
Terminübersicht
Auf dieser Seite haben wir alle für Bewerber*innen relevante Verfahrenstermine zusammengefasst. Wenn Sie wissen möchten, was sich hinter den einzelnen Phasen/Verfahrensabschnitten verbirgt, finden Sie unter Verfahrensdetails weiterführende Informationen. Erläuterungen zu den weiter unten genannten Bescheiden finden Sie dagegen in einem eigenen Bereich.
Sie finden hier den Terminplan für das Wintersemester 2023/24.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | ||
24.04.2023 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. | |
31.05.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird. | |
15.06.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2023 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2023 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich bis zum 15.06.2023 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen HZB bei Hochschulstart postalisch beworben haben. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist. | |
15.07.2023 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) | |
16.07.2023 | Start der Koordinierungsphase Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt) | |
20.07.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) | |
23.07.2023 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln | |
xx.xx.xxxx | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
xx.xx.xxxx | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
xx.xx.xxxx | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
22.08.2023 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr) | |
24.08.2023 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) | |
24.08.2023 | Ende der Koordinierungsphase | |
25.08.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide aus der Koordinierungsphase | |
25.08.2023 | Örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide aus der Koordinierungsphase | |
25.08.2023 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
27.08.2023 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
28.08.2023 | Start des Koordinierten Nachrückens | |
30.09.2023 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom xx.xx. bis xx.xx. (Koordinierungsphase) bzw. vom xx.xx. bis xx.xx. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt. Zulassungen bezüglich der Medizin-Teilstudienplätze werden ab dem xx.xx. und dem xx.xx. veröffentlicht.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom xx.xx. bis xx.xx. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom xx.xx. bis xx.xx. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
Sie finden hier den Terminplan für das Sommersemester 2023.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | ||
24.10.2022 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. | |
14.11.2022 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bewerbungsphase für die Studiengänge (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) | |
15.01.2023 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) | |
16.01.2023 | Start der Koordinierungsphase Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Hochschulen ihre jeweiligen Ranglisten übermitteln und freigeben.) | |
20.01.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) | |
23.01.2023 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln | |
27.01.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote (ab ca. 16:00 Uhr) für | |
03.02.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
17.02.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
22.02.2023 | Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr) | |
24.02.2023 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) | |
24.02.2023 | Ende der Koordinierungsphase | |
25.02.2023 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
27.02.2023 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & ZV | |
27.02.2023 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
28.02.2023 | Start des Koordinierten Nachrückens | |
31.03.2023 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 30.01. bis 27.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom 02.03. bis 16.03. und abschließend am 03.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt. Zulassungen bezüglich der Medizin-Teilstudienplätze werden am 13.04. veröffentlicht.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 23.01. bis 27.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 02.03. bis 03.04. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
*Ausschlussfrist
Die oben platzierte Darstellung liefert eine Gesamtübersicht der Termine und Fristen im zeitlichen Verlauf des aktuellen Vergabe- bzw. Koordinierungsverfahrens. Im Rahmen dieser Darstellung wird an mehreren Stellen der Begriff "Ausschlussfrist" verwendet. Es ist sehr wichtig, dass Sie verstehen, was sich hinter dieser juristischen Formulierung verbirgt. Daher möchten wir den Begriff an dieser Stelle erläutern.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist kann ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.
Ist eine Ausschlussfrist abgelaufen, können Verfahrenshandlungen nicht mehr vorgenommen werden. So kann ein Antrag nach Ablauf der Frist nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Von anderen Fristen unterscheidet sich eine Ausschlussfrist dadurch, dass nach ihrem Ablauf auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht mehr möglich ist - dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.
** für den Studiengang Humanmedizin
Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote und Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) finden Sie hier.