Bereitstellung der Bescheide

Sobald über Ihre Bewerbung entschieden wurde, erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Bescheid. Hochschulen können hochschulstart mit der Bereitstellung der Bescheide beauftragen. Bestimmte Bescheide werden jedoch grundsätzlich nur von hochschulstart zur Verfügung gestellt.

Sobald ein Bescheid vorliegt, können Sie ihn direkt in Ihrem Benutzerkonto abrufen. Zudem erhalten Sie per E-Mail Nachricht, wenn ein neuer Bescheid zu Ihren Bewerbungen vorliegt. Welche Bescheide hochschulstart ab wann bereitstellt, erfahren Sie in der Terminübersicht. 

Bescheide von hochschulstart

Alle Bescheide von hochschulstart werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Ein Versand per Post ist nicht möglich. Wenn eine Bewerbung ausscheidet, wird nicht in jedem Fall ein Bescheid erstellt. Es wird beispielsweise kein Bescheid erstellt, wenn Sie bereits ein anderes Angebot angenommen haben oder ein höher priorisiertes Angebot erhalten haben.

Wann erhalte ich einen Zulassungsbescheid?

Mit dem Zulassungscheid können Sie sich an der Hochschule einschreiben. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid, wenn ein Zulassungsangebot verbindlich angenommen wird. Das kann auf verschiedene Weise geschehen: 

  • Sie nehmen das Angebot selbst an:
    Sie können ein Angebot während der Koordinierungsphase aktiv in Ihrem Benutzerkonto im DoSV-Bewerbungsportal annehmen. 
  • Das Angebot wird automatisch angenommen:
    Das geschieht, wenn Sie während der Koordinierungsphase nur noch eine aktive Bewerbung mit einem Angebot haben oder wenn am Ende der Koordinierungsphase noch ein Angebot für Sie vorliegt. 
  • Koordiniertes Nachrücken:
    Auch nach dem Hauptverfahren können Sie einen Zulassungsbescheid erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie am Koordinierten Nachrücken teilnehmen und einen noch verfügbaren Studienplatz erhalten. 

Bei sogenannten Mehrfachstudienangeboten gelten besondere Regelungen für Zulassungsbescheide.

 

Zulassungsbescheide für bundeslandspezifische Quoten

Wenn ein Bundesland eine bundeslandspezifische Quote wie die Landarztquote, Landzahnarztquote, Landtierarztquote oder ÖGD-Quote vorsieht, erstellt hochschulstart im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes die Zulassungsbescheide für diese Vorabquote.
 

Wozu brauche ich den Zulassungsbescheid?

Ein Zulassungsbescheid bestätigt, dass Sie sich für einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule einschreiben dürfen. Der Zulassungsbescheid enthält unter anderem die Frist für die Einschreibung an der Hochschule. Der Bescheid kann Bedingungen oder Auflagen enthalten, die Sie für die Einschreibung zusätzlich beachten müssen.

Wann erhalte ich einen Rückstellungsbescheid?

Sie erhalten einen Rückstellungsbescheid, wenn Sie eine Rückstellung für eine Zulassung oder für ein vorliegendes Zulassungsangebot beantragen.

Mit der Rückstellung können Sie den Studienplatz im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr annehmen. Ihr Zulassungsbescheid gilt dann als widerrufen. Die Hochschule wird über die Rückstellung informiert und das Vergabeverfahren ist für Sie beendet. Den Rückstellungsbescheid erhalten Sie entweder über das DoSV-Bewerbungsportal oder direkt von der Hochschule.

Wann ist eine Rückstellung möglich?

Eine Rückstellung ist nur möglich, wenn Sie einen anerkannten Dienst leisten, zum Beispiel einen Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Wehrdienst. Ein Dienst gilt als Grund, warum Sie eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot nicht annehmen können. Der Rückstellungsbescheid sichert Ihnen die Möglichkeit, die Zulassung später in Anspruch zu nehmen.
 

Wozu brauche ich den Rückstellungsbescheid?

Sie können Ihren zurückgestellten Studienplatz innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren nach dem Ende Ihres Dienstes geltend machen. Bei Studienplätzen, die nur zum Wintersemester vergeben werden, gilt der Anspruch für die beiden nächsten Wintersemesterverfahren nach dem Ende Ihres Dienstes. Alternativ können Sie auch den Zulassungsbescheid als Rückstellungsbescheid verwenden.

Detailwissen zur Rückstellung und zur späteren Beanspruchung des Studienplatzes

Wann erhalte ich einen Ablehnungsbescheid?

Einen Ablehnungsbescheid erhalten Sie, wenn Sie für einen Studienwunsch keinen Studienplatz erhalten können. Das ist der Fall, wenn die vorhandenen Studienplätze an besser qualifizierte Bewerbende vergeben wurden. Diese Bescheide werden grundsätzlich von hochschulstart erstellt und am Ende des Verfahrens bereitgestellt.

Sie erhalten Ablehnungsbescheide unter folgenden Bedingungen:

  • Keiner Ihrer Studienwünsche ist erfolgreich:
    Sie erhalten Ablehnungsbescheide für Ihre Studienwünsche, wenn Sie bis zum Abschluss der Koordinierungsphase für keinen Ihrer Studienwünsche ausgewählt werden können.
  • Nur ein nachrangiger Studienwunsch ist erfolgreich:
    Sie für erhalten für alle höher priorisierten Studienwünsche einen Ablehnungsbescheid, wenn Sie zum Abschluss der Koordinierungsphase nur für einen nachrangigen Studienwunsch ausgewählt und automatisch zugelassen werden können.

Keine Ablehnungsbescheide erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Sie nehmen selbst ein Zulassungsangebot an:
    Wenn Sie ein Zulassungsangebot selbst aktiv annehmen, erhalten Sie für diesen Studienwunsch einen Zulassungsbescheid. Ihre anderen Studienwünsche scheiden aus dem Verfahren aus. Für diese Studienwünsche erhalten Sie keine Ablehnungsbescheide.
  • Sie haben am Koordinierten Nachrücken teilgenommen:
    Wenn Sie sich nach Ablauf der Koordinierungsphase für das Koordinierte Nachrücken angemeldet haben und dort bis zum Abschluss des Nachrückens ebenfalls keine Zulassung erhalten können, erhalten Sie keinen Ablehnungsbescheid.

Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie:

  • Bei den vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine Besonderheit: Sie können sich mit einer Bewerbung auf alle verfügbaren Studienorte eines Studiengangs bewerben. Wenn Sie für keinen der Orte einen Studienplatz erhalten, bekommen Sie für jeden Studienort einen eigenen Ablehnungsbescheid.
  • Wenn Sie dagegen für einen nachrangig genannten Studienort ausgewählt und am Ende der Koordinierungsphase automatisch zugelassen werden können, erhalten Sie nur für die höher priorisierten Studienorte jeweils einen Ablehnungsbescheid.
  • Wenn Sie ein Zulassungsangebot aktiv annehmen, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid. Ablehnungsbescheide für die anderen Studienorte werden in diesem Fall nicht erstellt.

Erläuterungen zum Ablehnungsbescheid für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie
 

Auch nach einem Ablehnungsbescheid können Sie noch einen Studienplatz erhalten

Auch wenn Ihre Studienwünsche abgelehnt wurden, kann es nach dem Ende der Koordinierungsphase noch freie Studienplätze geben. Studienplätze, die nach dem Versand der Zulassungsbescheide unbesetzt bleiben, werden – je nach Entscheidung der Hochschule – entweder durch hochschuleigene Maßnahmen oder über das Koordinierte Nachrücken von hochschulstart vergeben. Beachten Sie die Anmeldefrist für das Koordinierte Nachrücken unter Termine & Fristen.

Wann erhalte ich einen Ausschlussbescheid?

Einen Ausschlussbescheid erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung so schwerwiegende Mängel aufweist, dass sie nicht am Vergabeverfahren teilnehmen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Angaben fehlen oder falsch sind.

Ausschlussbescheide werden grundsätzlich von hochschulstart zur Verfügung gestellt.

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie stellt hochschulstart alle Bescheide ausschließlich elektronisch bereit. Das gilt auch für Bescheide zu den Vorabquoten. Die Termine, an denen die Bescheide bereitgestellt werden, finden Sie in der Terminübersicht.

Im Ablehnungsbescheid für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie sind die Gründe für die Ablehnung anhand folgender Kategorien nachvollziehbar.

Hauptquoten von hochschulstart

  • Abiturbestenquote
    • Ihr Rang: Ihr Rang auf der Abiturbestenrangliste für dieses Studienangebot
    • Grenzrang: siehe Sternchen
    • Ihr Wert: Der Rangplatz Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach durchgeführtem Abiturnotenausgleich auf der Bundesliste
       
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
    • Ihr Rang: Ihr Rang auf der ZEQ-Rangliste für dieses Studienangebot
    • Grenzrang: siehe Sternchen
    • Punktzahl aus ZEQ_1 und Ihr Wert: Summe der einzelnen berücksichtigten Einzelkriterien der Hochschule für dieses Studienangebot. Welche Kriterien die Hochschule für dieses Studienangebot berücksichtigt, können Sie den Auswahlkriterien der Hochschulen entnehmen.
    • Dienst: Dienst als nachrangiges Auswahlkriterium liegt bei einem Eintrag mit „1" vor. Achtung: Dies ist nicht mit dem Dienst als ZEQ- oder AdH-Kriterium zu verwechseln. Die hierfür vergebene Punktzahl wird nicht separat ausgewiesen.
    • Los: Die Ihnen zugeteilte Losnummer. Bei einer Ranggleichheit entscheidet die Losnummer über die Einsortierung Ihrer Bewerbung auf der Rangliste.
       
  • AdH-Quote
    • Ihr Rang: Ihr Rang auf der AdH-Rangliste für dieses Studienangebot
    • Grenzrang: siehe Sternchen
    • Punktzahl aus gewichteten Kriterien_1 und Ihr Wert: Summe der einzelnen berücksichtigten Einzelkriterien der Hochschule für dieses Studienangebot. Welche Kriterien die Hochschule für dieses Studienangebot berücksichtigt, können Sie den Auswahlkriterien der Hochschulen entnehmen.
    • Dienst: Ein Dienst als nachrangiges Auswahlkriterium liegt bei einem Eintrag mit „1" vor. Achtung: Dies ist nicht mit dem Dienst als ZEQ- oder AdH-Kriterium zu verwechseln. Die hierfür vergebene Punktzahl wird nicht separat ausgewiesen.
    • Los: Die Ihnen zugeteilte Losnummer. Bei einer Ranggleichheit entscheidet die Losnummer über die Einsortierung Ihrer Bewerbung auf der Rangliste.
Hinweise zur Einschreibung