Abiturient*innen, die gerade erst die Prüfungen absolvieren (sogenannte Neuabiturient*innen), reichen ihre Unterlagen erst nach der Aushändigung der Hochschulzugangsberechtigung ein.
Selbstverständlich können Sie Ihre Bewerbung auch ohne das Resultat eines Studieneignungstests bereits auf den Weg bringen. Nachträglich eingehende Testergebnisse (TMS, PhaST, etc.) können Sie jederzeit über unser Online-Bewerbungsportal (AntOn) fristgerecht bis zum 15.07.2023 nachtragen.
Eine Anleitung (beispielhaft für den TMS) sowie weitere wichtige Hinweise zur Berücksichtigung von Testergebnissen finden Sie hier.