Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bundesgesetz, das zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der § 13 des AGG gibt den Beschäftigten der Stiftung für Hochschulzulassung das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Sie sind Beschäftigte/r der Stiftung für Hochschulzulassung und möchten einen Fall melden, in dem Sie aus Ihrer Sicht in dem o. g. Sinne benachteiligt wurden? Bitte wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der Stiftung für Hochschulzulassung.

Kontakt: Anja John
Stiftung für Hochschulzulassung
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund
Tel.: 0231/1081-2160
E-Mail:  Anja.John@hochschulstart.de