Bewerbung bei hochschulstart.de
Einteilung in Landesquoten
Über die Anträge wird grundsätzlich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen entschieden. Deshalb teilt hochschulstart.de bei der Auswahl in der Abiturbestenquote die Studienplätze in 16 Landesquoten auf - eine Landesquote für jedes der 16 deutschen Bundesländer.
Die, den deutschen Studienbewerbern gleichgestellten Bewerber aus dem Ausland nehmen, sofern sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wie Deutsche an der Auswahl in der Quote des Bundeslandes teil, in dem sie ihr Zeugnis erworben haben. Andernfalls werden sie einer Landesquote zugelost.
Parkstudienzeiten in Deutschland schaden der Wartezeit
Parkstudienzeiten zählen nicht als Wartezeit. Als Parkstudium zählt jedes Semester, in dem man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Ein Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird also nicht als Parkstudium gewertet und mindert somit nicht die Wartezeit.
Ausländische Dienste können berücksichtigt werden
Ausländische Dienste (z. B. Militär- oder Zivildienst im Ausland) werden berücksichtigt, sofern sie einem deutschen Dienst gleichwertig sind.
Zu ausländischen Bescheinigungen, die dem Zulassungsantrag beigefügt sind (z. B. Bescheinigungen über einen geleisteten Dienst), benötigt hochschulstart.de die beglaubigte Kopie einer amtlichen Übersetzung.
Mehrere Wege, auf denen hochschulstart.de mit Ihnen in Kontakt tritt
Sobald Ihre schriftlichen Unterlagen mit Ihren online gemachten Angaben verglichen und von hochschulstart.de erfasst worden sind, wird Ihnen auf unser Homepage das elektronische Kontrollblatt in Ihrem Nutzerkonto zur Verfügung gestellt.
Im Kontrollblatt werden Sie auf mögliche Fehler oder Mängel bei Ihrer Antragstellung hingewiesen; im Idealfall wird Ihnen dort aber auch mitgeteilt, dass mit Ihrem Antrag alles in bester Ordnung ist.
In Ihrem Nutzerkonto finden Sie alle weiteren Informationen zum Stand Ihrer Bewerbung. Vom gespeicherten Antrag über das Kontrollblatt bis hin zum Endergebnis Ihrer Bewerbung, dass sobald die Ergebnisse der Studienplatzvergabe feststehen, als .pdf-Bescheid angezeigt wird, sehen Sie immer den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung.
Aber hochschulstart.de kommuniziert nicht nur online mit Ihnen, sondern auch auf dem Postweg, wenn die Ergebnisse der Studienplatzvergabe feststehen und rechtsverbindlich sind. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Sie unter der von Ihnen im Antrag angegebenen Adresse erreichbar sind. Falls Sie umziehen, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie postalisch erreichbar bleiben. Notfalls können Sie auch Angehörige bzw. Bekannte beauftragen, für Sie die Post in Empfang zu nehmen. Deshalb empfiehlt Ihnen hochschulstart.de zum Zeitpunkt des Bescheidversandes unter Ihrer Postanschrift persönlich erreichbar zu sein, da einige Hochschulen sehr kurze Einschreibfristen setzen und zum Teil persönliches Erscheinen bei der Einschreibung vorschreiben; erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihren Wunschhochschulen.
Hohe Anforderungen an Ihre Erreichbarkeit im Hochschulauswahlverfahren
Speziell während des Hochschulauswahlverfahrens werden hohe Anforderungen an Ihre Erreichbarkeit gestellt. Persönlich bedingte Abwesenheit oder Verhinderung aus selbst zu vertretenden Gründen führen nicht zu einer späteren Korrektur der Ranglisten. Nicht vorgelegte Unterlagen gehen zu Ihren Lasten.
Befindet sich Ihr Wohnsitz im Ausland und können Sie keine Kontaktadresse in Deutschland angeben, wenden Sie sich bitte zu den Terminen für einen Bescheidversand an Ihr Serviceteam unter:
E-Mail: gruppe21(at)hochschulstart.de
Telefon: 01807 12 24 48 (14 Cent/Min. inkl. MwSt. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. inkl. MwSt. aus Mobilfunknetzen)
Falls Sie die Einschreibtermine verpassen sollten, verfällt eine erhaltene Zulassung.