Hochschulzugangsberechtigung:
- Sekretariate der Hochschulen
- Kultusministerien
Studieren ohne Abitur
Ausländischen Zeugnisse, sofern sie für Studiengänge an Universitäten bzw. gleichgestellten Hochschulen verwendet werden sollen:
- Das Kultusministerium Ihres Bundeslandes, sofern nicht in Ihrem Bundesland eine besondere Stelle mit dieser Aufgabe betraut ist,
- Akademische Auslandsämter der Hochschulen,
- Deutscher Akademischer Austauschdienst - DAAD.
Einschreibungsvoraussetzungen und Einschreibfristen:
Studiengang, zur Studien- oder Prüfungsordnung, zur Anrechnung von Studienleistungen:
- Studienberatungsstellen,
- Sekretariate oder Prüfungsämter der Hochschulen,
- staatliche Prüfungsämter.
Bitte erkundigen Sie sich über den Inhalt und die Anforderungen des gewünschten Studienganges. Falls Sie möglicherweise in einem höheren Fachsemester den Studienort wechseln wollen (z. B. um sich zu spezialisieren), erkundigen Sie sich bitte bereits jetzt bei den Studienberatungsstellen der betreffenden Hochschulen, ob und inwieweit dies möglich ist und ob im gewünschten Studiengang an der Hochschule, an die Sie wechseln wollen, in den höheren Semestern Zulassungsbeschränkungen bestehen.
Studien- und Berufswahl, zu Berufsmöglichkeiten und Beschäftigungschancen nach Abschluss eines Studiums:
- Das Netzwerk "Wege ins Studium" der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
- Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit für Abiturienten und Hochschüler www.arbeitsagentur.de
- Die Bundesagentur für Arbeit bietet auch folgendes Magazin an:
Berufswahlmagazin abi
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):
Wohnmöglichkeiten für Studierende:
- Über Wohnmöglichkeiten informieren Sie die für den Hochschulort zuständigen Studentenwerke
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte und chronisch kranke Studierende: