Terminübersicht
Auf dieser Seite haben wir alle für Bewerber*innen relevante Verfahrenstermine zusammengefasst. Wenn Sie wissen möchten, was sich hinter den einzelnen Phasen/Verfahrensabschnitten verbirgt, finden Sie unter Verfahrensdetails weiterführende Informationen. Erläuterungen zu den weiter unten genannten Bescheiden finden Sie dagegen in einem eigenen Bereich.
Termine zum Sommersemester 2025
Sobald die Termine für das Sommersemester 2025 feststehen, werden diese hier veröffentlicht.
Sie finden hier den Terminplan für das Wintersemester 2024/25.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | ||
29.04.2024 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. | |
29.04.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bewerbungsphase für die vier ZV-Studiengänge | |
31.05.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird. | |
15.06.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2024 erworben werden, können noch bis zum 20.07.2024 nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich als Alt-Abiturient*in bis zum 15.06.2024 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung bei Hochschulstart postalisch beworben haben. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist. | |
15.07.2024 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) | |
16.07.2024 | Start der Koordinierungsphase Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt) | |
18.07.2024 | Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote (immer montags und donnerstags) | |
20.07.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) | |
23.07.2024 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln | |
26.07.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
29.07.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (immer montags und donnerstags) | |
02.08.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
16.08.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
22.08.2024 | Beginn der Portalsperre (ab 00:00 Uhr) | |
24.08.2024 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) | |
24.08.2024 | Ende der Koordinierungsphase | |
25.08.2024 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
26.08.2024 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & Zentrales Verfahren Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide, Ausschlussbescheide und Rückstellungsbescheide aus der Koordinierungsphase | |
27.08.2024 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
28.08.2024 | Start des Koordinierten Nachrückens | |
30.09.2024 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (ZV) werden vom 29.07. bis 26.08. (Koordinierungsphase) bzw. vom 29.08. bis 23.09. und abschließend am 01.10. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 18.07. bis 26.08. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 29.08. bis 01.10. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
Sie finden hier den Terminplan für das Sommersemester 2024.
Beachten Sie bitte die besonderen Termine für eine Bewerbung im Zentralen Verfahren (ZV) mit den Studiengängen Human-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Details zu Fristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge ( z.B. Informatik, Biologie, Psychologie etc.) erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | ||
26.10.2023 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. | |
26.10.2023 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bewerbungsphase für die Studiengänge (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) | |
15.01.2024 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) | |
16.01.2024 | Start der Koordinierungsphase Von Beginn an können Zulassungsangebote für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen, die dann auch bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Hochschulen ihre jeweiligen Ranglisten übermitteln und freigeben.) | |
20.01.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) | |
23.01.2024 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln | |
26.01.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote (ab ca. 16:00 Uhr) für | |
02.02.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
16.02.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
22.02.2024 | Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr) | |
24.02.2024 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) | |
24.02.2024 | Ende der Koordinierungsphase | |
25.02.2024 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
26.02.2024 | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & ZV | |
27.02.2024 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
28.02.2024 | Start des Koordinierten Nachrückens | |
31.03.2024 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
Die Zulassungsbescheide für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge werden vom 29.01. bis 26.02. (Koordinierungsphase) bzw. vom 29.02. bis 25.03. und abschließend am 02.04. (Koordiniertes Nachrücken) in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Die Bescheide für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden vom 18.01. bis 26.02. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 29.02. bis 02.04. (für das Koordinierte Nachrücken) in der Regel ebenfalls montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt.
Weitere Informationen rund um die Bescheide finden Sie auf der Seite Bereitstellung der Bescheide.
* Was ist eine Ausschlussfrist?
Mit einer Ausschlussfrist wird gekennzeichnet, bis wann gewisse Verfahrenshandlungen von Ihnen vorgenommen sein müssen, damit diese im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. So kann nach Ablauf einer Ausschlussfrist z.B. ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt oder es können nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verlängerung einer Ausschlussfrist ist nicht möglich. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht möglich – es kann also nicht auf den Verfahrenstand zurückgesetzt werden als die Frist noch nicht verstrichen war – dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.
Die einschlägigen Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.
** für den Studiengang Humanmedizin
Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote und Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) finden Sie hier.