Was, wo und wie?

Wer studieren möchte, sollte sich über Hintergründe informieren und sich Klarheit über die sich bietenden Möglichkeiten sowie die eigenen Wünsche verschaffen. Zur Unterstützung haben wir daher im Folgenden einige Informationen für Sie zusammengefasst.

Voraussetzungen

Mithilfe der Verfahren von Hochschulstart werden Studienplätze sowohl an deutsche Bewerber*innen als auch an Personen vergeben, die zulassungsrechtlich den deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind. Diese Personengruppe wird auch als „Bildungsinländer“ bezeichnet. (Wesentliche Informationen für Internationale Bewerber haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.)

Zentrale Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren von Hochschulstart ist die sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“ (kurz: HZB). Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Sammelbezeichnung für alle durch Zeugnisse nachgewiesenen Berechtigungen zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule. Die wohl bekannteste Form der HZB ist das Abiturzeugnis. Detailinformationen rund um dieses Thema finden Sie bspw. im Hochschulkompass.

Außerdem können sich Personen bewerben, die…

  • in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren.
  • im gewünschten Studiengang aufgrund einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung (oder aufgrund eines Vergleichs) nur vorläufig eingeschrieben sind; sie bewerben sich für eine endgültige Zulassung.
  • in Humanmedizin nur eine auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkte Zulassung haben (Teilstudienplatz); sie bewerben sich für eine endgültige Zulassung.
  • außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind oder waren.
  • von einem Fachhochschulstudiengang zum gleichnamigen wissenschaftlichen Hochschulstudiengang wechseln wollen.
  • ein Studium auch ohne Abitur auf Grund einer besonderen beruflichen Qualifikation (z.B. Meister) unter gewissen Voraussetzungen aufnehmen möchten.
  • Gasthörer*innen sein wollen.

Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, die bereits ein anderes Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Für diese sogenannten „Zweitstudienbewerber“ gelten besondere Bestimmungen, die Sie hier einsehen können.

Infoquellen und Beratungsmöglichkeiten

Angesichts des breiten Angebots an Studiengängen empfiehlt es sich häufig, zunächst einmal zwei Fragen in den Mittelpunkt zu stellen: Wo liegen meine konkreten Interessen? Und welche Themengebiete liegen mir?

Interessen?

Wichtig ist, dass Sie bei der Beantwortung dieser Fragen nicht auf sich allein gestellt sind. Sowohl die Hochschulen als auch die Bundesagentur für Arbeit haben diverse Möglichkeiten geschaffen, um Ihnen hierbei unter die Arme zu greifen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen vor allem das sogenannte „Online-Self-Assessment“ (OSA) als erste Orientierungs- bzw. Entscheidungshilfe zur Verfügung.

Über den Hochschulkompass der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz können Sie bspw. einen Interessentest (SIT) absolvieren, der mit umfassenden Detailinformationen rund um das Studium und die Hochschullandschaft verknüpft ist, während die Arbeitsagentur ebenfalls entsprechende Hilfestellungen bereit hält, die Sie im Zusammenspiel mit der „Schwesterseite“ studienwahl.de zum Ziel führen.

Darüber hinaus zahlt es sich erfahrungsgemäß immer aus, einfach auch einmal eine Hochschule im Rahmen eines Tags „der offenen Tür“ oder einer ähnlichen Veranstaltung zu besuchen, denn hier erhalten Sie nicht nur eine Vielzahl an Informationen direkt „von der Quelle“, sondern kommen auch in unmittelbaren Kontakt zu Studenten, die kurz zuvor noch in der gleichen Situation waren wie Sie!

Recherchieren!

Wenn Sie sich schließlich darüber im Klaren sind, „WAS“ Sie studieren wollen, dann sind Sie auch ganz schnell beim „WO“ und „WIE“. Die zuvor genannten Portale und die Homepages Ihrer Wunsch-Hochschulen helfen Ihnen natürlich auch in dieser Angelegenheit weiter, entscheidend ist jedoch Folgendes:

Auswahl der für Sie interessanten Studiengänge

Ihre Auswahl an für Sie interessanten Studiengängen und die damit verknüpften Studienorte entscheidet, auf welchem Weg Sie sich letztendlich für einen Studienplatz bewerben müssen!

Ist ein Studiengang bundesweit zulassungsbeschränkt (geht es also um Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie), so ist der Fall recht einfach: Sie informieren sich auf www.hochschulstart.de und nutzen das dort bereitgestellte Studienangebot sowie das angebundene Bewerbungsportal.

Unterliegt der Studiengang allerdings einer örtlichen Zulassungsbeschränkung, so müssen Sie darauf achten, ob die Hochschule hierfür die Bewerbung direkt erhalten möchte – oder ob die Hochschule am Dialogorientieren Serviceverfahren (DoSV) beteiligt ist und Sie sich deshalb zuvor im entsprechenden Bewerbungsportal unter www.hochschulstart.de registrieren müssen. Auskunft hierüber geben die Homepages der Hochschulen sowie die bereits genannten Informationsplattformen „Hochschulkompass“ und „studienwahl.de“ (s.o.).

Gerade in Bezug auf die zulassungsbeschränkten Studiengänge ist es sinnvoll, rechtzeitig auf den Homepages der Hochschulen zu recherchieren oder die Studienberatung vor Ort aufzusuchen, um abzuklären, welche Qualifikationen Sie als Ergänzung zu Ihrer Abiturdurchschnittsnote anführen oder erwerben sollten, um Ihre Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung möglichst optimal auszunutzen.

Sobald nämlich die Zahl der Studieninteressierten die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze überschreitet, muss eine Hochschule eine Auswahl treffen – und diese Auswahl erfolgt eben nicht allein anhand der Abiturnote (weil viele Bewerber*innen identische Noten aufweisen), so dass eine einschlägige Zusatzqualifikation als sogenanntes „nachrangiges Auswahlkriterium“ letztendlich häufig über den Erfolg oder Misserfolg einer Bewerbung entscheiden kann.

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