Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und aus bestimmten Gründen - seien es berufliche oder wissenschaftliche - ein zweites Studium anschließen möchte, kann nur im Rahmen einer Sonderquote von drei Prozent zugelassen werden.
Besondere Gründe
Überall dort, wo der Zugang zu einem Studium durch den Numerus clausus geregelt wird, ist auch der Zugang zum Zweitstudium reglementiert. Wer schon einmal die Möglichkeit hatte, ein Studium an einer deutschen Hochschule zu absolvieren, muss in den Fällen, in denen sich viele um einen Studienplatz bewerben, besondere Gründe glaubhaft machen, warum ein zweites Studium erforderlich ist.
Wie wird für ein Zweitstudium ausgewählt ?
Auswahlkriterium für das Zweitstudium ist eine Messzahl, die aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium abgeleitet wird.
Falls Sie ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen aufnehmen möchten, benötigen Sie ein Gutachten der Hochschule, an der das Zweitstudium studiert werden soll.
In dem Merkblatt Die Zulassung zum Zweitstudium finden Sie ein Formular, mit dem Sie die Erstellung eines Gutachtens bei der Hochschule beantragen können.