Termine und Fristen
Hintergrundwissen zu den Verfahrensterminen finden Sie unter Verfahrensdetails. Erläuterungen zu den in dieser Terminübersicht genannten Bescheiden finden Sie unter Ergebnisse und Entscheidungen.
Termine Bewerbung Sommersemester 2026
- Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der teilnehmenden Hochschulen.
- Beachten Sie die besonderen Termine des Zentralen Verfahrens (ZV) von Hochschulstart für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
27.10.2025 | Start der Bewerbungsphase Start für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge entscheiden die teilnehmenden Hochschulen, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. |
15.01.2026 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist) |
16.01.2026 | Start der Koordinierungsphase Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die durch die Hochschulen erfolgt.) |
23.01.2026 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln |
22.02.2026 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr) |
24.02.2026 | Abschluss der Portalsperre (24:00 Uhr) |
24.02.2026 | Ende der Koordinierungsphase |
25.02.2026 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
xx.02.2026 | Bereitstellung restlicher Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide aus Koordinierungsphase |
xx.02.2025 | Bereitstellung Ausschlussbescheide und Ablehnungsbescheide aus Koordinierungsphase |
27.02.2026 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
28.02.2026 | Start des Koordinierten Nachrückens |
31.03.2026 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Bescheide / Zulassungsbescheide
- Örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote:
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom xx.01. bis xx.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom xx.03. bis xx.04. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt. - Bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge:
Die Zulassungsbescheide für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden vom xx.01. bis xx.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom xx.03. bis xx.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
27.10.2025 | Start der Bewerbungsphase |
15.01.2026 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist) |
16.01.2026 | Start der Koordinierungsphase |
20.01.2026 | Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist) |
23.01.2026 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln |
xx.01.2026 | Bereitstellung erster Zulassungsangebote, ab ca. 16:00 Uhr für Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD, Zweitstudium sowie alle Zulassungsangebote auf Grund einer bevorzugten Auswahl nach Ableistung eines Dienstes. Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
xx.01.2026 | Bereitstellung erster Zulassungsangebote, ab ca. 16:00 Uhr für Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und AdH-Quote Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
xx.02.2026 | Bereitstellung erster Zulassungsangebote, ab ca. 16:00 Uhr für Härtefälle Erst nach verbindlicher Annahme eines Angebotes oder nach automatischer Zulassung wird ein Zulassungsbescheid erstellt. |
22.02.2026 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr) |
24.02.2026 | Abschluss der Portalsperre (24:00 Uhr) |
24.02.2026 | Ende der Koordinierungsphase |
25.02.2026 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
xx.02.2026 | Bereitstellung restlicher Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide aus Koordinierungsphase |
xx.02.2026 | Bereitstellung Ausschlussbescheide und Ablehnungsbescheide aus Koordinierungsphase |
27.02.2026 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
28.02.2026 | Start des Koordinierten Nachrückens |
31.03.2026 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Zulassungbescheide
Die Zulassungsbescheide für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden vom xx.01. bis xx.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom xx.03. bis xx.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Ausschlussfrist: Mit einer Ausschlussfrist wird gekennzeichnet, bis wann gewisse Verfahrenshandlungen von Ihnen vorgenommen sein müssen, damit diese im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. So kann nach Ablauf einer Ausschlussfrist z.B. ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt oder es können nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Verlängerung einer Ausschlussfrist ist nicht möglich. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht möglich – es kann also nicht auf den Verfahrenstand zurückgesetzt werden als die Frist noch nicht verstrichen war – dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist. Die einschlägigen Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.
Termine Bewerbung Wintersemester 2025 / 2026
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | |
28.04.2025 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. |
28.04.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bewerbungsphase für die vier ZV-Studiengänge |
31.05.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird. |
15.06.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2025 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2025 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich als Alt-Abiturient*in bis zum 15.06.2025 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart postalisch beworben haben. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist. |
15.07.2025 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) |
16.07.2025 | Start der Koordinierungsphase Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt) |
17.07.2025 | Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote (immer montags und donnerstags) |
20.07.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) |
23.07.2025 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln |
25.07.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für |
28.07.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (immer montags und donnerstags) |
01.08.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für |
15.08.2025 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für |
22.08.2025 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr) |
24.08.2025 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) |
24.08.2025 | Ende der Koordinierungsphase |
25.08.2025 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
25.08.2025 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Rückstellungsbescheide aus der Koordinierungsphase |
26.08.2025 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren Bereitstellung der restlichen Ablehnungsbescheide sowie der Ausschlussbescheide aus der Koordinierungsphase |
27.08.2025 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken |
28.08.2025 | Start des Koordinierten Nachrückens |
30.09.2025 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV) werden vom 28.07. bis 25.08. (Koordinierungsphase) bzw. vom 28.08. bis 22.09. und abschließend am 01.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags am Nachmittag bereitgestellt.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 17.07. bis 25.08. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 28.08. bis 29.09. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags am Nachmittag bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.