "NC" nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze fest.

 

Wörtlich übersetzt bedeutet "NC" beschränkte Anzahl. Die eigentliche Auswahlgrenze ergibt sich aber aus dem Verhältnis der zu vergebenden Studienplätze und der Anzahl der Bewerber, die sich um einen Studienplatz bemühen. Die sich aus diesem Verhältnis ergebende Auswahlgrenze wird dann üblicherweise als "NC" bezeichnet.

Die auf den folgenden Seiten dargestellten Auswahlgrenzen sind kein von hochschulstart.de oder früher von der ZVS willkürlich festgesetzter Wert, sondern immer das Ergebnis von Angebot und Nachfrage.

 

Aus diesem Grund variieren die Auswahlgrenzen von Semester zu Semester. Auch sind nur Sommer- mit Sommersemester und Winter- mit Wintersemester vergleichbar, da das Studienangebot zu einem Sommersemester stark reduziert ist und sich nur auf wenige Hochschulen beschränkt.

 

Ebenso erfolgt eine Zulassung nur für Studienorte, die ein Bewerber im Zulassungsantrag selbst genannt hat. Somit ist ausgeschlossen, dass eine Zulassung für ein Studienangebot erfolgt, das der Bewerber nicht gewünscht hat.

 

Alle veröffentlichten Auswahlgrenzen legen eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZBHochschulzugangsberechtigung ist eine Sammelbezeichnung für alle durch Zeugnisse nachgewiesenen Berechtigungen zur Aufnahme des Studiums an einer Hochschule (z. B. Reifezeugnis, Abiturzeugnis, Abschluss einer Fachhochschule bzw. als besondere Hochschulzugangsberechtigung nach dem Recht einzelner Länder der Abschluss des Grundstudium an einer Fachhochschule). zu grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wird die in der Abiturprüfung erreichte Punktzahl auf die Basis von 840 Punkten an Hand folgender Formel umgerechnet:

P = (840 x PA) / 900  
(PA = auf dem Abiturzeugnis ausgewiesene Punktzahl)
(s. VergabeVO Stiftung, Anlage 5)

Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote für die Abiturzeugnisse

 

Zu den Auswahlgrenzen

 

Wintersemester


Sommersemester