In welchen Fällen Sie darüber hinaus Ihre Angaben belegen müssen, erfahren Sie in den Erläuterungen zum Ausfüllen des Zulassungsantrages. Unterlagen für Zusatzanträge (z.B. Härtefallantrag, Verbesserung der Zulassungschancen) müssen zu jeden Verfahren wieder neu und in aktueller Form beigefügt werden. Hinweise finden Sie auch in dem Kapitel Zulassungschancen können verbessert werden.
Ist eine Bewerbung als "Wiederbewerber" möglich, teilt Ihnen AntOn mit, welche Daten aus der letzten Bewerbung noch vorliegen. Für diese brauchen Sie keine Belege erneut beifügen. Sollte eine Bewerbung als Wiederbewerber nicht möglich sein, kann auf die früher eingereichten Unterlagen leider nicht zurückgegriffen werden. Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag deshalb erneut alle erforderlichen Nachweise bei.
Wichtig ist die Form der Nachweise.
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Sollten Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, fügen Sie bitte eine amtliche deutsche Übersetzung bei. Hiervon ausgenommen sind Hochschulzugangsberechtigungen in englischer oder französischer Sprache.
Belege, die Sie nicht als Original übersenden, müssen grundsätzlich als amtlich beglaubigte Kopien beigefügt werden. Wenn Sie amtliche Bescheinigungen einreichen, z. B. Bescheinigungen von Behörden, achten Sie darauf, dass diese Bescheinigungen im Original einen Dienstsiegelabdruck enthalten. Eine durch elektronische Datenverarbeitung erstellte Bescheinigung, die keine Unterschrift bzw. keinen Dienstsiegelabdruck enthält, ist gültig, wenn sie im Original vorgelegt wird; Fotokopien solcher Bescheinigungen müssen allerdings ordnungsgemäß beglaubigt sein.
Belege, die Sie nachreichen, kennzeichnen Sie bitte mit vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum. Falls Sie schon ein Kontrollblatt mit Ihrer Registriernummer erhalten haben, tragen Sie auf dem nachzureichenden Beleg bitte zusätzlich Ihre Registriernummer ein; andernfalls geben Sie bitte Ihre Gruppenkennung an. Die Anschrift und weitere Informationen zu Ihrer Postsendung finden Sie hier.
Die Unterlagen Ihres Antrages werden nach der Bearbeitung vernichtet. (Dies ist der Grund dafür, dass auf Ihre früheren Belege nicht zurückgegriffen werden kann.) Fügen Sie deshalb im eigenen Interesse Ihrem Zulassungsantrag keine Originaldokumente bei, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien.