Dieser Sonderantrag ist für die Verteilung der (ausgewählten) Bewerber auf die Studienorte in der Quote nach der Wartezeit und nachrangig in der Abiturbestenquote von Bedeutung.
Da im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) einzig die von den Hochschulen festgelegten Auswahlkriteríen für die Zulassungsentscheidung relevant sind, wird im AdH dieser Sonderantrag nicht berücksichtigt.
Der Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches muss bis zum Ende der für Sie geltenden Bewerbungsfrist gestellt werden.
Zu einem Wintersemester können Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben haben und sich somit bis zum 31. Mai bewerben müssen, ihren Sonderantrag dann bis zum 15. Juli nachreichen, wenn das beeinträchtigende Ereignis erst nach dem 31. Mai eingetreten ist!
Zu einem Sommersemester muss der Sonderantrag bis spätestens 15. Januar zusammen mit dem Zulassungsantrag gestellt werden.
Bei der Beschreibung der Sonderanträge finden Sie Beispiele für einen begründeten Antrag. Die Aufzählungen können aber nicht alle denkbaren Lebensumstände erfassen und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Begründungen sind möglich.
Wenn Sie einen Sonderantrag stellen möchten, wird in AntOn das dafür vorgesehene Formular ausgefüllt und zusammen mit Ihrem Zulassungsantrag bei hochschulstart.de eingereicht. Das Formular erhalten Sie zusammen mit Ihren Antragsunterlagen zum Abschluss der Antragstellung.
Die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen Sie durch Ihre Original-Unterschrift auf dem Zulassungsantrag. Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen. Welche Belege dies sein können, ist bei den Beispielen für einen begründeten Antrag aufgeführt.
Folgenden Leitgedanken sollten Sie sich vor Augen halten: Ihr "Sonderfall" muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Sie erleichtern die Bearbeitung Ihres Antrages, wenn Sie dem ausgefüllten Formular neben den erforderlichen Nachweisen eine kurze schriftliche Begründung beifügen.
Bescheinigungen von Stellen, die zur Führung eines Dienstsiegels amtlich ermächtigt sind, müssen mit einem Dienstsiegelabdruck versehen sein. Kopien müssen amtlich beglaubigt sein.
Wie hochschulstart.de über Ihren Sonderantrag entschieden hat, können Sie dem Bescheid über Ihren Zulassungsantrag entnehmen. Eine ausführliche Begründung erhalten Sie auf schriftliche Anfrage.
Weitere Informationen finden Sie in dem Info-Blatt Die Zulassungschancen können verbessert werden
Formular für den Sonderantrag
Erläuterungen zum Sonderantrag "Ortsantrag"