FAQ
Antworten auf die häufigsten Kernfragen
- Für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie müssen Sie sich immer über hochschulstart bewerben.
- Wenn Sie andere Studiengänge studieren möchten, schauen Sie zunächst, ob das Studienangebot ebenfalls am Vergabeverfahren von hochschulstart teilnimmt.
- Registrieren Sie sich in der Bewerbungsphase von hochschulstart über das DoSV-Bewerbungsportal und wählen Sie dort die gewünschten Studiengänge aus.
- Sie können sich auf gleichzeitig auf mehrere Studienplätze bewerben.
- Nach Abgabe mehrerer Bewerbungen sollten Sie im eigenen Interesse diese möglichst frühzeitig durch Priorisieren in Ihre persönliche Wunsch-Reihenfolge bringen.
Für das Studium der Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben Sie sich über hochschulstart.
- Registrieren Sie sich über das DoSV-Bewerbungsportal und wählen dort die Studienangebote medizinischer Hochschulen aus.
- Dadurch gelangen Sie in das verknüpfte Portal AntOn (Antragstellung Online) für Bewerbungen auf diese vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge.
- Ihren ausgedruckten Zulassungsantrag und die relevanten Nachweise müssen Sie für diese Studiengänge fristgerecht postalisch bei hochschulstart einreichen. Dort werden Ihre Qualifikationen geprüft.
- Wenn Sie sich gleichzeitig für mehrere Studienangebote bewerben, ist es wichtig, dass Sie Ihre Bewerbungen bei hochschulstart zeitnah in Ihre persönliche Wunsch-Reihenfolge bringen, siehe: Priorisieren.
Mehr Infos im „Infoblatt für die Bewerbung in Medizin" im Download-Bereich
Den aktuellen Start der Bewerbungsphase von hochschulstart finden Sie auf der Seite Termine und Fristen.
- Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie startet die Bewerbungsphase in ganz Deutschland am selben Tag.
- Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet die teilnehmende Hochschule, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist.
- Ab dem Beginn der Bewerbungsphase von hochschulstart können Sie auf der Startseite des DoSV-Bewerbungsportals von hochschulstart unter dem Link „Studienangebote" schauen, ob der gewünschte Studiengang schon sichtbar ist. Dann können Sie sich darauf bewerben.
- Alternativ können Sie schon im Vorfeld der hochschulstart-Bewerbungsphase auf der Seite Studienangebot den gewünschten Studiengang im dort verknüpften Portal von hochschulkompass.de finden. Oder Sie erkundigen sich direkt bei der betreffenden Hochschule.
- Es empfiehlt sich, dass Bewerber*innen selbst mit hochschulstart kommunizieren und keine „Vermittler*innen" einsetzen. Über die konkreten Bewerbungsdetails einer bestimmten Person darf hochschulstart sich nicht mit Dritten austauschen.
- Setzen Sie sich am besten selber persönlich mit uns in Verbindung – zum Beispiel über das Kontaktformular – Geben Sie dabei Ihre Bewerber-ID (BID) und die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung genutzt haben, mit an.
- Studienangebote, die örtlich zulassungsbeschränkt sind, werden im Auftrag von Hochschulen zwar durch hochschulstart koordiniert, aber die Bewerbungen werden von den Hochschulen selbst geprüft. Das bedeutet: Die Hochschulen sind Ansprechpartner sowohl für Fragen zum Studium als auch zum Auswahlverfahren und zum Status der Bewerbung.
- Im Gegensatz dazu ist hochschulstart der Ansprechpartner für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Was ist der Unterschied zwischen einer zentralen und dezentralen Bewerbung?
- Zentrale Bewerbung: Eine zentrale Bewerbung erkennen Sie daran, dass Sie im DoSV-Bewerbungsportal bei der Auswahl des Studiengangs in den Details folgenden Link sehen: „Jetzt auf hochschulstart.de bewerben"
- Dezentrale Bewerbung: Eine dezentrale Bewerbung erkennen Sie daran, dass Sie im DoSV-Bewerbungsportal bei der Auswahl des Studiengangs folgenden Link sehen: „Zum Bewerbungsportal der Hochschule"
Im zweiten Fall müssen Sie sich zusätzlich im Portal der Hochschule registrieren und anschließend dort weiteren Anweisungen zur Bewerbung folgen, während Sie im ersten Fall direkt zur Bewerbungsmaske von hochschulstart gelangen. Die teilnehmenden Hochschulen entscheiden selbst, ob sie ihr Studienangebot zentral oder dezentral über hochschulstart anbieten möchten.
Bei einer Bewerbung auf Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie im sogenannten „Zentralen Verfahren" (ZV) wiederum klicken Sie im Studienangebot des DoSV-Bewerbungsportals auf den Link „Jetzt auf AntOn bewerben".
In allen Fällen ist zuerst eine Registrierung über das DoSV-Bewerbungsportal von hochschulstart erforderlich.
Sie können sich auf bis zu 12 verschiedene „Studienangebote" bewerben. Als „Studienangebot" gilt eine Kombination aus einem Studiengang und einer Hochschule.
Beispiel:
- Psychologie / Hamburg = erste Bewerbung von 12 möglichen Bewerbungen
- BWL / Hamburg = zweite Bewerbung von 12 möglichen Bewerbungen
- BWL / Münster = dritte Bewerbung von 12 möglichen Bewerbungen usw.
Für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie können Sie sich auf beliebig viele Studienorte bewerben. Das heißt, dass eine Bewerbung auf ein „Studienangebot" beliebig viele Ortswünsche enthalten darf.
Weitere Infos auf der Seite DoSV-Bewerbung
Bitte erkundigen Sie sich bei der gewünschten Hochschule, ob es dort ein Limit gibt bzw. auf wieviele Studiengänge Sie sich gleichzeitig an der betreffenden Hochschule bewerben können.
Für hochschulstart gilt im Allgemeinen:
- Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie können Sie sich auf beliebig viele Studienorte bewerben und parallel auf weitere Studiengänge.
- Bewerbende für (örtlich oder bundesweit) zulassungsbeschränkte Studiengänge können sich über hochschulstart auf insgesamt bis zu 12 verschiedene „Studienangebote" bewerben. Als ein „Studienangebot" gilt eine Kombination aus einem Studiengang und einer Hochschule.
- d.h. eine Bewerbung auf ein Studienangebot für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie darf beliebig viele Ortswünsche enthalten.
Ja. Eine Kombination aus örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ist grundsätzlich möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbung.
- Wenn Studiengänge sehr begehrt und die Plätze rar sind, versucht ein Großteil der Bewerbenden, sich auf möglichst viele Studiengänge und/oder an möglichst vielen Hochschulen zu bewerben und so die Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.
- Danach ist es wichtig, dass Sie Ihre Bewerbungen bei hochschulstart in Ihre persönliche Wunsch-Reihenfolge bringen, siehe: Priorisieren.
- Sie können sich so oft über hochschulstart bewerben, wie Sie möchten.
- Sollten Sie jedoch bereits Student*in eines bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengangs wie Humanmedizin sein oder gewesen sein und sich erneut auf das 1. Fachsemester im gleichen Studiengang bewerben, erkunden Sie sich bitte vor einer Bewerbung über hochschulstart bei der gewünschten Hochschule, ob dort eine erneute Immatrikulation in das 1. Fachsemester zulässig wäre.
Ja, hochschulstart vergibt ausschließlich Studienplätze für das 1. Fachsemester. Wenn Sie bereits Studienleistungen erbracht haben und in ein höheres Fachsemester des gleichen Studiengangs wechseln möchten, wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu den Voraussetzungen für die Zulassung und Einschreibung direkt an die betreffende Hochschule.
Sie sind bereits Student*in eines bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengangs wie z.B. Medizin gewesen und möchten sich im gleichen Studiengang erneut für das 1. Fachsemester bewerben?
- Dann nehmen Sie bitte vor einer Bewerbung bei hochschulstart Kontakt zu der gewünschten Hochschule auf und erkundigen sich vor Ort, ob dort eine erneute Immatrikulation in das 1. Fachsemester des gleichen Studiengangs erfolgen kann bzw. zulässig wäre.
- Auch wenn Sie noch im gleichen Studiengang eingeschrieben sind, aber eine Exmatrikulation beabsichtigen, um sich erneut für einen Studienplatz im 1. Fachsemester bewerben zu können, empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei Ihrer Wunsch-Hochschule zu erkundigen, ob im Falle einer Zulassung auch eine Immatrikulation in das 1. Fachsemester möglich wäre.
Wenn ein Studienplatz-Angebot Ihrem Wunsch entspricht, können Sie es annehmen.
- Falls Sie bei hochschulstart noch auf Angebote für weitere eingereichte Bewerbungen hoffen, berücksichtigen Sie bitte, dass immer nur das höchstmögliche Angebot erhalten bleibt, sobald in der Koordinierungsphase die Koordinierungsregeln aktiv sind.
- Das bedeutet konkret: In diesem Zeitraum entfällt automatisch ein niedriger priorisiertes Angebot in Ihrem Benutzerkonto, wenn ein höher priorisiertes Angebot hinzukommt.
Beachten Sie bitte: Wenn Sie ein Angebot annehmen, erhalten Sie im Benutzerkonto eine Zulassung und im Anschluss einen Zulassungsbescheid. Damit schreiben Sie sich an der Uni ein.
- Alle Infos zu den Koordinierungsregeln finden Sie auf der Seite Koordinierungsphase
- Die Termine und Fristen der Koordinierungsphase finden Sie auf der Seite Termine und Fristen
Prinzipiell können Sie bei Bewerbungen zum Sommersemester Angebote bis zum 21. Februar aktiv annehmen. Zum Wintersemester bis zum 21. August. Beachten Sie aber unbedingt, dass vorhandene Angebote durch höher priorisierte Angebote „ersetzt" werden, sobald in der Koordinierungsphase die Koordinierungsregeln greifen.
Konkret: In diesem Zeitraum bleibt nur das höchstmögliche Angebot übrig. Wenn Sie keine weiteren Bewerbungen mehr abgegeben hatten, wird es automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
- Sie müssen ein Zulassungsangebot nicht unbedingt aktiv annehmen.
- Wenn Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase abwarten, erhalten Sie automatisch eine Zulassung für das höchstmögliche Angebot. Wenn aber schon vorher ein Angebot da ist, das genau Ihrem Studienwunsch entspricht, nehmen Sie es am besten direkt an.
Die Annahme eines Zulassungsangebotes ist unwiderruflich und eine Rückführung in den vorherigen Status nicht mehr möglich. Durch die Annahme eines Zulassungsangebotes sind Sie mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren ausgeschieden.
Es ist nicht möglich, eine einmal getätigte Rückstellung im Bewerbungsportal von hochschulstart wieder aufzuheben.
Alle Studiengänge
Registrierung
Registrieren Sie sich über das DoSV-Bewerbungsportal und wählen Sie dort die gewünschten Studiengänge aus.
Der Aktivierungslink ist nur 72 Stunden gültig.
Falls diese Zeit abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unser Service-Team, damit wir Ihnen erneut einen Aktivierungslink an die bei der Registrierung in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse senden können. Nennen Sie dazu im Kontaktformular bitte folgende Daten:
- Zuname
- Vorname
- Geburtsdatum
- falls vorhanden auch die Bewerber-ID (BID)
- E-Mail-Adresse
Es kann einige Minuten dauern, bis die E-Mail mit dem Aktivierungslink im Anschluss an die Registrierung in Ihrem Postfach ankommt. Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.
- Nehmen Sie im Zweifel bitte Kontakt zu unserem Service-Team auf.
- Mit der Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer bei der Registrierung verwendete E-Mail-Adresse können wir Ihnen einen neuen Aktivierungslink zukommen lassen.
Löschen Sie bitte Ihren Browser-Cache und warten einige Minuten ab. Rufen Sie anschließend www.hochschulstart.de auf. Klicken Sie auf der Startseite auf „Zum Bewerbungsportal".
- Geben Sie dann Ihre Zugangsdaten für die Anmeldung manuell ein.
- Falls Sie dadurch noch nicht in Ihr Benutzerkonto gelangen, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Service-Team auf.
Löschen Sie bitte Ihren Browser-Cache bzw. schließen Sie den Web-Browser, bevor Sie erneut auf den Aktivierungslink klicken. Wenn das nicht zum Erfolg führt, versuchen Sie bitte den Login mit einem neuen Passwort.
Falls Sie dadurch noch nicht in Ihr Benutzerkonto gelangen, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Service-Team auf.
Benutzerkonto
Beim erstmaligen Zugriff benötigen Sie den Aktivierungslink, der Ihnen während der Registrierung automatisch per E-Mail zugesendet wurde. Der Aktivierungslink ging an das E-Mail-Postfach, das Sie bei der Registrierung angegeben haben. Schauen Sie ggf. in den Spam-Ordner.
- Klicken Sie auf den Aktivierungslink, um Ihr Konto freizuschalten.
- Wenn Ihr Benutzerkonto seit 12 Monaten nicht mehr genutzt wurde, wird es automatisch gelöscht (Datenschutzerklärung).
- In diesem Fall können Sie sich problemlos ein neues Benutzerkonto anlegen.
Dies wird nicht als Mehrfach-Registrierung gezählt.
Auf der Anmeldeseite des DoSV-Bewerbungsportals finden Sie unterhalb des Buttons „Anmelden" zwei Verlinkungen:
- DoSV-Benutzername vergessen?
- Passwort vergessen?
Den Benutzernamen können Sie unter Angabe von Bewerber-ID und Geburtsdatum erneut anfordern.
Das Passwort können Sie mittels der bei der Registrierung genutzten E-Mail-Adresse und des Benutzernamens zurücksetzen.
- Ein Passwort muss aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie aus mindestens einer Zahl und einem Zeichen bestehen. Unter der Rubrik „Benutzerkonto" können Sie das Passwort ändern.
- Sie finden Ihre Bewerber-ID (BID) und die Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) in Ihrem Benutzerkonto im Bereich -> Meine Daten -> Persönliche Daten
Bitte beachten Sie: Ihre selbst gewählten Zugangsdaten gelten nur für das DoSV-Bewerbungsportal, aber nicht aber für das AntOn-Portal oder für hochschuleigene Bewerbungsportale.
Dies ist in Ihrem DoSV-Benutzerkonto möglich.
- Loggen Sie sich ein und klicken Sie in der Menüleiste auf „Meine Daten -> Persönliche Daten".
- In der Übersicht Ihrer persönlichen Daten finden Sie im unteren linken Bereich ein Bearbeitungssymbol.
- Hierüber können Sie Angaben z.B. zu Ihrer Anschrift, Ihren Kontaktdaten etc. ändern, ergänzen und abspeichern.
Die Bewerber-ID (BID) wird Ihnen bei der Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal von hochschulstart übermittelt. Die BID dient der Identifikation im Bewerbungsportal von hochschulstart.
Bei der Registrierung im DoSV-Bewerbungsportal erhalten Sie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Die BAN brauchen Sie bei einer Bewerbung über die Portale der Hochschulen. Sie ermöglicht den Datenabgleich zwischen der Hochschule und hochschulstart.
Ihre Bewerber-ID (BID) und Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) finden Sie in Ihrem Benutzerkonto im Bereich <Meine Daten> <Persönliche Daten>.
12 Monate nach der letzten Aktivität wird das Benutzerkonto in der Regel aus Datenschutzgründen gelöscht.
Während der Koordinierungsphase werden mit dem Beginn der Koordinierungsregeln erste Angebote für Studienplätze ermittelt und in den Benutzerkonten der Bewerbenden bereitgestellt, s. Termine & Fristen.
Als Zusage erhalten Sie einen „Zulassungsbescheid"...
- nachdem Sie ein Zulassungsangebot aktiv annehmen, oder...
- wenn Sie sich nur auf ein einziges Studienplatzangebot beworben haben, eine Zulassung möglich ist und hierfür ein Bescheid bereitgestellt wird, oder...
- indem hochschulstart nach Ablauf der Koordinierungsphase einen Zulassungsbescheid für das höchstmögliche Angebot bereitstellt
Zulassungsbescheide werden während der Koordinierungsphase meist montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt bzw. spätestens am Tag nach dem Ende der Koordinierungsphase. Wenn Sie vorher kein Angebot aktiv angenommen haben, ist der letztmögliche Termin für einen Zulassungsbescheid der Tag nach dem Ende der Koordinierungsphase der 25. Februar zu einem Sommersemester / der 25. August zu einem Wintersemester.
Im Anschluss an die Koordinierungsphase gibt es ein separat über hochschulstart laufendes Verfahren mit neuer Anmeldefrist zur Bewerbung auf Restplätze, das sogenannte Koordinierte Nachrücken. Bei Erfolg erhalten Sie statt eines Zulassungsangebots direkt einen Zulassungsbescheid.
Zulassungsbescheide oder Rückstellungsbescheide werden in der Regel montags- bzw. donnerstagsnachmittags im Bereich „Meine Bescheide" des DoSV-Bewerbungsportals zur Verfügung gestellt.
Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide werden entweder durch die Hochschulen direkt ausgestellt oder von hochschulstart im Auftrag der Hochschulen. Ist hochschulstart mit der Erstellung des Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheides beauftragt, finden Sie diesen Bescheid in Ihrem Benutzerkonto in dem Bereich „Meine Bescheide". Wurde der Bescheid direkt durch die Hochschule erstellt, wenden Sie sich bitte an die Hochschule.
Beachten Sie:
Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens automatisch gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.
Ihre Bewerbung und der Ablehnungsbescheid befinden sich in Ihrem Benutzerkonto von hochschulstart. Dort finden Sie Ihre Bescheide in der Rubrik „Meine Bescheide".
Beachten Sie:
Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens automatisch gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.
Sie können in Ihrem DoSV-Benutzerkonto unter der Rubrik „Meine Bescheide" auf Bescheide aus früheren Vergabeverfahren zugreifen. Dies gilt rückwirkend für ein Jahr. Dazu müssen Sie zunächst das entsprechende Serviceverfahren auswählen, aus dem Sie die Bescheide abrufen möchten, und Ihre Auswahl anschließend mit „Anzeigen" bestätigen.
Anschließend werden Ihnen die noch vorhandenen Bescheide als PDF angezeigt und zum Download bereitgestellt.
Wichtiger Hinweis: Bescheide aus Vergabeverfahren, die länger als ein Jahr zurückliegen, stehen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
Bitte speichern Sie im eigenen Interesse Ihre Bescheide umgehend nach Erhalt ab, damit Sie jederzeit – unabhängig von Ihrem Benutzerkonto – darauf zugreifen können.
Erläuterungen zu Ihrem Bescheid finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
DoSV bedeutet „Dialogorientiertes Serviceverfahren". Wenn Sie sich über hochschulstart bewerben, müssen Sie sich in jedem Fall im DoSV-Bewerbungsportal von hochschulstart registrieren.
- Ein DoSV-Studiengang ist ein örtlich zulassungsbeschränkter Studiengang, der im Auftrag der Hochschule über hochschulstart koordiniert wird.
- Auch die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind seit einigen Jahren an das DoSV angegliedert.
Ein DoSV-Studiengang ist ein örtlich zulassungsbeschränkter Studiengang, der im Auftrag der Hochschule über hochschulstart koordiniert wird.
ZV steht für „Zentrales Verfahren". ZV-Studiengänge sind die 4 bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
- Bei diesen Studiengängen werden die Studienplatz-Bewerbungen nicht nur über hochschulstart koordiniert, sondern es werden auch die Qualifikationen und Unterlagen direkt von hochschulstart geprüft.
- Die Bewerbung läuft ebenfalls über das DoSV-Bewerbungsportal und zusätzlich über AntOn (Antragstellung Online).
Der DoSV-Benutzername ist Ihr Benutzername, den Sie bei der Anmeldung im DoSV-Bewerbungsportal von hochschulstart verwenden.
- Wenn Sie einen Zulassungsbescheid von hochschulstart haben, müssen Sie sich damit zeitnah bei der Hochschule einschreiben.
- Auf Ihrem Zulassungsbescheid finden Sie alle wichtigen Infos zur Einschreibung und die konkreten Einschreibfristen.
Eine Immatrikulation ist die Einschreibung an der Hochschule.
- Ein Zulassungsbescheid von hochschulstart ist noch keine Immatrikulation.
- Sie müssen sich vor Ihrem Studium immer noch fristgerecht an der betreffende Hochschulen immatrikulieren.
- Dabei erhalten Sie eine Matrikelnummer. Lateinisch „matricula" = Verzeichnis, Liste.
- Orientieren Sie sich an der Einschreibfrist auf Ihrem Zulassungsbescheid oder informieren Sie sich im Vorfeld bei der betreffenden Hochschule nach der Immatrikulationsfrist für Ihren Studiengang.
In der Koordinierungsphase wird für Sie anhand Ihrer persönlichen Prioritätenliste die optimale Zulassungsmöglichkeit auf der Basis Ihrer persönlichen Qualifikationen ermittelt.
- Ganz zu Beginn der Koordinierungsphase sind noch mehrere Zulassungsangebote möglich. Sobald nach wenigen Tagen die Koordinierungsregeln greifen, bleibt bis zum Ende der Koordinierungsphase jeweils nur ein Angebot erhalten. Es handelt sich hierbei um das momentan bestmögliche. Wenn Sie dieses Zulassungsangebot annehmen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und scheiden aus dem weiteren Vergabeverfahren aus.
- Wenn Sie nicht reagieren, weil Sie noch auf Angebote für höher priorisierte Bewerbungen warten, wird spätestens einen Tag nach dem Ende der Koordinierungsphase das zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Daraufhin erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
- Wenn Ihnen kein Angebot unterbreitet werden kann, erhalten Sie nach Ende dieser Phase einen Ablehnungsbescheid.
Bitte beachten Sie, dass hochschulstart keine Aussagen zu Ihren Zulassungschancen machen kann.
Mehr Infos auf der Seite Koordinierungsphase und auf der Seite Priorisieren
Wichtig:
Priorisieren Sie frühzeitig und sehr aufmerksam und bewusst, da hiervon die Ermittlung der Zulassung abhängt! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern" unterhalb der Liste!
Die Koordinierungsphase beginnt direkt nach der Bewerbungsphase – in einem Sommersemester-Verfahren am 16. Januar und in einem Wintersemester-Verfahren am 16. Juli.
- Die Koordinierungsphase endet in einem Sommersemester-Verfahren zum 24. Februar und in einem Wintersemester-Verfahren zum 24. August.
- Am Tag nach der Koordinierungsphase werden die letzten Zulassungsbescheide bereitgestellt.
- Auf die Koordinierungsphase folgt bei hochschulstart das Koordinierte Nachrücken.
- Bewerbende aus der Koordinierungsphase nehmen nicht automatisch am Koordinierten Nachrücken teil. Beachten Sie die Anmeldefristen für das Koordinierte Nachrücken.
- Das Koordinierte Nachrücken folgt nach der Koordinierungsphase von hochschulstart.
- Wichtig: Sie müssen sich bei hochschulstart aktiv für das Koordinierte Nachrücken anmelden.
- Nein. Sobald Sie im laufenden Vergabeverfahren eine Zulassung erhalten haben, ist die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken nicht mehr möglich. Auch nicht für Studienangebote, die Sie höher priorisiert haben als das Zugelassene.
- Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie:
Der Teilnahmewunsch für das Koordinierte Nachrücken kann nur für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienangebote erfolgen, die Sie auch in der ursprünglichen Bewerbung genannt hatten.
Melden Sie sich direkt nach der Koordinierungsphase fristgerecht für das Koordinierte Nachrücken an.
- Auf diese Restplätze können sich nur Studieninteressierte bewerben, die als Ergebnis der Koordinierungsphase noch keine Zulassung erhalten oder sich noch nicht beworben haben.
- Neue Bewerbungen auf Restplätze der Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind nicht möglich.
- Nicht in allen Studiengängen und an allen Standorten sind freie Restplätze vorhanden.
- Bitte beachten Sie, dass hochschulstart keine Aussagen zur Menge verfügbarer Restplätzen machen kann.
- Ob der gewünschte Studiengang am Koordinierten Nachrücken teilnimmt, sehen Sie in Ihrem Benutzerkonto im Bereich „Meine Bewerbungen". Dort erklären Sie Ihren Teilnahmewunsch in der Spalte „Aktion".
Alle Infos auf der Seite Koordiniertes Nachrücken
Niemand kann im Vorfeld beantworten, viele konkurrierende Bewerbende im Studienplatz-Vergabeverfahren abspringen. Es handelt sich hierbei um individuelle Entscheidungen von Bewerbenden. Auch Rückblicke haben deshalb keine Aussagekraft.
Das Koordinierte Nachrücken endet in einem Sommersemester-Verfahren zum 31. März und in einem Wintersemester-Verfahren zum 30. September. Bei Erfolg erhalten Sie statt eines Zulassungsangebots direkt einen Zulassungsbescheid.
Bringen Sie alle eingereichten Bewerbungen in Ihre persönliche Wunsch-Reihenfolge:
- Setzen Sie nicht nur Ihren Wunsch-Studiengang bzw. Ort an die Position 1.
- Achten Sie auch bei Ihren darunter befindlichen Bewerbungen darauf, dass die Reihenfolge Ihren Wünschen entspricht.
- Priorisieren Sie frühzeitig und sehr aufmerksam und bewusst! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern" unterhalb der Liste!
Auf dieser Grundlage versucht das System von hochschulstart während der Koordinierungsphase Ihnen das höchstmögliche Studienplatz-Angebot zu unterbreiten.
- Nutzen Sie bei Bewerbungen auf die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie auch die erweiterten Möglichkeiten der Binnenpriorisierung nach Hochschulstandorten.
Weitere Infos auf der Seite Priorisieren und auf der Seite Koordinierungsphase
- hochschulstart empfiehlt eine Priorisierung bis zum Stichtag 22. Januar bei einer Bewerbung zu einem Sommersemester bzw. bis zum Stichtag 22. Juli bei einem Wintersemester.
- Der Grund: Am Tag danach beginnen die Koordinierungsregeln zu greifen. Ab dann taucht nur noch das höchstmögliche Zulassungsangebot in Ihrem Benutzerkonto auf. Sollten Angebote für höher priorisierte Studienangebote hinzukommen, werden niedriger priorisierte Angebote automatisch ersetzt.
Wenn Sie auf das Priorisieren verzichten, denkt hochschulstart, dass die Reihenfolge, in der Sie Ihre Bewerbungen auf die Studienangebote im Bewerbungsportal abgegeben hatten, Ihrer Wunsch-Reihenfolge entspricht.
Ihre Prioritätenliste ist in der Koordinierungsphase wichtig, damit hochschulstart Ihnen das für Sie bestmögliche Zulassungsangebot unterbreiten kann.
Das bedeutet konkret: Im Verlauf der Koordinierungsphase scheiden niedriger priorisierte Zulassungsangebote zugunsten von höher priorisierten Angeboten aus. Kann für alle Bewerbungen eines / einer Bewerbenden ein Angebot ermittelt werden, erfolgt automatisch die Zulassung für das Angebot der höchsten Priorität.
- Dieser Prozess folgt festgelegten Koordinierungsregeln, die ab dem 23. Januar für ein Sommersemester-Vergabeverfahren bzw. ab 23. Juli für ein Wintersemester unverzüglich greifen.
Siehe Infos auf unserer Seite Studienangebot.
Das Studienangebot der Hochschulen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie entnehmen Sie zusätzlich den aktuellen Dokumenten im Download-Bereich.
Nein, zu den Sommersemester-Vergabeverfahren existiert nur ein deutlich eingeschränktes Studienangebot. Der Studiengang Tiermedizin wird z.B. ausschließlich zu einem Wintersemester angeboten.
- Während des Bewerbungsprozesses über das DoSV-Bewerbungsportal sehen Sie, welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen.
- Für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist es einheitlich geregelt. Alles Wichtige zur Form der Belege für diese vier Studiengänge finden Sie auf der Seite Unterlagen.
- Informieren Sie sich auch, welche Unterlagen Sie später für die Einschreibung (Immatrikulation) an Ihrer Hochschule brauchen.
- Nur für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen Sie Unterlagen auch postalisch bei hochschulstart einreichen, und zwar zumindest Ihren unterschriebenen Zulassungsantrag und ein beglaubigtes Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
- Auf der Seite Unterlagen sehen Sie im Detail, in welcher Form Sie diese und weitere Qualifikationen bei hochschulstart einreichen.
- Bei Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden die Anträge von der jeweiligen Hochschule bearbeitet, bei der Sie sich bewerben. Daher wenden Sie sich bei Fragen zu den Sonderanträgen bitte direkt an die entsprechende Hochschule.
- Bei Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) werden die Anträge von hochschulstart geprüft und bearbeitet. Informationen zu diesen Sonderanträgen finden Sie in unserem „Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung" im Download-Bereich.
Das Abitur ist die häufigste Form der Hochschulzugangsberechtigung. Je nach Bundesland zählen aber auch verschiedene Wege der beruflichen Qualifikation. Außerdem können sich Personen bewerben, die…
- in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind oder waren.
- im gewünschten Studiengang aufgrund einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung (oder aufgrund eines Vergleichs) nur vorläufig eingeschrieben sind: Sie bewerben sich für eine endgültige Zulassung.
- in Humanmedizin nur eine auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkte Zulassung haben (Teilstudienplatz): Sie bewerben sich für eine endgültige Zulassung.
- außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind oder waren.
- von einem Fachhochschulstudiengang zum gleichnamigen wissenschaftlichen Hochschulstudiengang wechseln wollen.
- ein Studium auch ohne Abitur aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation (z.B. Meister) unter gewissen Voraussetzungen aufnehmen möchten.
- Gasthörer*innen sein wollen.
- bereits ein anderes Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben: Für diese Zweitstudienbewerber*innen gelten besondere Bestimmungen.
In Deutschland verfügt nicht jeder Studierende über ein Abitur. Auch über berufliche Qualifikation ist ein Zugang zum Studium möglich. Die Regelungen dazu unterscheiden sich je nach Bundesland.
Übersicht über Zugangsvoraussetzungen auf der Seite Beruflich Qualifizierte
Der Bewerbungsstatus „eingegangen" zeigt an, dass Ihre Bewerbung über das DoSV-Bewerbungsportel angekommen ist. Sobald der Status von „eingegangen" auf „gültig" wechselt, nimmt sie am Vergabeverfahren teil.
- Für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie braucht hochschulstart zusätzliche Unterlagen in Papierform zur Prüfung, um im Anschluss den Status von „eingegangen" auf „gültig" stellen zu können.
- Für alle anderen Studiengänge erfolgt die Einordnung als „gültig" durch die jeweiligen Hochschule. Eine Prüfung Ihrer Bewerbung durch die Hochschule muss dafür nicht unbedingt stattgefunden haben.
Der Bewerbungsstatus „gültig" bedeutet, dass Ihre Bewerbung am Vergabeverfahren von hochschulstart beteiligt ist.
„Gültig" bedeutet aber nicht unbedingt gleichzeitig, dass jedes Dokument bzw. jeder Nachweis Ihrer Bewerbungsunterlagen bereits von hochschulstart als „gültig" angesehen wird.
Der Bewerbungsstatus „vorläufig ausgeschlossen" bedeutet, dass mit Ihren Bewerbungsunterlagen etwas noch nicht stimmt. Sie haben dann die Möglichkeit, nachzubessern:
- Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie:
Welche Mängel Ihre Bewerbung aufweist, sehen Sie im Benutzerkonto unter „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile -> Bewerberangaben Zentrales Verfahren". Nachbesserung innerhalb der Nachreichfrist, s. Termine & Fristen - Andere Studiengänge:
Angabe der Mängel durch die Hochschule auf Nachfrage oder im Bewerbungsportal von hochschulstart. Sollte die Hochschule keine eigene Nachreichfrist nennen, so gilt als Frist die Bewerbungsfrist.
Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bedeutet, dass Ihre Bewerbung noch offen ist.
Ihre Bewerbung liegt noch nicht im „zulassungsfähigen Bereich" einer Rangliste. Das heißt: Es gibt noch kein Ergebnis.
Mehr Infos auf der Seite Bewerbungsstatus
Nehmen Sie am Koordinierten Nachrücken mit einem oder mehreren Studienangeboten teil, ändert sich der Status dieser Bewerbungen von „abgelehnt" zu „gültig" und anschließend zu „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich".
- Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bleibt dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist.
- Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt.
- Sollten Sie im Koordinierten Nachrücken eine Zulassung erhalten, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid für die betreffende Bewerbung.
Bitte beachten Sie: Ihre Priorisierung spielt im Koordinierten Nachrücken keine Rolle mehr. Sobald Sie mit einer Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegen, bekommen Sie für diese Bewerbung die Zulassung und im Anschluss den Zulassungsbescheid. Das Verfahren ist dann für Sie beendet.
Der Bewerbungsstatus „ausgeschieden" bedeutet, dass diese Bewerbung nicht mehr am laufenden Vergabeverfahren teilnimmt.
Eine Bewerbung scheidet zum Beispiel aus, weil inzwischen ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung für eine höher priorisierte Bewerbung vorliegt oder weil Sie ein anderes Angebot angenommen haben.
Der Bewerbungsstatus „zugelassen" bedeutet, dass Sie einen Studienplatz haben und sich für den Studiengang an der Hochschule einschreiben (immatrikulieren) können.
Dafür brauchen Sie den Zulassungsbescheid von der Hochschule oder von hochschulstart (Letzteres für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie).
Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bitte an folgende Großkundenanschrift (Straßenname nicht erforderlich):
hochschulstart
44128 Dortmund
Alternativ können Sie auch die Hausanschrift verwenden:
hochschulstart
Silberstraße 21
44137 Dortmund
Indem Sie bei Ihrer Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie im DoSV-Bewerbungsportal bei der Auswahl eines Studienangebots in den zugehörigen Detail-Informationen unten auf den Link „Jetzt auf AntOn bewerben" klicken, gelangen Sie zu AntOn.
Nach der Bewerbung erreichen Sie AntOn einfach über das DoSV-Bewerbungsportal wie folgt:
- Gehen Sie hierzu über „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile -> Bewerberangaben Zentrales Verfahren" (Bitte scrollen!)
- Klicken Sie dort auf den Link zum AntOn Bewerbungsportal in der Infobox.
Welche Tätigkeiten zurzeit an welchen Hochschulen als Auswahlkriterium bei der Bewerbung eine Rolle spielen, sehen Sie in folgenden PDF-Dokumenten im Download-Bereich von hochschulstart.de:
- Auswahlkriterien AdH-Quote
- Auswahlkriterien ZEQ
Es können nur die in der geltenden Vergabeverordnung enthaltenen Ausbildungen und Tätigkeiten berücksichtigt werden. Somit fällt z.B. die/der Rettungssanitäter*in nicht darunter.
Ja. Ausländische Berufsausbildungen können für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie anerkannt werden, wenn sie von der dafür zuständigen deutschen Stelle als einer deutschen Ausbildung gleichwertig anerkannt wurden.
Die Voraussetzungen finden Sie im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Siehe www.anerkennung-in-deutschland.de
- Stichtag für das Erreichen der 12-monatigen Mindestdauer einer Berufstätigkeit ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres.
- Die Nachweise müssen postalisch spätestens bis bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen).
Eine Muster-Tätigkeitsbescheinigung finden Sie im „Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung" im Download-Bereich.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.Ä.) bereits vor dem 16. Januar erworben haben und Sie sich zum Wintersemester für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben, müssen Sie die folgende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient*innen beachten:
- Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung zu einem Wintersemester ist für Alt-Abiturient*innen in diesen Studiengängen der 31. Mai, 24:00 Uhr
Mehr Infos unter Termine & Fristen
Sie finden Ihre Bewerbungsbestandteile sowie Infos zu fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen im DoSV-Benutzerkonto unter der Rubrik „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile".
Der Numerus Clausus (NC) ist nicht vorhersagbar. Er steht immer erst nachträglich fest und unterscheidet sich je nach Hochschule.
Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie:
- Wenn Sie wissen möchten, welche Abinote bzw. welcher Punktwert im Sommersemester oder Wintersemester der Vorjahres zum Zuge kam, schauen Sie im Download-Bereich von hochschulstart.de in die PDF-Dokumente der Auswahlgrenzen.
- Dort werden Sie feststellen, dass in der Abiturbestenquote die Bundesland-Zugehörigkeit der Bewerbenden und die Attraktivität bzw. die verfügbaren Plätze am Hochschulstandort eine Rolle spielen.
Belastbare Prognosen zur Konkurrenzsituation sind nicht möglich. Werte wie der Numerus Clausus (NC) für Medizin stehen immer erst im Nachhinein fest.
Auswahlgrenzen: Eine (un)gewisse Orientierung können die Auswahlgrenzen aus den Vorjahressemestern bieten.
- Die Auswahlgrenzen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie finden Sie rückwirkend für mehrere Jahre als PDF-Dokumente unten im Download-Bereich.
- Sie sehen dort z.B. wie hoch die Durchschnittsnote für Pharmazie in der Abiturbestenquote in Marburg war oder welche Punktzahl für Humanmedizin in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) in Berlin die Auswahlgrenze darstellte.
- Vergewissern Sie sich aber, ob dasselbe Kriterium (z.B. Berücksichtigung der ZEQ in Berlin) auch für das aktuelle Vergabeverfahren gilt! Dies sehen Sie im PDF-Dokument „Auswahlkriterien in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)" oben im Download-Bereich.
Tools: Medi-Ranger und Denti-Ranger
Für Humanmedizin und Zahnmedizin bietet der Studierendenauswahl-Verbund (stav) zwei Tools, mit denen sie sich ebenfalls frühere Auswahlgrenzen anzeigen lassen können. hochschulstart übernimmt keine Gewähr für die hierüber generierten Werte.
Prüfen Sie, ob Sie an Studieneignungstests teilnehmen können, die von vielen Hochschulen berücksichtigt werden. Dies erfordert allerdings in der Regel eine frühzeitige Anmeldung.
Haben Sie einen Dienst wie FSJ, Wehrdienst etc. oder ein fachnahes Ehrenamt ausgeübt? Auch dies kann Ihnen ebenso wie eine passende Berufsausbildung als Zusatzqualifikation dienen.
Beachten Sie bitte: Um Ihre diesbezüglichen Chancen einzuschätzen, schauen Sie, welche Auswahlkriterien die jeweilige Hochschule heranzieht und wie stark sie diese gewichtet. Im Download-Bereich finden Sie dazu zwei aktuelle PDF-Dokumente:
- Auswahlkriterien AdH-Quote
- Auswahlkriterien ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote)
Welche Dienste (FSJ, Wehrdienst etc.) zurzeit an welchen Hochschulen als Auswahlkriterium bei der Bewerbung eine Rolle spielen, sehen Sie in folgenden PDF-Dokumenten im Download-Bereich von hochschulstart.de:
- Auswahlkriterien AdH-Quote (PDF-Datei)
- Auswahlkriterien ZEQ (PDF-Datei)
Zusätzlich kann Ihnen ein Dienst bei Punktgleichheit im Vergabeverfahren von hochschulstart nützen.
Weitere Infos auf der Seite Dienste
hochschulstart empfiehlt, die Ableistung eines Dienstes bei Ihrer Studienplatz-Bewerbung für Medizin & Co. mit anzugeben – auch schon zu Beginn oder während des Dienstes.
- Bei Punktgleichheit kann Ihnen ein Dienst im Vergabeverfahren von hochschulstart bereits nützen, wenn Sie bis zum Studienstart mindestens 6 Monate des Dienstes absolviert haben.
- Als Auswahlkriterium in der ZEQ oder AdH-Quote berücksichtigen die betreffenden Hochschulen einen Dienst erst bei einer längeren Dauer: Hier müssen zu einem Sommersemester bis zum Stichtag 31. Januar oder zu einem Wintersemester bis zum 31. Juli mindestens 11 Monate eines Dienstes abgeleistet sein. Im Fall eines fachnahen Ehrenamtes sogar mindestens 24 Monate.
Nein, Sie können sich auch vor dem Dienst-Ende eine Bescheinigung mit Angabe der voraussichtlichen Beendigung ausstellen lassen. Weitere Infos zur Dauer und zu Fristen sowie ein Muster-Formular für eine Dienstzeit-Bescheinigung finden Sie auf der Seite Dienste.
Für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie gehen Sie nach Login im DoSV-Bewerbungsportal auf AntOn (Antragstellung Online). Im Bereich „Studiengänge" geben Sie zunächst den gewünschten Studiengang und anschließend die gewünschten Orte an.
Rechts neben den Orten finden Sie die Überschrift „Vorwegzulassung". Dort können Sie den entsprechenden Studienort markieren und somit den Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst anmelden. Postalisch reichen Sie anschließend bitte eine amtlich beglaubigte Kopie oder eine Originalbescheinigung über die Ableistung Ihres Dienstes sowie eine einfache Kopie Ihres Zulassungsbescheides bei hochschulstart ein.
Weitere Infos auf der Seite Dienste
Aus den Belegen muss hervorgehen, dass Sie in einem fachnahen Bereich eingesetzt waren.
- Stellen Sie uns bitte eine genaue Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung.
- Stichtag für das Erreichen der jeweils geforderten Mindestdauer ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres.
- Die Nachweise müssen postalisch spätestens bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen).
Ausführliche Infos zu Dienst oder Ehrenamt sowie ein Muster-Formular für eine Dienstzeit-Bescheinigung finden Sie auf der Seite Dienste
Nein. Auch wenn Sie z.B. sowohl ein fachnahes einjähriges Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als auch einen fachnahen zweijährigen Dienst bei einer zugelassenen Organisation absolviert haben sollten, können Sie nur für einen der beiden Dienste Punkte erhalten.
Weitere Infos zu Dienst oder Ehrenamt auf der Seite Dienste
Der Härtefall-Antrag wird im Rahmen der Online-Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie über AntOn (Antragstellung Online) gestellt.
- Die passenden Nachweise müssen Sie postalisch an hochschulstart senden.
- Ein bestimmtes Formblatt für den Härtefall-Antrag gibt es nicht.
Alles Wissenswerte zum Härtefall-Antrag finden Sie im „Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung" im Download-Bereich.
Die Möglichkeit bei der Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie einen Ortsantrag zu stellen, ist entfallen und kann auch nicht auf den Härtefall-Antrag übertragen werden. Für die Zulassung an Ihrer Wunsch-Hochschule kommt es nun auf das Priorisieren Ihrer Bewerbungen nach Ihrer persönlichen Reihenfolge an.
Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefall-Antrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung regulär an der Studienplatzvergabe für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin bzw. Pharmazie teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen. Daher ist es auch nicht erforderlich, die genannten Sonderanträge nachträglich zurückzuziehen, falls sie irrtümlich gestellt wurden.
Wichtige aktuelle Infos zur Bewerbung auf Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie finden Sie in folgenden PDF-Dateien im Download-Bereich:
- Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung
- Auswahlkriterien (AdH-Quote)
- Auswahlkriterien (ZEQ)
Tipp: Nutzen Sie zusätzlich das „Infoblatt für die Bewerbung in Medizin“ im Download-Bereich.
Sie finden den für die Vergabe der Studienplätze in Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie geltenden Prozentrang Ihrer HZB ca. ab dem 28. Januar (zu einem Sommersemester) bzw. ca. ab dem 28. Juli (zu einem Wintersemester) im DoSV-Benutzerkonto im Bereich „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile -> Bewerberangaben Zentrales Verfahren -> Erweiterte Angaben zur HZB".
Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach bestimmten Quoten aufgeteilt und vergeben.
- Beispiele sind die Abiturbestenquote oder die Härtefallquote.
- Die Bewerbenden werden vom hochschulstart-System anhand solcher Quoten auf Ranglisten positioniert. Oft auf mehreren Ranglisten gleichzeitig.
Mehr Hintergrundwissen auf der Seite Ranglisten
- Während der Koordinierungsphase werden sukzessive Studienplätze über verschiedene Ranglisten vergeben.
- Für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie die jeweiligen Starttermine für die Bereitstellung von Studienplätzen über die speziellen Quoten auf der Seite Termine & Fristen.
Die jeweilige Rangliste muss erst freigegeben sein, damit Sie Ihre Ranglistenposition im Benutzerkonto sehen können.
Für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie die jeweiligen Starttermine für die Bereitstellung von Studienplätzen über die speziellen Quoten auf der Seite Termine & Fristen.
AdH steht für „Auswahlverfahren der Hochschulen". Die AdH-Quote ist eine relevante Quote bei der Vergabe von Studienplätzen in Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie.
Neben der AdH-Quote gibt es mit der Abiturbestenquote und der ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote) weitere relevante Hauptquoten.
Folgende PDF-Dokumente im Download-Bereich von hochschulstart.de informieren über die aktuell geltenden Auswahlkriterien an den jeweiligen Hochschulen:
- Auswahlkriterien AdH-Quote
- Auswahlkriterien ZEQ
Die ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote) ist eine relevante Quote bei der Vergabe von Studienplätzen in Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie.
Neben der ZEQ gibt es mit der Abiturbestenquote und der AdH-Quote weitere relevante Hauptquoten.
Folgende PDF-Dokumente im Download-Bereich von hochschulstart.de informieren über die aktuell geltenden Auswahlkriterien an den jeweiligen Hochschulen:
- Auswahlkriterien AdH-Quote
- Auswahlkriterien ZEQ
Der TMS ist ein spezifischer, mehrstündiger Studieneignungstest, der das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen prüft. Der Test kann, bei erfolgreichen Ergebnis, die Chancen in der AdH-Quote und der ZEQ, je nach Gewichtung der Hochschulen stark erhöhen.
Weitere Infos: www.tms-info.org
Sie können die Ergebnisse von Studieneignungstests wie TMS, HAM-Nat etc. im Portal AntOn (Antragstellung Online) selbst eingeben. hochschulstart benötigt Ihre Testergebnisse nicht zusätzlich per Post.
Die Nachreichfrist finden Sie auf der Seite Termine & Fristen.
Zunächst stellen Sie in den beiden folgenden Dokumenten fest, wie viele Punkte die jeweilige Hochschule maximal für den TMS vergibt:
- Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote) im Download-Bereich
- Auswahlkriterien der Hochschulen (ZEQ) im Download-Bereich
Die Formel zur anschließenden Berechnung Ihrer individuellen Punktzahl finden Sie in unserem „Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung" im Download-Bereich.
Der TMS und der HAM-Nat werden zu einem neuen Test weiterentwickelt.
Die Koordinationsstelle hat im Portal www.tms-info.org bekannt gegeben, dass die jeweiligen Hochschulen die Ansprechpartner sind, um zu erfahren, ob nach dem Vergabeverfahren für das Sommersemester 2027 alte TMS-Ergebnisse in ihren Satzungen noch berücksichtigt werden.
Die aktuellen Termine für den TMS finden Sie unter www.tms-info.org/fristen-und-termine/.
Nur für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie senden Sie Ihre Unterlagen postalisch an folgende Großkundenanschrift (Straßenname nicht erforderlich):
hochschulstart
44128 Dortmund
Alternativ können Sie auch die Hausanschrift verwenden:
hochschulstart
Silberstraße 21
44137 Dortmund
hochschulstart benötigt mindestens das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular und eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Papierform.
- Weitere Unterlagen hängen davon ab, welche Qualifikationen bzw. Bewerbungsbestandteile Sie bei der Online-Bewerbung angegeben haben.
- Auf Ihrem Antragsformular wird abschließend aufgelistet, welche Angaben Sie für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie postalisch an hochschulstart senden müssen.
Weitere Infos zur Form der einzureichenden Nachweise auf der Seite Unterlagen.
Ja. Ihre Originalunterschrift auf dem Antragsformular ist zwingend erforderlich. Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht.
Es gibt keine gesonderten Regeln für minderjährige Bewerber*innen. Auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, können Sie Ihre Antragsformulare selbst unterschreiben.
Nachdem Sie den Zulassungsantrag für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie online übermittelt haben, können Sie die meisten Ihrer schon eingetragenen Angaben wie z.B. Ihre Zeugnisdaten online nicht mehr ändern.
- Notieren Sie in diesem Fall bitte handschriftlich auf Ihrem ausgedruckten Zulassungsantrag, welche Angaben einer Korrektur bedürfen bzw. was Sie ergänzen möchten.
- hochschulstart passt Ihren Datensatz dann bei der Bearbeitung Ihres Antrags für entsprechend an.
Neue Angaben (bspw. Berufsausbildung oder TMS-Ergebnis) können Sie Ihrem Antrag selbst online hinzufügen, indem Sie AntOn erneut aufrufen. Beachten Sie bitte die Fristen. Sollten Sie Ihren Zulassungsantrag bereits postalisch abgeschickt haben und/oder Fragen zu Ergänzungen bei AntOn haben, nehmen Sie Kontakt mit unserem Service-Team auf. Nennen Sie dabei bitte Ihre BID, Ihre Registriernummer oder Ihre AntOn-ID.
In diesem Fall kommen die Ausstellung einer formlosen Vollmacht oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Vertretenden in Betracht. Nähere Infos im Hinblick auf Bewerbungen für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie finden Sie auf der Seite Unterlagen.
Sämtliche Kopien müssen in amtlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Infos zur Beglaubigung finden Sie auf der Seite Unterlagen.
Falls einer oder mehrere der von Ihnen eingereichten Nachweise (Hochschulzugangsberechtigung, Berufsurkunde etc.) auf einen anderen Namen, als der auf Ihrem Antragsformular für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie vermerkte Name, ausgestellt sind, müssen Sie die Namensänderung nachweisen. Reichen Sie hierzu, zusammen mit allen anderen Unterlagen, z.B. eine amtlich beglaubigte Kopie der Eheurkunde postalisch bei hochschulstart ein.
Weitere Infos auf der Seite Unterlagen
Für eine Bewerbung auf einen Studienplatz in Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie wird während Ihrer Bewerbung über hochschulstart online ein Zulassungsantrag generiert. Den ausgedruckten und unterschriebenen Zulassungsantrag müssen Sie zusätzlich fristgerecht postalisch bei hochschulstart einreichen.
Ihren Zulassungsantrag für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie erstellen Sie nach Login im DoSV-Bewerbungsportal während der Bewerbung über AntOn (Antragstellung Online).
- Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung über das AntOn-Portal übermittelt haben, finden Sie das Antragsformular als ausdruckbares PDF-Dokument vor.
- Unterschreiben Sie Ihren Zulassungsantrag und schicken Sie ihn fristgerecht an hochschulstart.
- Später können Sie bis zum Beginn der Koordinierungsphase das Antragsformular über AntOn erneut aufrufen und ausdrucken. Gehen Sie dazu im DoSV-Bewerbungsportal auf „Meine Daten -> Feste Bewerbungsbestandteile -> Bewerberangaben Zentrales Verfahren" (Bitte scrollen!). Klicken Sie dort auf den Link zum AntOn Bewerbungsportal in der hellgrauen Infobox.
Nein. Sie müssen zu jedem neuen Vergabeverfahren eine neue Bewerbung bzw. neue Bewerbungen abgeben, und für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie das unterschriebene Antragsformular und ggf. weitere schriftliche Unterlagen fristgerecht postalisch einreichen.
- Wenn Sie bereits ein Studium in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich jetzt auf einen anderen Studiengang bewerben, sind Sie Zweitstudienbewerber*in.
- Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.
- Beachten Sie als Zweitstudienbewerber*in für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie die besonderen Regeln von hochschulstart bei der Bewerbung und Zulassung.
- Umfassende Infos dazu finden Sie im aktuellen „Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung" im Download-Bereich.
Für die vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie prüft hochschulstart die postalischen Unterlagen der Bewerbenden im Rahmen der Studienplatz-Vergabe.