Teilstudienplätze
Bei einem Teilstudienplatz ist die Zulassung nur auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkt, ohne dass die Fortsetzung des Studiums im klinischen Abschnitt gewährleistet ist. Hochschulstart bietet diese sogenannten Teilstudienplätze ausschließlich Bewerber*innen an, für die andernfalls eine Zulassung nicht möglich wäre.
Teilstudienplätze werden nach Abschluss des koordinierten Nachrückverfahrens unter den bis dahin abgelehnten Bewerber*innen verlost. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich zuvor ausdrücklich mit der Zuweisung eines Teilstudienplatzes einverstanden erklärt haben.
Wichtiges Detail: Mit erfolgreichem Abschluss des vorklinischen Studienabschnittes erfolgt die Exmatrikulation, falls bis zu diesem Zeitpunkt kein Vollstudienplatz erworben wurde. Damit eine Fortsetzung nach dem vorklinischen Studienabschnitt möglich ist, müssen Sie sich also weiterhin bei Hochschulstart für Humanmedizin bewerben, um eine unbeschränkte Zulassung zu erreichen. Bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Hochschulen bzgl. Der Anrechnung von Studienleistungen, Studienzeiten und Einstufung in ein höheres Fachsemester nach erfolgter Zulassung für einen „Vollstudienplatz“.
Ein „Teilstudium“ wird nicht als wartezeitschädliches Parkstudium gewertet, wenn man sich für den gleichen Studiengang bewirbt, für den man einen Teilstudienplatz erhalten hat und eingeschrieben war. In diesem Fall werden Studienzeiten als Wartezeit gezählt.
Konnte ein Teilstudienplatz wegen eines Dienstes nicht angenommen werden, besteht nach Ableistung des Dienstes ein Anspruch auf eine erneute Auswahl auf einen Teilstudienplatz. Fügen Sie in diesem Fall bitte eine Kopie des Zulassungsbescheides oder den Rückstellungsbescheid und den Nachweis über einen abgeleisteten Dienst dem Antrag bei. Ist die Zulassung an demselben Ort wieder gewünscht, nennen Sie bitte bei der Antragstellung die Hochschule der Zulassung an erster Stelle.