Eine Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die wir im Folgenden für Sie zusammengefasst haben:
1. Sie verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung.
Eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist die wichtigste Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. Die bekannteste HZB ist das Abitur. Die wichtigsten Informationen zum Thema HZB finden Sie im Bereich Regeln und Ranglisten.
2. Sie möchten in Deutschland studieren.
Das DoSV koordiniert ausschließlich die Bewerbungsprozesse für Studiengänge an staatlichen deutschen Hochschulen. Für sämtliche Belange bezüglich eines Auslandsstudiums wenden Sie sich daher bitte an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder an das akademische Auslandsamt der deutschen Hochschule, die mit ihrer internationalen Wunschhochschule kooperiert.
3. Sie möchten sich für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs bewerben.
Das DoSV-Studienangebot von Hochschulstart umfasst ausnahmslos grundständige Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen.
Postgraduale Studiengänge (wie etwa Master-Studiengänge) sind nicht im Angebot von Hochschulstart enthalten. Daher müssen Sie sich für diese Studiengänge immer unmittelbar bei den Hochschulen bewerben. Auch Bewerbungen für ein höheres Fachsemester richten Sie bitte direkt an die gewünschte Hochschule.
Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie können Sie sich dagegen ausschließlich nur über das separate (zentrale) Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Die Bewerbung für den Studiengang Tiermedizin kann dabei übrigens nur zum jeweiligen Wintersemester erfolgen.