Themenbereich Bewerbungsstatus

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  • Was bedeuten die verschiedenen Bewerbungsstatus?

    Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des Bewerbungsportals von Hochschulstart angezeigt, z.B. „eingegangen", „gültig“, „zurückgezogen“, „Angebot aktuell nicht möglich“ „ausgeschlossen“. Sie sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie hier oder im Benutzerkonto des Bewerbungsportals unter „Meine Bewerbungen“. Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind allein die Hochschulen. Bitte richten Sie daher bei diesen Bewerbungen Ihre Fragen an die jeweilige Hochschule.

    Beachten Sie: Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Sobald Ihr Zulassungsantrag postalisch bei Hochschulstart eingegangen und datentechnisch erfasst worden ist, ändert sich der Status der einzelnen Bewerbungen in der Regel auf "gültig". Dies bedeutet, dass Ihre Bewerbungen am Vergabeverfahren beteiligt werden. Weitere Informationen zu den Status finden Sie hier.

  • Wenn meine Bewerbung den Status “Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ hat, wurde ich dann von der Hochschule abgelehnt?

    Steht Ihre Bewerbung in der Koordinierungsphase zum Beispiel im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“, kann Ihnen die Hochschule derzeit keine Zulassung anbieten. Diese Entscheidung ist nicht endgültig, der Status kann sich noch im Laufe des Verfahrens zu Ihren Gunsten ändern. Übrigens können Sie während der Koordinierungsphase für jede einzelne Bewerbung nach der Freigabe der Rangliste Ihre aktuellen Ranglistenpositionen einsehen.

    Weitere Informationen zu den Status finden Sie hier.

  • Bis wann muss ich ein Zulassungsangebot annehmen? Kann ein Zulassungsangebot verfallen?

    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Zulassungsangebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Zulassungsangebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.

    Wird Ihnen in dieser Phase ein Zulassungsangebot ausgesprochen, kann dieses ab dem Zeitpunkt an welchem die Koordinierungsregeln greifen, durch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Etwaige frühere Zulassungsangebote mit niedrigerer Priorität entfallen. Sie können dieses Zulassungsangebot aktiv mit den oben erwähnten Konsequenzen annehmen. Sofern Sie allerdings nicht reagieren, wird das am Ende der Koordinierungsphase vorliegende Zulassungsangebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt.

    Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, ergibt sich eine automatische Zulassung.

    Eine Zulassung für einen nicht am DoSV teilnehmenden Studiengang hat keine Auswirkungen auf die Bewerbungen im Bewerbungsportal von Hochschulstart.

    Entsprechend zugelassene Bewerber*innen werden weiterhin am Verfahren beteiligt.

  • Ich habe versehentlich das falsche Zulassungsangebot angenommen. Kann ich dieses rückgängig machen?

    Die Annahme eines Zulassungsangebotes ist unwiderruflich und eine Rückführung in den vorherigen Status nicht mehr möglich. Durch die Annahme eines Zulassungsangebotes sind Sie mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren ausgeschieden.

  • Ich habe versehentlich eine Rückstellung mitgeteilt. Kann ich dieses rückgängig machen?

    Es ist nicht möglich, eine einmal getätigte Rückstellung im Bewerbungsportal von Hochschulstart wieder aufzuheben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die entsprechende Hochschule und erfragen, ob es eine Möglichkeit außerhalb des Verfahrens von Hochschulstart gibt, Ihre Rückstellung zu widerrufen.

  • Meine Bewerbung wurde vorläufig ausgeschlossen. Was habe ich falsch gemacht?

    Eine Bewerbung wird vorläufig ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Unterlagen fehlen oder nicht vollständig eingereicht wurden. Die genauen Gründe finden Sie entweder in der Statusanmerkung zu Ihrer Bewerbung oder in den Bewerbungsdetails.

    Handelt es sich um einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an die Hochschule, da diese für die Prüfung Ihrer Bewerbung zuständig ist.

    Bei den Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie einen Link zu den näheren Erläuterungen in der Statusanmerkung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den  Bewerberservice von Hochschulstart.

    Weitere Informationen zu den Status finden Sie  hier.

  • Warum lautet der Status meiner Bewerbungen im Koordinierten Nachrücken „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“?

    Nehmen Sie am Koordinierten Nachrücken mit einem oder mehreren Studienangeboten teil, ändert sich der Status dieser Bewerbungen von „abgelehnt“ zu „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“.

    Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ bleibt dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Sollten Sie im Koordinierten Nachrücken eine Zulassung erhalten, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid für die betreffende Bewerbung.

    Bitte beachten Sie: Die Prioritäten spielen im Koordinierten Nachrücken keine Rolle mehr. Sobald Sie mit einer Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegen, bekommen Sie für diese Bewerbung die Zulassung und im Anschluss den Zulassungsbescheid. Das Verfahren ist dann für Sie beendet.