FAQ`s zum Stand Koordiniertes Nachrücken/Rücknahmen der Zulassung Goethe-Universität Frankfurt

| Goethe Universität Frankfurt

Die FAQ´s sollen Antworten auf drängende Fragen liefern. Sie werden je nach Bedarf und neuen Erkenntnissen fortlaufend angepasst und ergänzt.

Die Fragen&Antwort-Liste soll den betroffenen Bewerberinnen und Bewerbern aber auch den Bewerbenden des Koordinierten Nachrückverfahrens einen aktuellen Überblick geben:

Das Koordinierte Nachrücken für die Studiengänge der Zentralen Vergabe ist am Montag, 26.9.2022, wieder angelaufen. Dies ist erfolgt, nachdem bis Mitte vergangener Woche für die 158 Personen aus der Angebotsgruppe Zulassungen ausgesprochen wurden. Zur Angebotsgruppe zählen diejenigen, die ohne die Zulassung in Frankfurt bis zum Ende der Koordinierungsphase einen anderen Studienplatz erhalten hätten.

Vor der Fortsetzung des Koordinierten Nachrückens sind alle an uns gemeldeten Plätze (abzüglich der Plätze für die oben beschriebenen Zulassungen) wieder in das technische System eingespielt worden und sind nun Bestandteil des Verfahrens. Das technische System nimmt seit Montag, 26.9.2022, bis zum Freitag, 30.9.2022, kontinuierlich die Vergabe von Nachrücker-Plätzen vor.

Ich gehöre zur Angebotsgruppe: Wie kann ich mich mit dem neu erhaltenen Zulassungsbescheid einschreiben?

Nachdem Sie Ihren Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie sich an der entsprechenden Hochschule noch einschreiben, um diesen Studienplatz auch wahrnehmen zu können. Eventuell finden Sie in Ihrem Bescheid auch weitere Hinweise zur Einschreibung. Aufgrund der besonderen Situation im Kontext der Universität Frankfurt kann es sein, dass Sie bei der Einschreibung (bzw. bei der Anmeldung für die Einschreibung) besondere Schritte berücksichtigt müssen. Sollte in Ihrem Bescheid kein entsprechender Hinweis hinterlegt sein, so wenden Sie sich bitte direkt an die Hochschule. Diese regelt die Einschreibung völlig eigenständig. Das Hochschulstart-Team kann daher auch keine weiteren Rückfragen zu diesem Themenfeld beantworten.
 

Wann läuft das Koordinierte Nachrücken in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie weiter?

Nachdem die neuen Studienplätze für die sog. Angebotsgruppe vergeben worden sind, wird das Koordinierte Nachrücken für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge nun im Laufe des Montags, 26.09.2022, in Gang gesetzt. Die Studienplatzvergabe für die Bewerberinnen und Bewerber, die am Koordinierten Nachrücken mit den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie teilnehmen, wird fortgesetzt, sobald die letzten Qualitätssicherungsmaßnahmen abgeschlossen werden konnten. 
Die entsprechenden Zulassungsbescheide für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden an folgenden Terminen für die Studieninteressierten im DoSV-Bewerbungsportal abrufbar sein: 

•    Montag, 26.09.2022 
•    Donnerstag, 29.09.2022
•    Dienstag, 04.10.2022

Das Koordinierte Nachrücken sowohl für die Studiengänge des Zentralen Verfahrens (ZV) als auch für die mit örtlichem Numerus Clausus endet regulär am 30.09.2022 um 24:00 Uhr.

 

Warum konnte ich am 14.9. von 7:00 bis 11:00 Uhr nicht auf das Bewerbungsportal von Hochschulstart zugreifen?

Das Bewerbungsportal war vorübergehend gesperrt, da wir in das Portal eine technische Lösung integrierten, die es ermöglichen soll, den Fehler der Goethe-Universität Frankfurt zu korrigieren, infolgedessen 251 Bewerbende einen Rücknahmebescheid erhielten.

(siehe auch: https://aktuelles.uni-frankfurt.de/studium/goethe-universitaet-sieht-durch-den-kmk-beschluss-eine-perspektive-fuer-die-bewerberinnen-in-greifbarer-naehe/ )

 

Warum ist dafür eine technische Lösung notwendig?

Die Kultusministerkonferenz hat am Donnerstag, 8. September 2022, beschlossen, dass die Hochschulen ihre freiwerdenden Plätze in den Studiengängen des Zentralen Vergabeverfahrens (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) technisch nicht in das Koordinierte Nachrückverfahren des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) melden sollen. Stattdessen sollen diese Plätze bis zum 16. September 2022 zunächst an die Stiftung für Hochschulzulassung gemeldet werden.

 

Ich habe einen Rücknahmebescheid der Goethe-Universität Frankfurt erhalten: Wer gehört zur sogenannten Angebotsgruppe?

Zur sogenannten Angebotsgruppe gehören diejenigen, die vor dem Medizinangebot aus Frankfurt bereits ein anderes Zulassungsangebot sicher hatten. Neben Angeboten für Medizin können das auch andere Plätze sein. Zunächst sollen der Angebotsgruppe aus den bundesweit derzeit noch unbesetzten Kontingenten der Hochschulen Studienplätze angeboten werden.

 

Ich habe einen Rücknahmebescheid der Goethe-Universität Frankfurt erhalten: Wer gehört zur sogenannten Chancengruppe?

Zur sogenannten Chancengruppe zählen jene, die zum Zeitpunkt der Annahme des Medizinstudienplatzes in Frankfurt kein anderes Platzangebot im Hochschulstart-Verfahren hatten.

 

Ich möchte einen anerkannten Dienst leisten, z.B. Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst, Zivildienst: Wie kann ich meine Zulassung zurückstellen?

Wer sein Studium aufgrund eines Dienstes später aufnehmen will, sollte folgendes beachten:

Wenn Sie aufgrund eines Dienstes Ihr Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen möchten, benötigen Sie dafür Ihre Dienstzeitbescheinigung und Ihren Zulassungsbescheid. Ihr Studienplatz ist Ihnen unter der Voraussetzung einer form- und fristgerechten Bewerbung in den kommenden zwei Bewerbungsverfahren nach dem jeweiligen Dienstende sicher. Ein zusätzlicher Rückstellungsbescheid ist dafür nicht nötig. Weitere Informationen zur erneuten Auswahl nach der Beendigung eines Dienstes entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

 

Warum kann ich für einen ZV-Studiengang aktuell keine Rückstellung im Portal vornehmen?

Das Mitteilen einer Rückstellung ist für die ZV-Studiengänge momentan technisch nicht möglich und auch nicht erforderlich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wenn Sie aufgrund eines Dienstes Ihr Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen möchten, benötigen Sie dafür Ihre Dienstzeitbescheinigung und Ihren Zulassungsbescheid. Ihr Studienplatz ist Ihnen unter der Voraussetzung einer form- und fristgerechten Bewerbung in den kommenden zwei Bewerbungsverfahren nach dem jeweiligen Dienstende sicher. Ein zusätzlicher Rückstellungsbescheid ist dafür nicht nötig. Weitere Informationen zur erneuten Auswahl nach der Beendigung eines Dienstes entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

 

Information regarding a later start of study due to community service

If you’re planning to postpone the start of your studies in order to provide a community service, you require your community service‘s written confirmation as well as the notification of admission. Provided that you observe time-limits and formal requirements when applying, your place of study will be safe for the upcoming two allocation procedures after completion of the community service. An additional notification of deferment is therefore not mandatory. Please find further information about this anewed allocation after completion of the community service in your notification of admission.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

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