
Terminübersicht
Auf dieser Seite haben wir alle für Bewerber*innen relevanten Verfahrenstermine zusammengefasst. Wenn Sie wissen möchten, was sich hinter den einzelnen Phasen/Verfahrensabschnitten verbirgt, so finden Sie unter Verfahrensdetails weiterführende Informationen. Erläuterungen zu den weiter unten genannten Bescheiden finden Sie dagegen in einem eigenen Bereich.
Sommersemester 2021
Termine Sommersemester 2021
Gesamtablauf Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | |||
| Details Zentrales Vergabeverfahren für bundesweit | ||
01.12.2020 | START der Bewerbungsphase DoSV |
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| 01.12.2020 | START der Bewerbungsphase ZV |
15.01.2021 | ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) DoSV & ZV | ||
16.01.2021 | START der Koordinierungsphase | ||
21.01.2021 | Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) ZV | ||
23.01.2021 | Beginn der Koordinierungsregeln | ||
25.01.2021 | Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landarztquote**, Zweitstudium ZV | ||
08.02.2021 | Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für AdH und ZEQ ZV | ||
19.02.2021 | Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Härtefälle ZV | ||
21.02.2021 | Ende der Koordinierungsregeln | ||
22.02.2021 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00) | ||
24.02.2021 | ENDE der Koordinierungsphase | ||
24.02.2021 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00) | ||
25.02.2021 | Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide DoSV & ZV | ||
25.02.2021 | BEGINN der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | ||
27.02.2021 | ENDE der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | ||
28.02.2021 | START des Koordinierten Nachrückens | ||
31.03.2021 | ENDE des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 25.01. bis 25.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom 1.3. bis 18.3. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags elektronisch bereitgestellt. Zulassungen bezüglich der Medizin-Teilstudienplätze werden ab dem 07.04. und dem 21.04. veröffentlicht.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 21.01. bis 25.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 01.03. bis 29.03. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
Wintersemester 2020/21
Termine Wintersemester 2020/21
Gesamtablauf Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | |||
| Details Zentrales Vergabeverfahren für bundesweit | ||
01.07.2020 | START der Bewerbungsphase DoSV & ZV | ||
25.07.2020 | ENDE der Bewerbungsphase für Alt-Abiturienten (Ausschlussfrist*) ZV | ||
31.07.2020 | Fristende: Nachreichen von Unterlagen für Alt-Abiturienten (Ausschlussfrist*) ZV | ||
20.08.2020 | ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) DoSV & ZV | ||
21.08.2020 | START der Koordinierungsphase | ||
26.08.2020 | Fristende: Nachreichen von Unterlagen für Neu-Abiturienten (Ausschlussfrist*) ZV | ||
28.08.2020 | Beginn der Koordinierungsregeln | ||
07.09.2020 | Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landarztquote**, Zweitstudium ZV | ||
14.09.2020 | Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für AdH und ZEQ ZV | ||
26.09.2020 | Ende der Koordinierungsregeln | ||
27.09.2020 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00) | ||
29.09.2020 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00) | ||
30.09.2020 | Bereitstellung der restlichen ZulassungsbescheideDoSV & ZV | ||
30.09.2020 | ENDE der Koordinierungsphase | ||
30.09.2020 | BEGINN der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | ||
01.10.2020 | Bereitstellung der AblehnungsbescheideDoSV & ZV | ||
02.10.2020 | ENDE der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | ||
03.10.2020 | START des Koordinierten Nachrückens | ||
20.10.2020 | ENDE des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 07.09. bis 30.09. (Koordinierungsphase) bzw. vom 12.10. bis 21.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags elektronisch bereitgestellt. Zulassungen bezüglich der Medizin-Teilstudienplätze werden ab dem 02.11. und dem 16.11. veröffentlicht.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 24.08. bis 30.09. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 05.10. bis 21.10. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
*Ausschlussfrist
Die oben platzierte Darstellung liefert eine Gesamtübersicht der Termine und Fristen im zeitlichen Verlauf des aktuellen Vergabe- bzw. Koordinierungsverfahrens. Im Rahmen dieser Darstellung wird an mehreren Stellen der Begriff "Ausschlussfrist" verwendet. Es ist sehr wichtig, dass Sie verstehen, was sich hinter dieser juristischen Formulierung verbirgt. Daher möchten wir den Begriff an dieser Stelle erläutern.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.
Ist eine Ausschlussfrist abgelaufen, können Verfahrenshandlungen nicht mehr vorgenommen werden. So kann ein Antrag nach Ablauf der Frist nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Von anderen Fristen unterscheidet sich eine Ausschlussfrist dadurch, dass nach ihrem Ablauf auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht mehr möglich ist - dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.
** für den Studiengang Humanmedizin in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote finden Sie hier.