Einschreibung
Nachdem Sie über hochschulstart eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich noch an der entsprechenden Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Erst dann können Sie den Studienplatz wahrnehmen.
Einschreibefrist beachten
Für die Einschreibung gilt eine Frist. Die für Sie geltende Frist finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Dort können auch weitere Hinweise zur Einschreibung stehen. Alternativ erhalten Sie weitere Hinweise zusammen mit den Einschreibungsunterlagen der Hochschule.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Einschreibung müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Hochschule einreichen oder vorlegen. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument
- Zulassungsbescheid
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Nachweis über die gesetzliche Krankenversicherung oder eine Befreiungsbescheinigung
Welche Unterlagen Sie genau benötigen, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb vor der Einschreibung auf der Website der Hochschule oder beim Studierendensekretariat bzw. Immatrikulationsamt. hochschulstart kann Ihnen keine Auskunft über die von der Hochschule geforderten Unterlagen geben.
Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie
Für die medizinischen Studiengänge können außerdem besondere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel ein Impfnachweis oder ein Gesundheitszeugnis. Ein Nachweis über ausreichenden Masernschutz ist für Humanmedizin und Zahnmedizin verpflichtend – je nach Hochschule entweder direkt bei der Einschreibung oder vor den ersten klinischen oder vorklinischen Kursen.
Sonderfall: Dienst
Sie können sich nicht einschreiben, weil Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung noch einen Dienst ableisten? Beachten Sie dazu unsere Informationen auf der Seite unserer Seite Dienste.