FAQ
Antworten auf oft gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zu verschiedenen Themen. Sollten Sie keine Informationen zu Ihren Fragen finden, können Sie auch eine Anfrage an Hochschulstart über unser Kontaktformular senden.
Wie bewerbe ich mich über Hochschulstart?
Bei der Registrierung wird mir angezeigt, dass eine Email mit einem Aktivierungslink versendet wurde, aber ich kann diese Email nicht finden. Was nun?
Es kann durchaus einige Minuten dauern, bis die automatisch generierte E-Mail erfolgreich zugestellt wurde. Sollte jedoch schon einige Zeit vergangen sein, so lohnt es sich in jedem Fall auch einen Blick in den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs zu werfen. Sollte die E-Mail dennoch unauffindbar sein, so nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Service-Teams auf. Dieses kann Ihnen (sofern Sie uns Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre bei der Registrierung verwendete Email-Adresse nennen) erneut einen Aktivierungslink zukommen lassen.
Ich habe auf den Aktivierungslink geklickt, aber wenn ich versuche mich einzuloggen, bekomme ich die Fehlermeldung angezeigt: Es ist ein technischer Fehler aufgetreten. Leider konnten Ihre Eingaben nicht verarbeitet werden. Bitte versuchen Sie es später.
Löschen Sie bitte Ihren Browser-Verlauf und rufen anschließend www.hochschulstart.de auf. Anschließend klicken Sie bitte auf der Startseite auf „Zum Bewerbungsportal“ und geben Ihre Zugangsdaten manuell im Anmeldebereich ein. Sollten Sie dann noch immer nicht in Ihr Benutzerkonto gelangen, so wenden Sie sich bitte an unsere Bewerberservice-Team.
Ich habe in einer E-Mail einen Aktivierungslink erhalten, aber wenn ich diesen nutze, bekomme ich einen Fehler angezeigt: Angeblich sind meine Zugangsdaten nicht korrekt. Was nun?
Hier sind mehrere Lösungsansätze denkbar: Zunächst sollten Sie zur Sicherheit vor einem erneuten Klick auf den Aktivierungslink Ihren Browser-Cache löschen bzw. den Web-Browser zu schließen. Sollte das nicht zum Erfolg führen, so kann eventuell ein Problem mit Ihrem Passwort vorliegen - insofern lohnt sich anschließend der Versuch, ein neues Passwort zu setzen. Sollten Sie dann noch immer nicht in Ihr Konto gelangen, so wenden Sie sich bitte an unser Bewerberservice-Team.
Ich komme nicht mehr in mein Konto, obwohl die Zugangsdaten korrekt sind. Was jetzt?
Sollte Ihr Konto gerade erst erstellt worden sein, so können Sie erst darauf zugreifen, wenn Sie den automatisch via E-Mail zugesendeten Aktivierungslink genutzt haben. Bitte prüfen Sie Ihr bei der Registrierung angegebenes Email-Postfach (ggf. auch den Spam-Ordner) und klicken Sie auf den Aktivierungslink, um Ihr Konto freizuschalten.
Sollte Ihr Konto bereits länger existent, aber seit mehr als 12 Monaten nicht mehr genutzt worden sein, so ist es gemäß unserer Datenschutzerklärung deaktiviert und anschließend gelöscht worden. In diesem Fall können Sie sich problemlos ein neues Benutzerkonto anlegen. Dies wird nicht als Mehrfachregistrierung gezählt.
Sollte beides nicht der Fall sein, so wenden Sie sich bitte mithilfe unseres Kontaktformulars an unser Bewerberservice-Team.
[PJ1]Verlinkung
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Ich habe meine Bewerber-ID, das Passwort und/oder meinen Benutzernamen vergessen, was kann ich tun?
Sie können auf die entsprechende Hilfefunktion auf der Anmeldeseite des Bewerbungsportals für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) zurückgreifen. Das Passwort kann unter Angabe der bei der Registrierung hinterlegten E-Mail-Adresse und des Benutzernamens zurückgesetzt werden. Der Benutzername kann mit Hilfe der Funktion “Benutzername vergessen“ unter Angabe von Bewerber-ID und Geburtsdatum erneut angefordert werden.
Es besteht unter der Rubrik „Benutzerkonto“ die Möglichkeit, das Passwort zu ändern. Bitte beachten Sie, dass neue Passwörter bestimmte Kriterien erfüllen müssen. So muss das neue Passwort aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie aus mindestens einer Zahl und einem Zeichen bestehen.
Sie finden Ihre Bewerber-ID (BID) und die Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN) in Ihrem Benutzerkonto im Bereich <Meine Daten> <Persönliche Daten>.
Bitte beachten Sie, dass Ihre selbst gewählten Zugangsdaten nur für das Bewerbungsportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) gelten, nicht aber für das Bewerbungsportal AntOn oder für hochschuleigene Bewerbungsportale.
Der Aktivierungslink ist nicht mehr gültig, was kann ich tun?
Um Ihre Registrierung erfolgreich abzuschließen, wird ein Aktivierungslink benötigt. Dieser wird Ihnen nach Eingabe der Bewerberdaten im Bewerbungsportal per E-Mail zugesandt und muss einmalig innerhalb von 72 Stunden verwendet werden. Sofern Sie Ihren Aktivierungslink nicht innerhalb dieser Frist genutzt haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens, Ihres Geburtsdatums und, soweit vorhanden, Ihrer Bewerber-ID (BID) per E-Mail an den Bewerberservice damit dieser erneut einen Aktivierungslink an die in Ihrem Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
Gibt es gesonderte Regeln bezüglich minderjähriger Bewerber?
Es gibt keine gesonderten Regeln für minderjährige Bewerber. Wenn Sie minderjährig sind, können Sie Ihre Antragsformulare selbst unterschreiben.
weitere Informationen zu Registrierung
Wo finde ich das Studienangebot von Hochschulstart?
Das Studienangebot finden Sie für das Wintersemester ab ca. Ende April und für das Sommersemester ab ca. Anfang November hier. Eine Übersicht des Studienangebots für das zentrale Verfahren (ZV) mit den Kriterien für AdH und ZEQ finden Sie hier.
Allgemeine Informationen auch zu weiteren Studiengängen finden Sie unter www.hochschulkompass.de oder www.studienwahl.de.Ist das Studienangebot bei Medizin & Co zu einem Winter- bzw. Sommersemester immer identisch?
Nein, zu den Sommersemesterverfahren existiert nur ein deutlich eingeschränktes Studienangebot. Der Studiengang Tiermedizin wird ausschließlich zu einem Wintersemester angeboten.
Wie bzw. wo kann ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben?
Hochschulstart vergibt lediglich Studienplätze für das erste Fachsemester. Bitte wenden Sie sich bezüglich eines Wechsels in höhere Fachsemester direkt an die Hochschulen.
Wird zwischen Alt- und Neu-Abiturient*innen unterschieden, gibt es unterschiedliche Fristen?
Bei Ihrer Bewerbung auf die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Sie bitte die abweichende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturient*innen zum Wintersemester. Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung zu einem Wintersemester ist der 31. Mai, 24:00 Uhr, des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben (sog. Alt-Abiturient*innen).
Für alle anderen ist der Bewerbungsschluss weiterhin der 15. Juli des laufenden Jahres (sog. Neu-Abiturient*innen).Zu einem Sommersemester endet die Bewerbungsfrist für alle am 15. Januar des Jahres.
Ob darüber hinaus bei Bewerbungen auf andere Studiengänge zwischen Alt- und Neu-Abiturient*innen bezüglich der Bewerbungsfristen unterschieden wird, legen die Hochschulen eigenständig fest. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an die gewünschte Hochschule.
Was ist der Unterschied zwischen einer zentralen und dezentralen Bewerbung?
Bewerbungen auf ein Studienangebot im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) können je nach Vorgabe der Hochschule entweder dezentral oder zentral abgegeben werden. Welchen Weg die Hochschule für Ihren Wunschstudiengang vorsieht, erfahren Sie im Bewerbungsportal von Hochschulstart. Ein Link mit der Bezeichnung „Jetzt auf hochschulstart.de bewerben“ in der Detailbeschreibung Ihres ausgewählten Studiengangs verweist auf eine zentrale Bewerbungsabgabe, so dass Sie mit einem Klick direkt zur Bewerbungsmaske gelangen. Lautet der Link jedoch „Zum Bewerbungsportal der Hochschule“, so wissen Sie, dass Sie sich dezentral im hochschuleigenen Portal bewerben müssen. Sie müssen sich dann zusätzlich im Portal der Hochschule registrieren und anschließend dort den weiteren Anweisungen folgen.
Bei einer Bewerbung auf Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie klicken Sie im Studienangebot des Bewerbungsportals auf den Link „Jetzt auf AntOn bewerben“.
Wichtig: In allen Fällen ist allerdings zuerst eine Registrierung über das Bewerbungsportal von Hochschulstart für eine Bewerbung erforderlich. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Ist es möglich, sich bei Hochschulstart für ein Studium der Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie und gleichzeitig für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (z.B. Psychologie oder Jura) zu bewerben?
Eine Kombination aus örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ist grundsätzlich möglich. Man kann innerhalb des Verfahrens bis zu zwölf Bewerbungen abgeben, allerdings nur eine Zulassung erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter Bewerben & Beobachten.
Wo finde ich auf das aktuelle Vergabeverfahren bezogene Informationen für die Studiengänge Medizin & Co?
Hier finden Sie ergänzende Informationen zur Bewerbung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Was bedeutet die Bewerbungsphase?
In dieser Phase können Sie sich nach erfolgter Registrierung auf Studienplätze bewerben. Nach Abgabe mehrerer Bewerbungen sollten Sie im eigenen Interesse diese möglichst frühzeitig in eine persönliche Reihenfolge bringen (priorisieren). Beachten Sie bitte, dass die Bewerbungsphase je Hochschule und Studiengang unterschiedlich sein kann.
Achtung:
Priorisieren Sie sehr aufmerksam und bewusst, da hiervon die Ermittlung der Zulassung abhängt! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern“ unterhalb der Liste!Was ist die Koordinierungsphase?
In dieser Phase wird für Sie die optimale Zulassungsmöglichkeit anhand Ihrer persönlichen Prioritätenliste ermittelt. Auch wenn in der Koordinierungsphase mehrere Angebote möglich sind, so bleibt in dieser Phase letztlich nur ein Angebot erhalten. Es handelt sich hierbei um das derzeit bestmögliche. Dieses können Sie aktiv annehmen und erhalten anschließend einen Zulassungsbescheid.
Reagieren Sie nicht, wird am Ende der Koordinierungsphase das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt und erhalten anschließend einen Zulassungsbescheid. Sollte Ihnen kein Angebot unterbreitet werden können, erhalten Sie nach Ende dieser Phase einen Ablehnungsbescheid.
Bitte beachten Sie, dass Hochschulstart keinerlei Aussagen zu Ihren Zulassungschancen machen kann.Achtung:
Priorisieren Sie sehr aufmerksam und bewusst, da hiervon die Ermittlung der Zulassung abhängt! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern“ unterhalb der Liste!Nähere Informationen zu der Koordinierungsphase finden Sie hier.
Was ist das Koordinierte Nachrücken?
Innerhalb des Koordinierten Nachrückens können noch freie Studienplätze vergeben werden. Bewerben können sich nur Studieninteressierte, welche noch keine Zulassung erhalten oder sich noch nicht beworben haben. Neue Bewerbungen auf Reststudienplätze der Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was bedeutet Priorisieren? Bis wann kann ich dies tun?
Priorisieren bedeutet, dass Bewerber*innen ihre abgegebenen Bewerbungen (maximal zwölf) in eine persönlich festgelegte Reihenfolge bringen. Die Reihenfolge der Studienwünsche hat keine Auswirkungen auf die Zulassungschancen und wird den Hochschulen nicht bekanntgegeben.
Haben Sie keine manuelle Priorisierung vorgenommen, wird die im Bewerbungsportal von Hochschulstart vorgegebene Vorpriorisierung (anhand des Eingangsdatums der Bewerbung) für die Vergabe in der Koordinierungsphase automatisch übernommen.
Neben der allgemeinen Priorisierung Ihrer zwölf Bewerbungen ist im Falle von Bewerbungen auf die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie noch die Priorisierung Ihrer Wunschstudienorte innerhalb des Studiengangs möglich. Die erstmalige Reihenfolge der Wunschstudienorte wird von Ihnen bei der Abgabe Ihrer Bewerbung für den jeweiligen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang im Portal AntOn festgelegt. Nach Abgabe der Bewerbung können Sie diese Reihenfolge nur noch in Ihrem DoSV-Benutzerkonto anpassen.
Wichtig
Sie sollten Ihre Bewerbungen möglichst bis zum 22.01. (für ein Sommersemester) bzw. 22.07. (für ein Wintersemester) priorisieren.
Weitere Informationen zur Priorisierung finden Sie hier.Welche Auswirkung hat die Priorisierung für meine Bewerbung im laufenden Verfahren?
In der Koordinierungsphase ist die Prioritätenliste für die Auswahl des bestmöglichen Zulassungsangebots maßgebend.
Der Priorisierung der Bewerbungen kommt eine entscheidende Rolle bei der Vergabe der Studienplätze in der Koordinierungsphase zu, da niedriger priorisierte Angebote zugunsten von höher priorisierten ausscheiden. Kann für alle Bewerbungen eines Bewerbenden ein Angebot ermittelt werden, erfolgt automatisch die Zulassung für das Angebot der höchsten Priorität.
In der Koordinierungsphase werden die Zulassungen und Angebote nach den Koordinierungsregeln ermittelt, die am 23.01. (für ein Sommersemester) bzw. 23.07. (für ein Wintersemester) unverzüglich greifen. Daher sollten Sie Ihre Bewerbungen möglichst bis zum 22.01. bzw. 22.07. priorisieren.
Weitere Informationen zur Priorisierung finden Sie hier.
Achtung:
Priorisieren Sie sehr aufmerksam und bewusst, da hiervon die Ermittlung der Zulassung abhängt! Klicken Sie nach der Änderung auf den Button „Speichern“ unterhalb der Liste!
Was bedeuten die verschiedenen Bewerbungsstatus?
Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des Bewerbungsportals von Hochschulstart angezeigt, z.B. „eingegangen", „gültig“, „zurückgezogen“, „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ „ausgeschlossen“. Sie sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren. Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie hier oder im Benutzerkonto des Bewerbungsportals unter „Meine Bewerbungen“. Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind allein die Hochschulen. Bitte richten Sie daher bei diesen Bewerbungen Ihre Fragen an die jeweilige Hochschule.
Beachten Sie: Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie) wird von Hochschulstart vergeben. Sobald Ihr Zulassungsantrag postalisch bei Hochschulstart eingegangen und datentechnisch erfasst worden ist, ändert sich der Status der einzelnen Bewerbungen in der Regel auf "gültig". Dies bedeutet, dass Ihre Bewerbungen am Vergabeverfahren beteiligt werden. Weitere Informationen zu den Status finden Sie hier.
Wenn meine Bewerbung den Status “Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ hat, wurde ich dann von der Hochschule abgelehnt?
Steht Ihre Bewerbung in der Koordinierungsphase zum Beispiel im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“, kann Ihnen die Hochschule derzeit keine Zulassung anbieten. Diese Entscheidung ist nicht endgültig, der Status kann sich noch im Laufe des Verfahrens zu Ihren Gunsten ändern. Übrigens können Sie während der Koordinierungsphase für jede einzelne Bewerbung nach der Freigabe der Rangliste Ihre aktuellen Ranglistenpositionen einsehen.
Weitere Informationen zu den Status finden Sie hier.
Bis wann muss ich ein Zulassungsangebot annehmen? Kann ein Zulassungsangebot verfallen?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein vorliegendes Zulassungsangebot aktiv bis zum Ende der Koordinierungsphase anzunehmen. Nehmen Sie ein Zulassungsangebot an, scheiden Ihre anderen Bewerbungen unwiderruflich aus dem Verfahren aus. Dies lässt sich im Nachhinein nicht rückgängig machen.
Wird Ihnen in dieser Phase ein Zulassungsangebot ausgesprochen, kann dieses ab dem Zeitpunkt an welchem die Koordinierungsregeln greifen, durch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden. Etwaige frühere Zulassungsangebote mit niedrigerer Priorität entfallen. Sie können dieses Zulassungsangebot aktiv mit den oben erwähnten Konsequenzen annehmen. Sofern Sie allerdings nicht reagieren, wandelt sich am Ende der Koordinierungsphase das derzeit bestmögliche Angebot automatisch in eine Zulassung um.
Haben Sie nur eine aktive Bewerbung abgegeben und kann Ihnen hierfür ein Studienplatz ermittelt werden, ergibt sich eine automatische Zulassung.
Eine Zulassung für einen nicht am DoSV teilnehmenden Studiengang hat keine Auswirkungen auf die Bewerbungen im Bewerbungsportal von Hochschulstart.
Entsprechend zugelassene Bewerber*innen werden weiterhin am Verfahren beteiligt.
Ich habe versehentlich das falsche Zulassungsangebot angenommen. Kann ich dieses rückgängig machen?
Die Annahme eines Zulassungsangebotes ist unwiderruflich und eine Rückführung in den vorherigen Status nicht mehr möglich. Durch die Annahme eines Zulassungsangebotes sind Sie mit allen übrigen Bewerbungen aus dem Verfahren ausgeschieden.
Ich habe versehentlich eine Rückstellung mitgeteilt. Kann ich dieses rückgängig machen?
Es ist nicht möglich, eine einmal getätigte Rückstellung im Bewerbungsportal von Hochschulstart wieder aufzuheben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die entsprechende Hochschule und erfragen, ob es eine Möglichkeit außerhalb des Verfahrens von Hochschulstart gibt, Ihre Rückstellung zu widerrufen.
Meine Bewerbung wurde vorläufig ausgeschlossen. Was habe ich falsch gemacht?
Eine Bewerbung wird vorläufig ausgeschlossen, wenn zum Beispiel Unterlagen fehlen oder nicht vollständig eingereicht wurden. Die genauen Gründe finden Sie entweder in der Statusanmerkung zu Ihrer Bewerbung oder in den Bewerbungsdetails.
Handelt es sich um einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an die Hochschule, da diese für die Prüfung Ihrer Bewerbung zuständig ist.
Bei den Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie finden Sie einen Link zu den näheren Erläuterungen in der Statusanmerkung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Bewerberservice von Hochschulstart.
Weitere Informationen zu den Status finden Sie hier.
Warum lautet der Status meiner Bewerbungen im Koordinierten Nachrücken „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“?
Nehmen Sie am Koordinierten Nachrücken mit einem oder mehreren Studienangeboten teil, ändert sich der Status dieser Bewerbungen von „abgelehnt“ zu „gültig“ und anschließend zu „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“.
Der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ bleibt dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Sollten Sie im Koordinierten Nachrücken eine Zulassung erhalten, erhalten Sie nur einen Zulassungsbescheid für die betreffende Bewerbung.
Bitte beachten Sie: Die Prioritäten spielen im Koordinierten Nachrücken keine Rolle mehr. Sobald Sie mit einer Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich liegen, bekommen Sie für diese Bewerbung die Zulassung und im Anschluss den Zulassungsbescheid. Das Verfahren ist dann für Sie beendet.
Wann werden Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheide bei Hochschulstart elektronisch bereit gestellt?
Die genannten Bescheide werden in der Regel montags- bzw. donnerstagsnachmittags im Bereich "Meine Bescheide" des DoSV-Bewerbungsportals zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Ich finde meinen Ablehnungsbescheid nicht mehr. Wie komme ich an meinen Bescheid?
Ihre Bewerbung und der Ablehnungsbescheid befinden sich in Ihrem Benutzerkonto von Hochschulstart. Sie finden Ihre Bescheide in Ihrem Benutzerkonto in der Rubrik "Meine Bescheide".
Beachten Sie:
Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.Ich finde meinen Zulassungsbescheid/Rückstellungsbescheid nicht mehr. Wie komme ich an meinen Bescheid?
Zulassungsbescheide und Rückstellungsbescheide werden entweder durch die Hochschulen direkt ausgestellt oder von Hochschulstart im Auftrag der Hochschulen. Ist Hochschulstart für die Erstellung des Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheides beauftragt, finden Sie diesen Bescheid in Ihrem Benutzerkonto in dem Bereich „Meine Bescheide“. Wurde der Bescheid direkt durch die Hochschule erstellt, wenden Sie sich bitte an die Hochschule.
Beachten Sie:
Bescheide werden ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens gelöscht. Laden Sie daher die Bescheide rechtzeitig herunter.Wo finde ich die Bescheide aus früheren Vergabeverfahren?
Sie können in Ihrem DoSV-Benutzerkonto unter der Rubrik „Meine Bescheide“ auf Bescheide aus früheren Vergabeverfahren (rückwirkend für ein Jahr) zugreifen. Dazu müssen Sie zunächst das entsprechende Serviceverfahren auswählen, aus dem Sie die Bescheide abrufen möchten, und Ihre Auswahl anschließend mit „Anzeigen“ bestätigen.
Anschließend werden Ihnen die noch vorhandenen Bescheide als PDF angezeigt und zum Download bereitgestellt.
Wichtiger Hinweis: Bescheide aus Vergabeverfahren, die länger als ein Jahr zurückliegen, stehen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
Bitte speichern Sie im eigenen Interesse Ihre Bescheide umgehend nach Erhalt ab, damit Sie jederzeit – unabhängig von Ihrem Benutzerkonto – darauf zugreifen können.
Wohin schicke ich meine Unterlagen für eine Bewerbung im DoSV, z. B. Zeugnisse?
Bei einer Bewerbung auf einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (z. B. BWL), übersenden Sie bitte keine Unterlagen an Hochschulstart. Postalische Unterlagen müssen, sofern eine Hochschule es wünscht, an diese selbst geschickt werden. Weiterführende Informationen hierzu (bspw. in welcher Form und innerhalb welcher Fristen Unterlagen einzureichen sind) erhalten Sie direkt bei der entsprechenden Hochschule. Oftmals geben die Hochschulen bereits in der Detailbeschreibung der Studienangebote oder im Verlauf der Bewerbungsabgabe nähere Informationen hinsichtlich einzureichender Unterlagen. Beachten Sie bitte, dass die Hochschulen individuell festlegen, welche Informationen und Dokumente sie benötigen. So reicht manchen Hochschulen z.B. die reine Online-Bewerbung, andere hingegen benötigen zusätzlich Unterlagen in Papierform, die stets an die Hochschulen geschickt werden müssen. Eine einheitliche Regelung gibt es aktuell nicht. Von einigen Hochschulen wird außerdem – bei zentraler Bewerbungsabgabe über das Portal von Hochschulstart – ein Antragsformular gewünscht. Sie finden in diesem Fall in Ihrem Benutzerkonto unter „Meine Bewerbungen“ hinter der betreffenden Bewerbung ein Aktions-Icon, mit dem Sie das Antragsformular generieren können. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte neben eventuell geforderten weiteren Unterlagen innerhalb der festgelegten Frist an die Hochschule.
Wichtig:
Bei einer Bewerbung auf einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Human-, Tier-, Zahnmedizin, Pharmazie) senden Sie bitte Ihre Unterlagen (z. B. die amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses) und das unterschriebene Antragsformular postalisch an Hochschulstart. Eine elektronische Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.Wo finde ich Informationen zu den Sonderanträgen auf Nachteilsausgleich oder Anerkennung einer außergewöhnlichen Härte?
Bei Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden die Anträge von der jeweiligen Hochschule bearbeitet, bei der Sie sich bewerben. Daher wenden Sie sich bei Fragen zu den Sonderanträgen bitte direkt an die entsprechende Hochschule.
Bei Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Human-, Tier-, Zahnmedizin, Pharmazie) werden die Anträge von Hochschulstart geprüft und bearbeitet. Informationen zu diesen Sonderanträgen finden Sie in unserem Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung.
Allgemeine Fragen
Wo finde ich Hilfe für das Vergabeverfahren?
Hochschulstart verfügt über verschiedene Unterstützungsangebote. Hierzu zählen nicht nur der vorliegende FAQ-Bereich, sondern auch die mit dem Bewerbungsportal verknüpfte Online-Hilfe. Darüber hinaus sind bei den Anzeigen/Übersichten im Bewerbungsportal erläuternde Hinweise hinterlegt, die man mithilfe der kleinen Info-Icons einblenden kann. Außerdem können Sie sich mit dem Beratungsteam von Hochschulstart in Verbindung setzen. Die verschiedenen Kontaktwege sind im Bereich Unterstützung für Sie zusammengefasst. Dort finden Sie parallel auch die Seite Wer hilft noch?, auf der Informationsquellen zu verschiedenen ergänzenden Themen gelistet sind.
Wann muss ich mich an die Hochschule(n) wenden?
Aufgrund des Verfahrensaufbaus des DoSV kann Hochschulstart keine Fragen zu Details von Studienangeboten oder örtlichen Auswahlverfahren beantworten, die sich auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge beziehen. Hierzu gehören auch inhaltliche Fragen zum Bewerbungsstatus bzw. der Bewerbung. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen prüfen die Hochschulen die Bewerbungen und bearbeiten entsprechend auch den Status (im Gegensatz zur ZV-Bewerbung). Auch zu Inhalten eines Studiums bzw. konkreten Studiengangs können wir uns leider nicht äußern. Hochschulstart fokussiert sich allein auf die Koordinierung der (örtlich zulassungsbeschränkten) Studienangebote und ist hier als ausführender Dienstleister für die Hochschulen aktiv. Daher können alle Fragen bezüglich der zuvor genannten Themenfelder nur direkt von der entsprechenden Hochschule beantwortet werden.
Können Angehörige (bspw. Eltern) sich mit Hochschulstart in Verbindung setzen?
Grundsätzlich ja – aber man sollte sich fragen, wie zielführend oder effizient diese Form der "Beratung über Umwege" letztendlich ist. Die Fragen kommen schließlich bei den Bewerbenden im Bewerbungsprozess oder unmittelbar davor auf. Insofern empfiehlt es sich unbedingt, dass Bewerbende selbst mit Hochschulstart kommunizieren und keine "Vermittler*innen" einzusetzen. Außerdem muss Folgendes beachtet werden: Über die konkreten Bewerbungsdetails einer bestimmten Person kann Hochschulstart sich nicht mit Dritten austauschen! Hier greift der Datenschutz, so dass bspw. Angehörige nachweisen müssten, dass sie von den Bewerbenden autorisiert sind, entsprechend geschützte Informationen der Bewerbenden zu erhalten. Deshalb noch einmal die Bitte: Setzen Sie sich bei Bedarf persönlich mit uns in Verbindung – idealerweise per Email (über die bei Hochschulstart von Ihnen hinterlegte Email-Adresse) und unter Angabe Ihrer Bewerber-ID!
Kann im Rahmen der Beratung durch Hochschulstart irgendwie Einfluss auf Bewerbungsinhalte/-zwischenergebnisse genommen werden?
Nein. Nur die Bewerbenden selbst können mit dem Bewerbungsportal interagieren. Die Fachkräfte aus unserem Beratungsteam können Fragen zum Vergabe- bzw. Koordinierungsverfahren beantworten und Hintergründe oder ggf. bestehende Zusammenhänge erläutern. Sie können aber weder Einstellungen und Angaben modifizieren noch erzielte (Zwischen-)Ergebnisse beeinflussen oder gar verändern.
Wie bewerbe ich mich für Medizin & Co?
Wo finde ich auf das aktuelle Vergabeverfahren bezogene Informationen für die Studiengänge Medizin & Co?
Umfangreiche Hilfestellungen zur Bewerbung auf Studiengänge des Zentralen Verfahrens (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) finden Sie in unserem Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung und den Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote und ZEQ). Diese werden zu jedem Vergabeverfahren aktualisiert.
Informationen zum eigentlichen Ablauf und den Regeln des Koordinierungsverfahrens, etwa zum wichtigen Themenkomplex (Binnen-)Priorisierung und zur Koordinierung, sind auf der Homepage unter den chronologisch platzierten Hauptbereichen (1. Informieren & Planen, 2. Bewerben & Beobachten, 3. Ergebnisse & Entscheidungen) hinterlegt.
Darf ich mich nur auf einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben?
Seit dem Sommersemester 2020 werden zusätzlich die Studienplätze für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert. Im DoSV können Sie sich gleichzeitig auf mehrere bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und grundständige DoSV-Studiengänge bewerben. Maximal zwölf Bewerbungen können am Verfahren teilnehmen. Alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang zählen dabei jeweils als nur eine Bewerbung. Sie können somit alle Universitäten, die diesen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang anbieten, auswählen.
Wie stehen meine Chancen einen Studienplatz im zentralen Vergabeverfahren zu erhalten?
Pauschalaussagen sind nicht möglich. Hochschulstart kann keine individuellen Prognosen abgeben und führt auch keine Chancenberechnungen durch.
Da die Konkurrenzsituation unter den Bewerbenden immer erst nach der Prüfung aller aktuellen Zulassungsanträge ausgewertet werden kann, ist Hochschulstart nicht in der Lage, vorab Aussagen zu Ihren individuellen Zulassungschancen zu treffen.
Zur Orientierung können Sie neben den geltenden Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote und ZEQ) die Auswahlgrenzen aller drei Hauptquoten der für Sie relevanten Hochschulen aus den abgeschlossenen Vergabeverfahren heranziehen. Beachten Sie dabei im Sinne der Vergleichbarkeit bitte, ob die Kriterien und deren Gewichtung unverändert geblieben sind.Für Human- und Zahnmedizin gilt:
Weitere Orientierung bieten zwei Tools, auf die wir auf unserer Homepage verlinken, der Medi-Ranger und der Denti-Ranger. Mit den beiden Tools können vergangene Auswahlgrenzen der drei Hauptquoten (Abiturbestenquote, ZEQ, AdH) der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin nachvollzogen und verglichen werden. So können Sie annäherungsweise abschätzen, ob Sie mit denen von Ihnen bisher erbrachten Leistungen in einem früheren Vergabeverfahren ein Zulassungsangebot erhalten hätten. Für die übrigen zwei ZV-Studiengänge kann das Tool aktuell hingegen nicht verwendet werden. Bitte beachten Sie: Bei den Anwendungen Medi-Ranger und Denti-Ranger handelt es sich nicht um Berechnungssysteme von Hochschulstart, sondern um einen Service des Studierendenauswahl-Verbunds (stav). Insofern übernimmt Hochschulstart auch keine Gewähr für die über diese Tools generierten Werte.Was kann ich tun, um meine Chancen zu erhöhen?
Sie sollten prüfen, ob Sie an Studieneignungstests teilnehmen können, die von diversen Hochschulen berücksichtigt werden. Dies erfordert allerdings in der Regel eine frühzeitige Anmeldung. In der AdH-Quote müssen die Hochschulen in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin einen fachspezifischen Studieneignungstest zwingend als Kriterium berücksichtigen, und auch in der ZEQ-Quote ist es bei den drei genannten Studiengängen gängige Praxis, einen Studieneignungstest als Auswahlkriterium zu hinterlegen. Als Studieneignungstest kommen aktuell insbesondere der TMS, der HAM-Nat und der PhaST (für den Studiengang Pharmazie) in Frage.
Darüber hinaus kommen z.B. die Absolvierung eines mindestens 11-monatigen Dienstes in einem fachlich-einschlägigen Bereich oder einer für den gewünschten Studiengang anerkannten Berufsausbildung in Betracht. Zum Nachweis bzw. zur Beurteilung der fachlichen Einschlägigkeit sollten die relevanten Tätigkeiten, die Sie während eines Dienstes oder einer ehrenamtlichen Arbeit (mind. zwei Jahre) ausgeübt haben, vollständig und gut verständlich aufgelistet werden. Ein Musterformular finden Sie am Ende unseres Leitfadens für Ihre Studienplatzbewerbung.Welche Hochschule welche Auswahlkriterien heranzieht und wie stark sie diese gewichtet, können Sie in unseren Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote und ZEQ) nachvollziehen.
Wie kann ich ausrechnen, wie viele Punkte ich an den einzelnen Hochschulen für mein TMS-Ergebnis erhalte?
Zunächst stellen Sie in den Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote und ZEQ) fest, wie viele Punkte die jeweilige Hochschule maximal für den TMS vergibt. Die Formel zur anschließenden Berechnung Ihrer individuellen Punktzahl finden Sie in unserem Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung.
Wie stelle ich einen Härtefallantrag?
Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Online-Bewerbung über AntOn gestellt. Die entsprechenden Nachweise müssen postalisch an Hochschulstart gesendet werden. Ein bestimmtes Formblatt für den Härtefallantrag gibt es nicht. Alles Wissenswerte rund um den Härtefallantrag finden Sie im Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung.
Ich bin an einen Studienort gebunden. Kann ich deswegen einen Härtefallantrag stellen?
Die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen, entfällt und kann auch nicht auf den Härtefallantrag übertragen werden. Bei der Zulassung an Ihrer Wunschhochschule kommt es nun auf Ihre persönliche Priorisierung Ihrer Bewerbungen an.
Entstehen für mich Nachteile, wenn mein Härtefallantrag oder mein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird?
Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefallantrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung als solche regulär an der Studienplatzvergabe teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen. Daher ist es auch nicht erforderlich, die genannten Sonderanträge nachträglich zurückzuziehen, falls sie irrtümlich gestellt wurden.
Wo finde ich das Bewerbungsportal AntOn für die medizinischen Studiengänge?
Sie müssen sich zunächst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren und dort einloggen. Über die Startseite gelangen Sie direkt zum Portal. Lassen Sie sich über die Suche zu den Studienangeboten Ihren gewünschten Studiengang anzeigen und wählen die entsprechende Hochschule aus. In den Detailinformationen zum Studienangebot finden Sie am Seitenende den Link zum AntOn-Portal, über das Sie innerhalb des Bewerbungszeitraums (Terminübersicht) Bewerbungen für alle bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) abgeben können.
Alternativ können Sie innerhalb des DoSV-Bewerbungsportals auch den Bereich „Meine Daten“ / „Feste Bewerbungsbestandteile“ ansteuern. Wenn Sie dort bis in den Bereich „Bewerberangaben zentrales Verfahren“ herunterscrollen, finden Sie zu Beginn dieses Abschnitts ebenfalls den Link zum AntOn-Portal.
Können die Hochschulen derzeit für das AdH oder die ZEQ Ortspräferenzen vorgeben, die bei der Antragsstellung zwingend beachtet werden müssen?
Es gibt keinerlei Vorgaben bei den Ortspräferenzen seitens der Hochschulen. Auch gibt es bei den ZV-Studiengängen keine Begrenzung in der Anzahl der zu nennenden Studienorte. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie sich z.B. auf den Studiengang Humanmedizin bewerben möchten, können Sie alle Studienorte, die Humanmedizin anbieten in Ihrer persönlichen Wunschreihenfolge nennen. Die gesamte Bewerbung auf Humanmedizin mit allen Studienorten zählt trotzdem nur als eine abgegebene DoSV-Bewerbung.
Wo finde ich das Zulassungsantragsformular zum Ausdrucken? Kann ich das Antragsformular für meine ZV-Bewerbung auch später noch ausdrucken?
Nachdem Sie die Online-Bewerbung über das AntOn-Portal übermittelt haben, finden Sie im Anschluss das Antragsformular als ausdruckbares PDF-Dokument vor. Es ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, das Antragsformular über das AntOn-Portal erneut aufzurufen und ggf. auszudrucken. In das AntOn-Portal gelangen Sie auch nach Abgabe der Online-Bewerbung bis zum Beginn der Koordinierungsphase jederzeit über den Bereich „Meine Daten – Feste Bewerbungsbestandteile – Bewerberangaben Zentrales Verfahren“ in Ihrem DoSV-Benutzerkonto
Wo kann ich bei Bedarf meine persönlichen Daten ändern?
Dies ist ausschließlich in Ihrem DoSV-Benutzerkonto möglich. Loggen Sie sich dazu in Ihr Benutzerkonto ein und klicken in der Menüleiste auf „Meine Daten -> Persönliche Daten“. In der Übersicht Ihrer persönlichen Daten finden Sie im unteren linken Bereich ein Bearbeitungssymbol. Wenn Sie dieses anklicken, erhalten Sie die Möglichkeit, Angaben wie etwa zu Ihrer Anschrift, Ihren Kontaktdaten etc. zu ändern bzw. zu ergänzen und abzuspeichern.
Wo finde ich Angaben zu meinen Bewerbungsbestandteilen und ggf. Fehlerhinweise?
Sie finden Ihre Bewerbungsbestandteile sowie Informationen zu fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen im DoSV-Bewerbungsportal unter der Rubrik "Meine Daten"/"Feste Bewerbungsbestandteile".
Wie gehe ich vor, wenn ich nach der elektronischen Übermittlung bzw. dem postalischen Versand des Zulassungsantrags noch Änderungen oder Ergänzungen vornehmen möchte?
Nachdem Sie den Zulassungsantrag online übermittelt haben, können Sie die meisten Ihrer schon eingetragenen Angaben wie z.B. Ihre Zeugnisdaten online nicht mehr ändern. Notieren Sie in diesem Fall bitte handschriftlich auf Ihrem ausgedruckten Zulassungsantrag, welche Angaben einer Korrektur bedürfen bzw. was Sie ergänzen möchten. Wir passen Ihren Datensatz dann bei der Bearbeitung Ihres Antrags entsprechend an.
Neue Angaben (bspw. Berufsausbildung oder TMS-Ergebnis) können Sie Ihrem Antrag selbst online hinzufügen, indem Sie AntOn erneut aufrufen. Beachten Sie bitte die Fristen. Sollten Sie Ihren Zulassungsantrag bereits postalisch abgeschickt haben und/oder Fragen zu Ergänzungen bei AntOn haben, können Sie Kontakt mit unserem Bewerberservice aufnehmen. Nennen Sie dabei bitte Ihre BID, Ihre Registriernummer oder Ihre AntOn-ID.
Wo und ab wann kann ich den Prozentrang meiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einsehen?
Sie finden den für das laufende Vergabeverfahren geltenden Prozentrang Ihrer HZB ca. ab dem 28. Januar (zu einem Sommersemester) bzw. ca. ab dem 28. Juli (zu einem Wintersemester) im DoSV-Bewerbungsportal (Bereich „Meine Daten“/„Feste Bewerbungsbestandteile“/“Bewerberangaben Zentrales Verfahren“/“Erweiterte Angaben zur HZB“).
Kann ich in jedem Fall am koordinierten Nachrücken für Studiengänge des ZV teilnehmen?
Nein. Sobald Sie im laufenden Vergabeverfahren eine Zulassung erhalten haben, ist die Teilnahme am koordinierten Nachrücken nicht mehr möglich; auch nicht für Studienangebote, die Sie höher priorisiert haben als das Zugelassene. Der Teilnahmewunsch für das koordinierte Nachrücken kann zudem nur für die Studienangebote erfolgen, die Sie auch in der ursprünglichen Bewerbung genannt hatten. Neue ZV-Studienangebote dürfen nicht mehr hinzugefügt werden.
Ist mein Zulassungsantrag automatisch für weitere Vergabeverfahren gültig, falls ich abgelehnt werden sollte?
Nein, Sie müssen zu jedem neuen Vergabeverfahren auch eine neue Bewerbung bzw. neue Bewerbungen abgeben, und das unterschriebene Antragsformular und ggf. weitere schriftliche Unterlagen fristgerecht postalisch einreichen.
Welche Termine habe ich im aktuellen Vergabeverfahren zu beachten?
Alle Termine und Fristen, die für Sie im Vergabeverfahren relevant sind, finden Sie in der Terminübersicht.
Wichtig: Für Alt- und Neu-Abiturient*innen gelten bei einer Bewerbung zu einem Wintersemester unterschiedliche Bewerbungs- und Nachreichfristen.
Hochschulstart weist an dieser Stelle zudem noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Bewerbungs- und Nachreichfristen um gesetzliche Ausschlussfristen handelt. Eine kurze Erklärung zur Ausschlussfrist findet sich unterhalb der Terminübersicht.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Es kommt darauf an, welche Bewerbungsbestandteile Sie bei der Online-Bewerbung angegeben bzw. eingetragen haben. Zwingend eingereicht werden muss das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular und als Neubewerberin bzw. Neubewerber eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Haben Sie bei Antragsstellung angegeben, dass Sie z.B. eine fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben, muss deren Abschluss durch Einsendung eines entsprechenden Belegs ebenfalls nachgewiesen werden (bspw. durch eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde). Weitere Informationen rund um die benötigten Unterlagen und deren formalen Anforderungen für die Studiengänge des ZV finden Sie unter Unterlagen. Im Speziellen im Bereich der Sonderanträge (Nachteilsausgleiche) oder der Sonderquoten (Härtefall, Zweitstudium) kann es erforderlich sein, umfangreiche schriftliche Belege einzureichen. Näheres dazu finden Sie in dem Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung.
Wichtig: Auf Ihrem Antragsformular wird abschließend aufgelistet, welche Angaben Sie schriftlich belegen müssen.
Bitte beachten Sie für ZV-Bewerbungen: Laden Sie bitte keine Unterlagen im DoSV- Bewerbungsportal hoch. Hochschulstart akzeptiert ausschließlich frist- und formgerecht postalisch eingereichte Unterlagen.
Kann ich meine Unterlagen auch elektronisch an Hochschulstart senden?
Nein. Unterlagen müssen bei einer Bewerbung für Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie grundsätzlich per Post an Hochschulstart versandt werden und können nicht elektronisch übermittelt werden. Hinweise zur Form der zu übersendenden Unterlagen finden Sie hier.
Welche Adresse verwende ich für meine Postsendungen an Hochschulstart?
Senden Sie bitte Ihre Post an
Hochschulstart
44128 Dortmund
oder
Hochschulstart
Sonnenstr. 171
44137 Dortmund
Muss das Papierantragsformular von mir original unterschrieben werden?
Ihre Originalunterschrift auf dem Antragsformular ist zwingend erforderlich. Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht. In einem Ausnahmefall können Sie sich alĺerdings bei der Antragstellung vertreten lassen.
Was muss ich bei einer Namensänderung beachten?
Falls einer oder mehrere der von Ihnen eingereichten Nachweise (Hochschulzugangsberechtigung, Berufsurkunde etc.) auf einen anderen Namen, als der auf dem Antragsformular vermerkte Name, ausgestellt sind, müssen Sie die Namensänderung nachweisen. Reichen Sie hierzu, zusammen mit allen anderen Unterlagen, z.B. eine amtlich beglaubigte Kopie der Eheurkunde postalisch ein.
Wie kann ich mich bei der Hochschulstart-Bewerbung vertreten lassen?
In diesem Fall kommen die Ausstellung einer formlosen Vollmacht oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Vertreters in Betracht. Nähere Informationen finden Sie hier.
Welche formalen Voraussetzungen gelten für bei Hochschulstart einzureichende Kopien?
Sämtliche Kopien müssen in amtlich beglaubigter Form vorgelegt werden.
Welche Berufsausbildungen bzw. Berufstätigkeiten können anerkannt werden?
Es können ausschließlich die in der geltenden Vergabeverordnung enthaltenen Ausbildungen und Tätigkeiten berücksichtigt werden. Somit fällt beispielsweise der Rettungssanitäter nicht darunter. Weitere Informationen finden Sie in den Auswahlkriterien der Hochschulen (AdH-Quote und ZEQ).
Können im Ausland erworbene Ausbildungen eingebracht werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Ausländische Berufsausbildungen können dann anerkannt werden, wenn sie von der dafür zuständigen deutschen Stelle als einer deutschen Ausbildung gleichwertig anerkannt wurden. Informationen, unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Berufsausbildung als gleichwertig anerkannt werden kann, stehen im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/ zur Verfügung.
Bis wann muss eine Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit abgeschlossen und nachgewiesen sein und wie sollte der Tätigkeitsnachweis aussehen?
Stichtag für das Erreichen der 12-monatigen Mindestdauer einer Berufstätigkeit ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres. Die Nachweise zu Ausbildung oder Tätigkeit müssen postalisch spätestens bis bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei Hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen). Eine Mustertätigkeitsbescheinigung finden Sie am Ende unseres Leitfadens für Ihre Studienplatzbewerbung.
Was habe ich zu beachten, wenn ich Dienste bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten für die AdH- bzw. ZEQ-Quote nachweisen will?
Aus den Belegen muss hervorgehen, dass Sie in einem fachlich einschlägigen Bereich eingesetzt waren. Hilfreich wäre es diesbezüglich, wenn Sie uns eine genaue Tätigkeitsbeschreibung zur Verfügung stellen würden. Stichtag für das Erreichen der jeweils geforderten Mindestdauer ist zu einem Sommersemester der 31. Januar, zu einem Wintersemester der 31. Juli des Jahres. Die Nachweise müssen postalisch spätestens bis 20. Januar bzw. 20. Juli des Jahres bei Hochschulstart eingehen (Ausschlussfristen). Eine Musterbescheinigung finden Sie am Ende unseres Leitfadens für Ihre Studienplatzbewerbung.
Wie mache ich die erneute Auswahl nach einem Dienst (Vorwegzulassung) geltend?
Sie werden im AntOn durch die verschiedenen Reiter geleitet. Im Bereich "Studiengänge" geben Sie zunächst den gewünschten Studiengang und anschließend die in Frage kommenden Orte an. Rechts neben den Orten finden Sie die Überschrift "Vorwegzulassung". Dort können Sie den entsprechenden Studienort markieren und somit den Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst anmelden. Postalisch reichen Sie anschließend bitte eine amtlich beglaubigte Kopie oder eine Originalbescheinigung über die Ableistung Ihres Dienstes sowie eine einfache Kopie des Zulassungsbescheides ein.
Muss der Dienstnachweis nach der Beendigung der Maßnahme ausgestellt worden sein?
Nein, Sie können sich auch vor dem Dienstende eine Bescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Dienstendes ausstellen lassen. Eine Musterbescheinigung finden Sie am Ende unseres Leitfadens für Ihre Studienplatzbewerbung.
Kann ich parallel für mehr als einen Dienst Punkte im AdH- bzw. ZEQ-Verfahren erhalten?
Nein. Auch wenn Sie z.B. sowohl ein einjähriges freiwilliges soziales Jahr als auch einen zweijährigen Dienst bei einer zugelassenen Organisation – jeweils im fachlich einschlägigen Bereich – absolviert haben sollten, können Sie nur für einen der beiden Dienste Punkte erhalten.
Wie stelle ich einen Härtefallantrag?
Der Härtefallantrag wird im Rahmen der Online-Bewerbung über AntOn gestellt. Die entsprechenden Nachweise müssen postalisch an Hochschulstart gesendet werden. Ein bestimmtes Formblatt für den Härtefallantrag gibt es nicht. Alles Wissenswerte rund um den Härtefallantrag finden Sie im Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung.
Ich bin an einen Studienort gebunden. Kann ich deswegen einen Härtefallantrag stellen?
Die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen, entfällt und kann auch nicht auf den Härtefallantrag übertragen werden. Bei der Zulassung an Ihrer Wunschhochschule kommt es nun auf Ihre persönliche Priorisierung Ihrer Bewerbungen an.
Entstehen für mich Nachteile, wenn mein Härtefallantrag oder mein Antrag auf Nachteilsausgleich abgelehnt wird?
Es entstehen Ihnen keine Nachteile. Auch bei einer Ablehnung des Härtefallantrags oder des Antrags auf Nachteilsausgleich nimmt die Bewerbung als solche regulär an der Studienplatzvergabe teil, sofern nicht sonstige Ausschlussgründe vorliegen. Daher ist es auch nicht erforderlich, die genannten Sonderanträge nachträglich zurückzuziehen, falls sie irrtümlich gestellt wurden.
Wo finde ich zusammenfassende Informationen rund um eine Bewerbung für ein Zweitstudium?
Die gewünschten Informationen finden Sie hier.
Wann ist man Zweitstudienbewerberin bzw. Zweitstudienbewerber?
Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun – etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten – einen in das Zentrale Verfahren (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) von Hochschulstart einbezogenen Studiengang studieren möchten, sind Sie Zweitstudienbewerber*in. Es gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist.
Wo finde ich Erläuterungen zu meinem Bescheid?
Erläuterungen zu Ihrem Bescheid finden Sie hier.
Werden Sozialkriterien weiterhin berücksichtigt?
Sozialkriterien werden nicht mehr berücksichtigt.
Gibt es die Möglichkeit, einen Ortsantrag zu stellen?
Die Möglichkeit, Ortsanträge zu stellen, entfällt.
Benötige ich eine Meldebescheinigung?
Meldebescheinigungen werden nicht mehr benötigt.
Ich habe Fragen zu meinem ZV-Antrag. Wer hilft mir weiter?
Weitere Kontaktmöglichkeiten ebenso wie E-Mail-Adressen (speziell zu den Sonderbereichen für ausländische Bewerber*innen, für Härtefälle, Beruflich Qualifizierte und Zweitstudienbewerber*innen) finden Sie auf der Seite des Bewerberservice.