Themengebiet Bescheide

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  • Wann werden Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheide bei Hochschulstart elektronisch bereit gestellt?

    Die genannten Bescheide werden in der Regel montags- bzw. donnerstagsnachmittags im Bereich "Meine Bescheide" des DoSV-Bewerbungsportals zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Ich finde meinen Ablehnungsbescheid nicht mehr. Wie komme ich an meinen Bescheid?

    Ihre Bewerbung und der Ablehnungsbescheid befinden sich in Ihrem Benutzerkonto von Hochschulstart. Sie finden Ihre Bescheide in Ihrem Benutzerkonto in der Rubrik "Meine Bescheide".

    Beachten Sie:
    Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.

  • Ich finde meinen Zulassungsbescheid/Rückstellungsbescheid nicht mehr. Wie komme ich an meinen Bescheid?

    Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide werden entweder durch die Hochschulen direkt ausgestellt oder von Hochschulstart im Auftrag der Hochschulen. Ist Hochschulstart für die Erstellung des Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheides beauftragt, finden Sie diesen Bescheid in Ihrem Benutzerkonto in dem Bereich „Meine Bescheide“. Wurde der Bescheid direkt durch die Hochschule erstellt, wenden Sie sich bitte an die Hochschule.

    Beachten Sie:
    Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.

  • Wo finde ich die Bescheide aus früheren Vergabeverfahren?

    Sie können in Ihrem DoSV-Benutzerkonto unter der Rubrik „Meine Bescheide“ auf Bescheide aus früheren Vergabeverfahren (rückwirkend für ein Jahr) zugreifen. Dazu müssen Sie zunächst das entsprechende Serviceverfahren auswählen, aus dem Sie die Bescheide abrufen möchten, und Ihre Auswahl anschließend mit „Anzeigen“ bestätigen.

    Anschließend werden Ihnen die noch vorhandenen Bescheide als PDF angezeigt und zum Download bereitgestellt.

    Wichtiger Hinweis: Bescheide aus Vergabeverfahren, die länger als ein Jahr zurückliegen, stehen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.

    Bitte speichern Sie im eigenen Interesse Ihre Bescheide umgehend nach Erhalt ab, damit Sie jederzeit – unabhängig von Ihrem Benutzerkonto – darauf zugreifen können.