Verfahrensdetails

Je nachdem, für welche Studiengänge Sie sich interessieren, kann sich der Weg zur erfolgreichen Bewerbung unterschiedlich gestalten. Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Aktivitäten ist das DoSV-Bewerbungsportal, denn alles beginnt mit einer Registrierung in diesem System – und in diesem Portal laufen schließlich später auch alle Informationen wieder zusammen.

Hinweis: Das vorliegende Thema ist recht komplex. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und nehmen Sie die Informationen möglichst vollständig zur Kenntnis.

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag staatlich anerkannter Hochschulen durchgeführt. Das Verfahren koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte (und vereinzelt auch zulassungsfreie) Studiengänge. Darüber hinaus ist das sogenannte Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie im DoSV integriert.

Viele Studieninteressierte bewerben sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig – und dabei oft auch auf verschiedene Studiengänge. Da die Hochschulen ihre Zulassungsbescheide nicht alle zum gleichen Zeitpunkt versenden, haben Bewerber*innen nur selten einen Überblick über den Status aller laufenden Bewerbungen bzw. über die Ergebnisse der verschiedenen Bewerbungen. Gleichzeitig entsteht beim Umgang mit dieser Strategie der mehrfachen (parallelen) Bewerbung häufig die Situation, dass Bewerber*innen auch mehrere Zulassungsangebote erhalten, von denen sie dann eines annehmen – ohne jedoch gleichzeitig den übrigen Hochschulen mitzuteilen, dass die übermittelten Angebote nicht angenommen werden.

Das ist ein Problem. Grund: Eine Hochschule „reserviert“ bis zum Ende der Einschreibefrist einen Studienplatz, für den ein Zulassungsangebot versendet wurde, so dass zum Beginn des Semesters eine stattliche Anzahl an Plätzen unbesetzt bleibt, obwohl sich durchaus auch andere für diese Plätze begeistert hätten. Diese Situation sorgt dafür, dass die Koordinierung der Studienplatzvergabe komplexer wird und sich der gesamte Zulassungsprozess als solcher verzögert. Als Konsequenz werden ebenso langwierige wie aufwendige Nachrückverfahren notwendig, damit die Reihen der Seminarräume und Vorlesungssäle doch noch mit zuvor leider abgelehnten Interessenten gefüllt werden können.

Vor diesem Hintergrund kommt nun das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ins Spiel: Hier laufen alle Informationen zum Bewerbungsprozess zusammen, so dass unter anderem (a) Bewerber*innen jederzeit wissen, ob ein Zulassungsangebot vorliegt und welches Zeitfenster für eine entsprechende Reaktion auf dieses Angebot gilt, und (b) Hochschulen sofort darüber informiert werden, wenn ein Zulassungsangebot angenommen wurde und alle anderen von der jeweiligen Person eingereichten Bewerbungen somit hinfällig sind. Dieses System ist also im Prinzip ein Kommunikationsknotenpunkt, der die Wünsche der Bewerber*innen mit den Kapazitäten der Hochschulen so übereinbringt, dass Studienplätze bundesweit „systematisch verteilt“ werden können – und das so zügig, dass komplizierte lokale Nachrückprozesse allerorts überflüssig werden.

Bewerbungsphase

Das DoSV läuft in drei Phasen ab. Es beginnt mit der Bewerbungsphase. Möchten Sie sich für ein teilnehmendes Studienangebot bewerben, müssen Sie sich immer im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Welche Studienangebote an welchen Hochschulen über das DoSV koordiniert werden, können Sie über die Studienangebotssuche im Bewerbungsportal von Hochschulstart herausfinden. In der Regel werden hier zulassungsbeschränkte Studiengänge abgebildet, aber Hochschulen können auch Studienangebote für zulassungsfreie Studiengänge hinterlegen. Die Studienangebote mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Humanmedizin, Tiermedizin (nur zu einem Wintersemester), Zahnmedizin und Pharmazie) nehmen immer am Verfahren teil. Nach der Registrierung können Sie sich dann auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben, wobei eine Bewerbung für ein bundesweit zulassungsbeschränkten Studienangebot für eine beliebige Zahl an diesbezüglichen Ortswünschen stehen kann. Anschließend sollten Sie Ihre Bewerbungen in eine Reihenfolge bringen (Priorisierung), die Ihren Wünschen entspricht.

Koordinierungsphase

Darauf folgt die Koordinierungsphase. Innerhalb der Koordinierungsphase wird durch die Hochschulen ermittelt, ob Sie Zulassungsangebote für Ihre Bewerbungen erhalten können. Dazu erstellen die Hochschulen für jeden Studiengang sogenannte Ranglisten, auf denen alle Bewerber*innen erfasst und schließlich anhand verschiedener Kriterien (z.B. die Abiturzahl) in eine Reihenfolge gebracht werden.

Über die Auswahlkriterien für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung informieren die jeweiligen Hochschulen. Diesbezügliche Angaben zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie dem entsprechenden Dokument von Hochschulstart entnehmen.

Im Anschluss werden diese Ranglisten an das DoSV übermittelt und dienen dann als Grundlage zur Verteilung der Zulassungsangebote für die jeweilige Hochschule. Hochschulstart erstellt die Ranglisten für die Studiengänge mit bundesweitem NC selbst. Da die Hochschulen bzw. Hochschulstart ihre Ranglisten zu unterschiedlichen Zeitpunkten fertigstellen und diese dementsprechend auch zu verschiedenen Terminen weiterleiten, erstreckt sich die Koordinierungsphase über mehrere Wochen und wird dabei mithilfe von drei Koordinierungsregeln gesteuert.

Koordiniertes Nachrücken

Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Dabei werden die freigebliebenen DoSV-Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Die noch verbliebenen Plätze werden unter Anwendung einer weiteren Koordinierungsregel (Regel 4) vergeben. Dabei werden die bereits vorliegenden Ranglisten aus der Koordinierungsphase weiter abgearbeitet. Sollten danach die Ranglisten keine weiteren Mitbewerber*innen führen und dennoch Plätze zur Verfügung stehen, werden diese an Bewerber*innen verlost, die sich während des Koordinierten Nachrückens neu auf die Restplätze beworben haben. Eine Neubewerbung auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ist in dieser Phase allerdings nicht möglich. Am Koordinierten Nachrücken für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge können somit nur Bewerber*innen teilnehmen, die in der Koordinierungsphase für alle abgegebenen, aktiven Bewerbungen eine Ablehnung erhalten haben. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe für alle Bewerber*innen beendet.

Während der gesamten Dauer des Verfahrens können Sie den Stand Ihrer Bewerbungen im DoSV-Portal mitverfolgen und haben so spätestens am Ende der dritten Phase ein eindeutiges Ergebnis zu Ihren Bewerbungen vorliegen.

Wie bereits erwähnt, ist das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie in das Dialogorientierte Serviceverfahren integriert. Wozu das ZV dient, wie es abläuft und über welche Quoten diese Studienplätze vergeben werden, wird nachfolgend beantwortet.

Hochschulstart koordiniert im Auftrag der Bundesländer den Bewerbungsprozess für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge. Dies ist nötig, da es für diese Studiengänge bundesweit stets wesentlich mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt und die Vergabe somit zentral koordiniert werden muss, um flächendeckend Fairness zu gewährleisten. Aktuell fallen deutschlandweit die Studienfächer Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie unter die Regelungen des ZV. Durch die Integration des ZV in das DoSV werden auch hier Mehrfachzulassungen vermieden, indem Zulassungsmöglichkeiten gemäß den Studienwünschen der Bewerbenden abgeglichen werden.

Das Bewerbungsverfahren für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird immer über Hochschulstart durchgeführt. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort füllen Sie programmgestützt Ihren Bewerbungsantrag aus. Beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für Alt- und Neu-Abiturient*innen zu einem Wintersemester. Bei einem Sommersemester gibt es diese Unterscheidung nicht. Um Ihre Bewerbung zu vervollständigen, müssen Sie im Anschluss den ausgedruckten Antrag sowie dazugehörige Unterlagen (z.B. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) per Post an Hochschulstart senden.

Versand Ihrer Unterlagen

Versand Ihrer Unterlagen

Hierfür wurde extra eine vereinfachte Postanschrift eingerichtet. Diese lautet:

Hochschulstart
44128 Dortmund

Beim Versand der Unterlagen müssen Sie den Bewerbungsschluss beachten und berücksichtigen, dass es sich bei den Bewerbungs- und Versandfristen um gesetzliche Ausschlussfristen handelt.

Sollten Sie sich parallel außerdem auch auf ein DoSV-Studienangebot bewerben, so haben Sie die Möglichkeit, Ihren ZV-Studienwunsch mit den übrigen Bewerbungen in eine Ihren Wünschen entsprechende Reihenfolge zu bringen (Stichwort: Priorisierung).

Nach dem Bewerbungsschluss beginnt die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Koordinierungsphase. Zuerst wird eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. Zweitstudienbewerber*innen, Landärzt*innen etc.) vergeben. Dann erfolgt die Vergabe der restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten: der Abiturbestenquote, der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und dem Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Alle Bewerber*innen nehmen ohne weiteres Zutun automatisch an allen drei Quoten teil.

In den Vorabquoten werden bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze an bestimmte Bewerbergruppen verteilt. Dies sind: Härtefälle, Ausländer*innen, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Landärzte), ihren Beruf in Bereichen des besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden dann in den drei Hauptquoten vergeben. Allein die Härtefälle werden ein wenig anders berücksichtigt: Auch wenn es sich bei der Härtefallquote rein rechtlich um eine Vorabquote handelt, so werden die entsprechenden Studienplätze zeitlich gesehen jedoch erst nach der Freigabe der Ranglisten für die drei Hauptquoten vergeben.

Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. Da es aber je nach Bundesland Unterschiede bei den Abiturnoten gibt, werden zuerst 16 Landesquoten gebildet, pro Bundesland eine Quote. Wenn Sie z.B. in Hessen Ihr Abitur gemacht haben, werden Sie mit allen anderen hessischen Abiturient*innen auf der Landesliste für Hessen geführt. Die Rangfolge der Bewerber*innen auf den einzelnen Listen wird nach den Kriterien Punktzahl, Dienst und Los erstellt.

Nachdem die 16 Landeslisten erstellt wurden, werden diese mithilfe eines mathematischen Verfahrens zu einer Bundesliste für ganz Deutschland zusammengeführt. Dadurch erhält jede(r) Bewerber*in auf der Bundesliste eine eindeutige Positionszahl. Anhand dieser werden Sie an den von Ihnen gewählten Hochschulen auf einem bestimmten Rangplatz eingeordnet. Welche Studienorte Sie bei Ihrer Bewerbung gewählt haben, spielt für den Rangplatz keine Rolle. Die Studienplätze werden dann anhand der Ranglisten-Positionen an die Bewerber*innen vergeben.

Die nächste Hauptquote ist die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Über sie werden 10% der Studienplätze vergeben. Bei der Auswahl in dieser Quote spielt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle. Es werden ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien genutzt (Ausnahme: Pharmazie). Solche Kriterien können (je nach Hochschule) sein:

  • Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (TMS, HAM-Nat etc.)
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten (Dienste/ehrenamtliche Tätigkeiten), außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben

In dieser Quote kommt ein Punktemodell zum Einsatz, in welchem die Bewerber*innen maximal 100 Punkte erreichen können. Je nach Kriterium werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Wie viele Punkte es für welches Kriterium gibt, legen die Hochschulen im Vorfeld fest. Eine Übersicht über die Auswahlkriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)  finden sie hier.

Im Rahmen einer Übergangsregelung wurde angesammelte Wartezeit im Zeitraum Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 (bzw. an bayerischen Universitäten bis einschließlich Wintersemester 2022/2023) innerhalb der ZEQ berücksichtigt. Ab dem Verfahren zum Sommersemester 2023 spielt die Wartezeit keinerlei Rolle mehr.

Mit einem Anteil von 60% werden die meisten Studienplätze schließlich im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Im AdH können die Hochschulen unterschiedliche Auswahlkriterien anwenden. Das können sein:

  • Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Punkte)
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben

Die anerkannten Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten und Vorbildungen sind in den Anlagen der jeweiligen Verordnungen der Bundesländer über die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen einheitlich definiert.

Allerdings müssen die Hochschulen bezüglich ihrer Kriterien gewisse Regeln einhalten. Dazu gehört, dass mindestens ein schulnotenunabhängiges Eignungskriterium maßgebliches Gewicht besitzen muss. Im Studiengang Humanmedizin sind sogar zwei schulnotenunabhängige Eignungskriterien vorgeschrieben. Außerdem wird die Berücksichtigung eines fachspezifischen Studieneignungstests für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin als verbindliches Kriterium vorgegeben. Das bedeutet, dass Hochschulen einen solchen Test bei der Bewertung von Bewerbungen berücksichtigten müssen, aber Bewerber*innen ihrerseits nicht verpflichtet sind, einen solchen Test abzulegen. Für Pharmazie gelten abweichende Regelungen: Auch hier gibt es zwar einen entsprechenden Eignungstest (PhaST = Pharmazeutischer Studierfähigkeitstest), aber dieser ist noch nicht verbindlich eingebunden, sondern wird nur lokal berücksichtigt. Daher ist im Bereich Pharmazie auch die Bedeutung der schulnotenunabhängigen Qualifikation aktuell gering.

Wie in der Zusätzlichen Eignungsquote kommt hier ein Punktemodell mit maximal 100 Punkten zum Einsatz. Welche Kriterien die Hochschulen anwenden und wie sie diese gewichten, steht den Hochschulen unter Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben allerdings frei. Werden die Punkte der Hochschulzugangsberechtigung als Kriterium angewendet, wird ein Prozentrang ermittelt. Der Prozentrang wird aus Ihrer in der Abiturbestenquote ermittelten Positionszahl der Bundesliste errechnet. Anschließend wird mithilfe einer Prozentrangformel der Prozentrang in einen Punktwert umgerechnet. Ein vorliegender Test wird entsprechend dem Testergebnis mit Punkten bewertet und zu den übrigen Punkten addiert. Die Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) finden Sie hier.

Die Ergebnisse Ihrer Bewerbungen werden Ihnen in Ihrem persönlichen Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt.

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