Themenbereich Priorisierung

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  • Was bedeutet Priorisieren? Bis wann kann ich dies tun?

    Priorisieren bedeutet, dass Bewerber*innen ihre abgegebenen Bewerbungen (maximal zwölf) in eine persönlich festgelegte Reihenfolge bringen. Die Reihenfolge der Studienwünsche hat keine Auswirkungen auf die Zulassungschancen und wird den Hochschulen nicht bekanntgegeben.

    Haben Sie keine manuelle Priorisierung vorgenommen, wird die im Bewerbungsportal von Hochschulstart vorgegebene Vorpriorisierung (anhand des Eingangsdatums der Bewerbung) für die Vergabe in der Koordinierungsphase automatisch übernommen.

    Neben der allgemeinen Priorisierung Ihrer zwölf Bewerbungen ist im Falle von Bewerbungen auf die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie noch die Priorisierung Ihrer Wunschstudienorte innerhalb des Studiengangs möglich. Die erstmalige Reihenfolge der Wunschstudienorte wird von Ihnen bei der Abgabe Ihrer Bewerbung für den jeweiligen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang im Portal AntOn festgelegt. Nach Abgabe der Bewerbung können Sie diese Reihenfolge nur noch in Ihrem DoSV-Benutzerkonto anpassen.

    Wichtig
    Sie sollten Ihre Bewerbungen möglichst bis zum 22.01. (für ein Sommersemester) bzw. 22.07. (für ein Wintersemester) priorisieren.
    Weitere Informationen zur Priorisierung finden Sie hier.

  • Welche Auswirkung hat die Priorisierung für meine Bewerbung im laufenden Verfahren?

    In der Koordinierungsphase ist die Prioritätenliste für die Auswahl des bestmöglichen Zulassungsangebots maßgebend.

    Der Priorisierung der Bewerbungen kommt eine entscheidende Rolle bei der Vergabe der Studienplätze in der Koordinierungsphase zu, da niedriger priorisierte Angebote zugunsten von höher priorisierten ausscheiden. Kann für alle Bewerbungen eines Bewerbenden ein Angebot ermittelt werden, erfolgt automatisch die Zulassung für das Angebot der höchsten Priorität.

    In der Koordinierungsphase werden die Zulassungen und Angebote nach den Koordinierungsregeln ermittelt, die am 22.01. (für ein Sommersemester) bzw. 22.07. (für ein Wintersemester) unverzüglich greifen. Daher sollten Sie Ihre Bewerbungen möglichst bis zum 22.01. bzw. 22.07. priorisieren.

    Weitere Informationen zur Priorisierung finden Sie hier.

    Achtung:
    Priorisieren Sie sehr aufmerksam und bewusst, da hiervon die Ermittlung der Zulassung abhängt! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern“ unterhalb der Liste!