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| Goethe Universität Frankfurt

Bewerbungsverfahren für Wintersemester 2022/2023 vorläufig gestoppt

Stiftung für Hochschulzulassung unterbricht Koordiniertes Nachrücken

Dortmund, 2. September 2022. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) setzt das Bewerbungsverfahren für rund 17.800 Bewerbende auf Nachrückplätze in allen Studiengängen, die über die SfH abgewickelt werden, für das kommende Wintersemester aus. Bis zum 6. September 2022, um 24 Uhr können daher weder Hochschulen noch Studieninteressierte auf das Portal Hochschulstart, welches die Stiftung betreibt, zugreifen. Mit diesem Schritt folgt die Stiftung für Hochschulzulassung dem Wunsch der Kultusministerkonferenz, rechtliche wie technische Lösungsmöglichkeiten für die Personen zu ermöglichen, deren Studienplatzzusage durch eine fehlerhafte Überbuchung der Goethe-Universität Frankfurt zurückgenommen wurde und die dadurch keinen Platz in Medizin erhalten haben.

„Für die Betroffenen ist das eine Achterbahnfahrt“, sagt Prof. Dr. Holger Burckhart, Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung für Hochschulzulassung. „Wir arbeiten daher mit Hochdruck daran, im Austausch mit den Bundesländern, der betroffenen Universität und den Studienplatzbewerberinnen und - bewerbern Möglichkeiten zu finden, dass berechtigte Studienwünsche erfüllt werden. Das Vergabeverfahren der Länder und die technischen Abläufe für das Bewerbungsverfahren sind jedoch stark formalisiert und sehr komplex und es ist zu berücksichtigen, dass alle am Nachrückverfahren Teilnehmenden ein Recht auf ein faires Verfahren haben.“ Ob wirklich alle 282 betroffene Studieninteressierte einen Studienplatz bekommen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt im Auftrag der Bundesländer und Hochschulen zentral die Studienplätze für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Sie koordiniert zugleich die Vergabe von über 1.700 örtlich zulassungsbeschränkten sowie zulassungsfreien Studiengängen für über 160 Hochschulen. Das Koordinierte Nachrücken ist der letzte Vergabeschritt im Bewerbungsverfahren für diese Studiengänge. Es startete am 28. August 2022 und endet voraussichtlich am 30. September 2022. Dort werden die Studienplätze vergeben, die in der vorangegangenen Vergabephase nicht besetzt wurden.

Die Stiftung für Hochschulzulassung bittet Bewerbende im Nachrückverfahren, zunächst die für diesen Fall bereitgestellten FAQs https://bit.ly/3AHiDQO zu lesen und darüber hinaus gehende dringende Anfragen über das Kontaktformular an Hochschulstart zu richten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kathrin Stenzel | Leitung Team Kommunikation und Marketing

Tel.: 0231 1081-1070 | M: +49 1515 792 95 94

E-Mail: Kathrin.Stenzel@hochschulstart.de

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