Koordiniertes Nachrücken
Wenn Studienplätze durch das DoSV-Hauptverfahren nicht besetzt werden konnten, haben die Hochschulen die Möglichkeit, diese Plätze anschließend im Rahmen des Koordinierten Nachrückens (KNR) zu vergeben.
Die Hochschulen melden hierfür die entsprechenden Studiengänge bei Bedarf noch einmal separat an Hochschulstart. (Nur für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ist die nachträgliche Vergabe von etwaigen Restplätzen verpflichtend, für alle anderen Studiengänge ist dieser Prozess freiwillig.)
Sollte eine Hochschule entscheiden, dass sie auch Restplätze eines Studiengangs über Hochschulstart vergeben möchte, so erhalten alle Bewerber*innen, die zuvor in der gerade abgeschlossenen Koordinierungsphase keine Zulassung für diesen Studiengang (und auch sonst keine Zulassung über Hochschulstart) erhalten haben, eine E-Mail mit einem Hinweis zur Abgabe der Teilnahmeerklärung für das Koordinierte Nachrücken im Nutzerkonto. Im Bewerbungsportal können Sie dann im Bereich „Meine Bewerbungen“ in der Spalte „Aktion“ für alle am Koordinierten Nachrücken möglichen Studienangebote den Teilnahmewunsch separat erklären.
Bewerber*innen, die diese „zweite Chance“ für bereits bestehende (abgelehnte) Bewerbungen nutzen wollen, haben außerdem die Möglichkeit, sich auch für Restplätze anderer Studienangebote zu bewerben – zumindest so lange die Summe der hinterlegten Bewerbungen für das laufende Gesamt-Vergabeverfahren nicht zwölf überschreitet.
Beispiel: Wenn im Rahmen des DoSV-Hauptverfahrens bereits acht Bewerbungen (erfolglos) abgegeben wurden, so können für das Koordinierte Nachrücken noch maximal vier neue Bewerbungen abgegeben werden.
Außerdem können sich auch Personen mithilfe des Koordinierten Nachrückens (KNR) bewerben, die zuvor noch nicht am aktuellen Vergabeverfahren teilgenommen haben.
Wichtig: Diese Form der Bewerbung für später hinzukommende Neu-Teilnehmer*innen ist nicht für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge verfügbar. Für die ZV-Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden etwaige Restplätze ausschließlich unter den bis dato bereits erfassten und aktuell erfolglosen (abgelehnten) Bewerber*innen vergeben.
Im Folgenden finden Sie noch einige Zusatzinformationen zum Koordinierten Nachrücken (KNR), die Ihnen die Teilnahme erleichtern können:
Die Studienangebote des Koordinierten Nachrückens können Sie mit Beginn der Anmeldephase über die Studienangebotssuche im DoSV-Bewerbungsportal finden. Durch Betätigen des Filters „Nur Studienangebote anzeigen, die am Losverfahren teilnehmen“, kann die Studienangebotsliste auf die Studiengänge begrenzt werden, die von den Hochschulen für das Koordinierte Nachrücken vorgesehen wurden.
Im Koordinierten Nachrücken werden nach Abschluss der Koordinierungsphase des DoSV-Hauptverfahrens noch freigebliebene bzw. wieder frei gewordene Studienplätze vergeben. Studienplätze werden z.B. wieder frei, wenn zugelassene Bewerber*innen eine Rückstellung aufgrund eines Dienstes mitteilen und den Platz nicht antreten oder sich aus anderen Gründen nicht an der Hochschule einschreiben.
Sollte eine Hochschule entscheiden, dass sie auch Restplätze eines Studiengangs über Hochschulstart vergeben möchte, so erhalten alle Bewerber*innen, die zuvor in der gerade abgeschlossenen Koordinierungsphase keine Zulassung für diesen Studiengang (und auch sonst keine Zulassung über Hochschulstart) erhalten haben, eine E-Mail mit einem Hinweis zur Abgabe der Teilnahmeerklärung für das Koordinierte Nachrücken im Nutzerkonto. Im Bewerbungsportal können Sie dann im Bereich „Meine Bewerbungen“ in der Spalte „Aktion“ für alle am Koordinierten Nachrücken möglichen Studienangebote den Teilnahmewunsch separat erklären.
Anschließend werden die bereits in der Koordinierungsphase verwendeten Ranglisten abzüglich der Bewerber*innen, die keinen Teilnahmewunsch erklärt haben, weiter abgearbeitet. Wenn eine Bewerbung den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste erreicht, wird ungeachtet der Priorisierung umgehend eine Zulassung ausgesprochen und alle weiteren Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus. Für Bewerbungen im Status „ausgeschieden“ ist eine Teilnahme am Koordinierten Nachrücken nicht mehr möglich.
Studieninteressierte, die noch nicht zuvor am aktuellen Verfahren teilgenommen haben, können sich ebenfalls für Studienangebote im Koordinierten Nachrücken bewerben. Für diese Gruppe werden separat neue Ranglisten erstellt, die jedoch erst dann Berücksichtigung finden, wenn die bereits bestehenden Ranglisten wie zuvor dargestellt abgearbeitet wurden. Die Vergabe dieser letzten verbliebenen Studienplätze geschieht dann über das Los.
Hochschulen, die Plätze in bundesweit zulassungsbeschränkten ZV-Studiengängen anbieten, nehmen mit ihren Studienangeboten automatisch am Koordinierten Nachrücken teil. Hier wird allerdings ausschließlich auf den (bereits bestehenden) Ranglisten so lange nachgerückt, bis alle noch verbliebenen freien Plätze besetzt sind. Folglich kann man sich für diese Studiengänge nicht im Rahmen des Koordinierten Nachrückens neu bewerben – um von dieser nachträglichen Vergabe profitieren zu können, muss man sich also innerhalb der für die jeweilige Bewerbungsphase geltenden Bewerbungsfristen form- und fristgerecht beworben haben.
Im Rahmen des Koordinierten Nachrückens muss zwischen zwei Gruppen von Bewerbenden unterschieden werden:
Gruppe 1 – Bewerber*innen, die im Verlauf der Koordinierungsphase des Dialogorientierten Serviceverfahrens keine Zulassung erhalten haben
Diese Bewerber*innen können sich für jedes einzelne abgelehnte Studienangebot aktiv für die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken entscheiden (sofern das jeweilige Angebot auf Wunsch der Hochschule am KNR teilnimmt). Hierfür haben Sie zu Beginn des KNR 72 Stunden Zeit. Die Teilnahme kann im Bewerbungsportal im Bereich „Meine Bewerbungen“ anhand der in der Bewerbungsübersicht temporär platzierten Buttons für das KNR erklärt werden. Nach Ablauf der Frist kann man für die entsprechenden Studienangebote nicht mehr am KNR teilnehmen, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, die nicht verlängert werden kann.
Auch das „Auffüllen“ der Studienwünsche durch neue Bewerbungen ist möglich, jedoch nur, wenn für das vorherige Hauptverfahren weniger als zwölf Bewerbungen abgegeben wurden, denn auch die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken ist nur mit maximal zwölf Bewerbungen möglich. Alle an der vorherigen Koordinierungsphase teilgenommenen Bewerbungen werden dabei mitgezählt – unabhängig davon, welche Studienangebote davon letztlich am KNR teilnehmen. Ein „Auffüllen“ ist während des gesamten KNR möglich.
Bitte beachten Sie außerdem die Einschreibungbedingungen der Hochschulen.
Ich habe mich in der Bewerbungsphase auf vier örtlich zulassungsbeschränkte Studienangebote beworben. Leider hatte ich bis zum Ende der Koordinierungsphase bei keiner der vier abgegebenen Bewerbungen eine Zulassungsoption. Bei drei der vier Studienangebote entscheiden sich die jeweiligen Hochschulen am Koordinierten Nachrücken teilzunehmen. Ich möchte nun jedoch nur noch bei zwei der drei Studienangebote im Rahmen des Koordinierten Nachrückens teilnehmen und muss dies entsprechend zweimal aktiv bestätigen.
Da ich ursprünglich insgesamt vier Bewerbungen abgegeben habe, könnte ich zusätzlich noch max. acht Neubewerbungen abgeben. Diese acht Neubewerbungen finden nur dann Berücksichtigung, wenn nach Abarbeitung der vorhandenen Ranglisten noch Restplätze verfügbar sind (Vergabe erfolgt dann durch Los).
Dass eine Möglichkeit an der Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für ein Studienangebot besteht, sehe ich innerhalb meines Benutzerkontos an dem hier markierten Aktionsbutton mit dem roten Pfeil in der Bewerbungsübersicht.
Nach Klicken des Aktionsbuttons muss ich in einem nächsten Schritt meine gewünschte Teilnahme noch einmal bestätigen.
Es folgt die Teilnahmebestätigung am Koordinierten Nachrücken für das konkrete Studienangebot mit der Priorität 1.
Nachdem die Teilnahme bestätigt wurde, ändert sich der Status der Bewerbung von „abgelehnt“ in „gültig“. Wichtiges Detail: Die Information zur Erstellung des Bescheids, die sich unterhalb des neuen Bewerbungsstatus findet, stammt noch aus dem Ende der Koordinierungsphase und kann für das Koordinierte Nachrücken ignoriert werden.
Möchte ich in unserem Beispiel auch die Teilnahme an meinen Bewerbungen mit Priorität 2 und 3 erklären, wiederhole ich entsprechend das Prozedere. Für die Bewerbung mit Priorität 4 ist dies nicht möglich, da die Hochschule mit diesem Studienangebot nicht am Koordinierten Nachrücken teilnimmt.
Gruppe 2 – Bewerber*innen, die sich bisher noch nicht im Rahmen des DoSV-Hauptverfahrens beworben haben und erst in der Phase des Koordinierten Nachrückens neue Bewerbungen abgeben möchten
Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie sich zunächst im Bewerbungsportal von Hochschulstart registrieren. Mit dem Start des Koordinierten Nachrückens haben Sie dann die Möglichkeit, sich auf Restplätze von maximal zwölf Studienangeboten zu bewerben.
Wichtig: Ihre Neubewerbungen kommen nur dann zum Zug, wenn die abgearbeiteten Ranglisten aus der Koordinierungsphase, auf denen Sie als Neubewerber*in ja nicht bereits erfasst sind, ausgeschöpft wurden und dennoch weiterhin Restplätze vorhanden sind.
Neue Bewerbungen können während des gesamten KNR ausschließlich zentral im Bewerbungsportal von Hochschulstart abgegeben werden – nicht in einem hochschuleigenen Portal. Es handelt sich um Kurzbewerbungen, denen keine weiteren Unterlagen bzw. Dokumente beigefügt werden müssen. Bitte beachten Sie außerdem die Einschreibungsbedingungen der Hochschulen: Eine Überprüfung, ob Sie mit Ihrer Bewerbung deren Bedingungen erfüllen, erfolgt im KNR grundsätzlich nicht.
Passende Studienangebote können Sie mit Beginn der neuen Phase über die Studienangebotssuche in Ihrem Benutzerkonto finden. Durch Betätigen des Filters „Nur Studienangebote anzeigen, die am Losverfahren teilnehmen“, kann die Studienangebotsliste auf für das Koordinierte Nachrücken relevante Einträge begrenzt werden.
Ihre Neubewerbungen kommen jedoch nur dann zum Zuge, wenn die abgearbeiteten Ranglisten aus der Koordinierungsphase, auf denen Sie als Neubewerber ja nicht bereits erfasst sind, erschöpft ist und dennoch weiterhin Restplätze vorhanden sind. Diese letzten Studienplätze werden dann durch das Los vergeben.
Neue Bewerbungen können ausschließlich zentral im Bewerbungsportal von Hochschulstart abgegeben werden – nicht in einem hochschuleigenen Portal. Es handelt sich um Kurzbewerbungen, denen keine weiteren Unterlagen bzw. Dokumente beigefügt werden müssen. Bitte beachten Sie außerdem die Einschreibebedingungen der Hochschulen.
Wichtiger Hinweis: Eine Doppelregistrierung ist weiterhin nicht erlaubt. Ist bereits ein Benutzerkonto mit abgegebenen Bewerbungen vorhanden, ist es nicht zulässig, sich ein neues Konto anzulegen, um neue Bewerbungen über das Koordinierte Nachrücken abzugeben.
Nein. Für das KNR spielt die Reihenfolge Ihrer hinterlegten Bewerbungen (also Ihre Priorisierung) keine Rolle mehr.
Sobald irgendeine Ihrer am Koordinierten Nachrücken teilnehmenden Bewerbungen im zulassungsfähigen Bereich liegt, ändert sich der Status dieser Bewerbung umgehend von „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ in „zugelassen“.
Das Koordinierte Nachrücken endet dann für Sie, da Ihnen eine Zulassung erteilt werden konnte. Der entsprechende Bescheid wird Ihnen im Anschluss übermittelt.
Die Hochschulkompass-Studienplatzbörse
Auch abseits des Koordinierten Nachrückens vergeben Hochschulen noch Reststudienplätze – und auch wenn Hochschulen am KNR teilnehmen, kann es durchaus vorkommen, dass im Anschluss noch immer einige Studienplätze (gemeinhin in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen) verfügbar sind. Diese letzten freien Studienplätze werden zweimal im Jahr nach Abschluss des Vergabeverfahrens von Hochschulstart durch den Hochschulkompass auf einer eigenen Plattform veröffentlicht. Dort präsentieren die Hochschulen die verbliebenen Studienplätze in der sogenannten Studienplatzbörse.
Für die Anmeldung zu den entsprechenden Losverfahren müssen Sie direkt mit den betreffenden Hochschulen Kontakt aufnehmen. Informationen zu Fristen und Formalitäten finden Sie auf den Webseiten dieser teilnehmenden Hochschulen. Auch die Ergebnisse der Losverfahren werden nur von den jeweiligen Hochschulen bekannt gegeben.
Richten Sie deshalb bitte sämtliche Anfragen zu den Losverfahren oder der Studienplatzbörse ausschließlich an die betreffenden Hochschulen, denn Hochschulstart kann Ihnen an dieser Stelle nicht weiterhelfen!