Themengebiet Bewerbung DoSV
Wo finde ich Hilfe für das Vergabeverfahren?
Hochschulstart verfügt über verschiedene Unterstützungsangebote. Hierzu zählen nicht nur der vorliegende FAQ-Bereich, sondern auch die mit dem Bewerbungsportal verknüpfte Online-Hilfe. Darüber hinaus sind bei den Anzeigen/Übersichten im Bewerbungsportal erläuternde Hinweise hinterlegt, die man mithilfe der kleinen Info-Icons einblenden kann. Außerdem können Sie sich mit dem Beratungsteam von Hochschulstart in Verbindung setzen. Die verschiedenen Kontaktwege sind im Bereich Unterstützung für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie parallel auch die Seite Wer hilft noch?, auf der Informationsquellen zu verschiedenen ergänzenden Themen gelistet sind.
Wann muss ich mich an die Hochschule(n) wenden?
Aufgrund des Verfahrensaufbaus des DoSV kann Hochschulstart keine Fragen zu Details von Studienangeboten oder örtlichen Auswahlverfahren beantworten, die sich auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge beziehen. Hierzu gehören auch inhaltliche Fragen zum Bewerbungsstatus bzw. der Bewerbung. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen prüfen die Hochschulen die Bewerbungen und bearbeiten entsprechend auch den Status (im Gegensatz zur ZV-Bewerbung). Auch zu Inhalten eines Studiums bzw. konkreten Studiengangs können wir uns leider nicht äußern. Hochschulstart fokussiert sich allein auf die Koordinierung der (örtlich zulassungsbeschränkten) Studienangebote und ist hier als ausführender Dienstleister für die Hochschulen aktiv. Daher können alle Fragen bezüglich der zuvor genannten Themenfelder nur direkt von der entsprechenden Hochschule beantwortet werden.
Können Angehörige (bspw. Eltern) sich mit Hochschulstart in Verbindung setzen?
Grundsätzlich ja – aber man sollte sich fragen, wie zielführend oder effizient diese Form der "Beratung über Umwege" letztendlich ist. Die Fragen kommen schließlich bei den Bewerbenden im Bewerbungsprozess oder unmittelbar davor auf. Insofern empfiehlt es sich unbedingt, dass Bewerbende selbst mit Hochschulstart kommunizieren und keine "Vermittler*innen" einzusetzen. Außerdem muss Folgendes beachtet werden: Über die konkreten Bewerbungsdetails einer bestimmten Person kann Hochschulstart sich nicht mit Dritten austauschen! Hier greift der Datenschutz, so dass bspw. Angehörige nachweisen müssten, dass sie von den Bewerbenden autorisiert sind, entsprechend geschützte Informationen der Bewerbenden zu erhalten. Deshalb noch einmal die Bitte: Setzen Sie sich bei Bedarf persönlich mit uns in Verbindung – idealerweise per Email (über die bei Hochschulstart von Ihnen hinterlegte Email-Adresse) und unter Angabe Ihrer Bewerber-ID!
Kann im Rahmen der Beratung durch Hochschulstart irgendwie Einfluss auf Bewerbungsinhalte/-zwischenergebnisse genommen werden?
Nein. Nur die Bewerbenden selbst können mit dem Bewerbungsportal interagieren. Die Fachkräfte aus unserem Beratungsteam können Fragen zum Vergabe- bzw. Koordinierungsverfahren beantworten und Hintergründe oder ggf. bestehende Zusammenhänge erläutern. Sie können aber weder Einstellungen und Angaben modifizieren noch erzielte (Zwischen-)Ergebnisse beeinflussen oder gar verändern.