Koordiniertes Nachrücken
Wenn Studienplätze während der Koordinierungsphase nicht besetzt werden konnten, können Hochschulen diese Restplätze über hochschulstart beim Koordinierten Nachrücken (KNR) vergeben. Studienplätze werden z.B. wieder frei, wenn zugelassene Bewerber*innen eine Rückstellung aufgrund eines Dienstes mitteilen oder sich aus anderen Gründen gegen eine Einschreibung an der Hochschule entscheiden.
Bei Bedarf melden die Hochschulen die entsprechenden Studiengänge für das Koordinierte Nachrücken noch einmal separat an hochschulstart. Hochschulen, die Restplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie anbieten, nehmen bei vorhandenen Restplätzen automatisch am Koordinierten Nachrücken teil. Für alle anderen Studiengänge ist dieser Prozess freiwillig.
Für das Koordinierte Nachrücken müssen Sie sich aktiv anmelden
Wenn eine Hochschule Restplätze für einen Studiengang über hochschulstart vergibt, erhalten alle Bewerber*innen, die zuvor in der gerade abgeschlossenen Koordinierungsphase noch keine Zulassung für diesen oder einen anderen Studiengang erhalten haben, eine E-Mail mit einem Hinweis, dass sie jetzt ihre Teilnahme am Koordinierten Nachrücken im Benutzerkonto erklären können.
Mit Beginn der Anmeldephase zum Koordinierten Nachrücken (siehe Termine & Fristen) können Sie die Studienangebote des KNR über die Studienangebotssuche im Benutzerkonto finden. Filtern Sie „Nur Studienangebote anzeigen, die am Losverfahren teilnehmen". So wird die Studienangebotsliste auf die von den Hochschulen für das Koordinierte Nachrücken vorgesehenen Studiengänge begrenzt.
Nein. Für das Koordinierte Nachrücken spielt Ihre vorher vorgenommene Priorisierung keine Rolle mehr.
- Wenn eine Bewerbung den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste erreicht, wird sofort eine Zulassung ausgesprochen. Der Bewerbungsstatus dieser Bewerbung wechselt von „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" in „zugelassen".
- Alle Ihre weiteren Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus. Das Koordinierte Nachrücken endet für Sie mit dieser Zulassung. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im Anschluss übermittelt.
Wer am Koordinierten Nachrücken teilnehmen kann...
Bewerber*innen können sich für jedes einzelne abgelehnte Studienangebot aktiv für die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken entscheiden. Vorausgesetzt, dass es Restplätze gibt und das Studienangebot auf Wunsch der Hochschule am KNR teilnimmt.
- Beachten Sie die kurze 3-tägige Anmeldephase für das Koordinierte Nachrücken – siehe Termine & Fristen.
- Geben Sie Ihre Teilnahmewünsche fristgerecht in Ihrem Benutzerkonto im Bereich „Meine Bewerbungen" in der Spalte „Aktion" ab. Hier sind in der Bewerbungsübersicht temporär Buttons für die Anmeldung zum KNR platziert.
- Auch das „Auffüllen" der Studienwünsche durch neue Bewerbungen ist möglich. Dabei gilt die aus der Bewerbungsphase bekannte Regel, dass Sie sich über hochschulstart auf maximal 12 Studienangebote bewerben können. Ihre Bewerbungen aus der vorherigen Koordinierungsphase werden dabei mitgezählt – unabhängig davon, welche Studienangebote davon letztlich am KNR teilnehmen. Ein „Auffüllen" ist während des gesamten KNR möglich.
- Bitte beachten Sie außerdem die Voraussetzungen für die Einschreibung an der jeweiligen Hochschule.
- Beim Bewerbungsstatus „ausgeschieden" ist eine Teilnahme am Koordinierten Nachrücken nicht möglich.
Ich habe mich in der Bewerbungsphase auf vier örtlich zulassungsbeschränkte Studienangebote beworben. Leider hatte ich bis zum Ende der Koordinierungsphase bei keiner der vier abgegebenen Bewerbungen eine Zulassungsoption. Bei drei der vier Studienangebote entscheiden sich die jeweiligen Hochschulen am Koordinierten Nachrücken teilzunehmen.
- Ich möchte nun jedoch nur noch bei zwei der drei Studienangebote im Rahmen des Koordinierten Nachrückens teilnehmen und muss dies entsprechend zweimal aktiv bestätigen.
- Da ich ursprünglich insgesamt 4 Bewerbungen abgegeben habe, könnte ich zusätzlich noch maximal 8 Neubewerbungen abgeben. Diese 8 Neubewerbungen finden nur dann Berücksichtigung, wenn nach Abarbeitung der vorhandenen Ranglisten noch Restplätze verfügbar sind (Vergabe erfolgt dann durch Los).
Nachdem die Teilnahme bestätigt wurde, ändert sich der Status der Bewerbung von „abgelehnt“ in „gültig“. Wichtiges Detail: Die Information zur Erstellung des Bescheids, die sich unterhalb des neuen Bewerbungsstatus findet, stammt noch aus dem Ende der Koordinierungsphase und kann für das Koordinierte Nachrücken ignoriert werden.
- Wenn ich in unserem Beispiel auch die Teilnahme an meinen Bewerbungen mit Priorität 2 und 3 erklären will, wiederhole ich entsprechend den Vorgang.
- Für die Bewerbung mit Priorität 4 ist dies nicht möglich, da die Hochschule mit diesem Studienangebot nicht am Koordinierten Nachrücken teilnimmt.
Nach der Registrierung im Bewerbungsportal von hochschulstart können Sie sich mit dem Start des Koordinierten Nachrückens auf Restplätze für maximal 12 Studienangebote bewerben – außer auf Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Bitte beachten Sie: Eine Doppelregistrierung ist nicht zulässig. Ist also bereits ein Benutzerkonto mit abgegebenen Bewerbungen vorhanden, dürfen Sie sich kein neues Konto anlegen um neue Bewerbungen über das Koordinierte Nachrücken abzugeben.
Die kurze 3-tägige Anmeldephase für das KNR finden sie unter Termine & Fristen.
Wichtig: Ihre Neubewerbungen kommen nur dann zum Zug, wenn die Ranglisten mit Bewerber*innen aus der Koordinierungsphase, auf denen Sie als Neubewerber*in ja nicht auftauchen, ausgeschöpft wurden und dennoch weiterhin Restplätze vorhanden sind. Diese letzten Studienplätze werden dann durch das Los vergeben.
- Neue Bewerbungen können während des gesamten KNR ausschließlich zentral im Bewerbungsportal von hochschulstart abgegeben werden – nicht in einem hochschuleigenen Portal.
- Es handelt sich um Kurzbewerbungen, denen Sie keine weiteren Unterlagen bzw. Dokumente beigefügen müssen. Beachten Sie bitte selbst die individuellen Voraussetzungen für die Einschreibung an der jeweiligen Hochschule: Eine Überprüfung, ob Sie mit Ihrer Bewerbung deren Bedingungen erfüllen, erfolgt im KNR grundsätzlich nicht.
Ausnahme: Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Diese Form der Bewerbung für später hinzukommende Neu-Teilnehmer*innen ist nicht für die vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen verfügbar. Hier wird ausschließlich auf den bereits zuvor bestehenden Ranglisten so lange nachgerückt, bis alle noch verbliebenen freien Plätze besetzt sind. Darum kann man sich für diese Studiengänge nicht im Rahmen des Koordinierten Nachrückens neu bewerben. Etwaige Restplätze werden ausschließlich unter den zuvor bereits erfassten und bisher noch erfolglosen (abgelehnten) Bewerber*innen vergeben.
Zudem: Hochschulkompass-Studienplatzbörse
Auch abseits des Koordinierten Nachrückens vergeben Hochschulen noch Reststudienplätze – und auch wenn Hochschulen am KNR teilnehmen, kommt es vor, dass im Anschluss noch immer einige Studienplätze verfügbar sind. Am ehesten gilt dies für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge.
- Diese letzten freien Studienplätze werden zweimal im Jahr nach Abschluss des Vergabeverfahrens von hochschulstart durch die Hochschulen in der Studienplatzbörse von Hochschulkompass veröffentlicht.
- Die Anmeldung zu den Losverfahren läuft direkt über die betreffende Hochschule. Infos zu Fristen und Voraussetzungen finden Sie auf der Website der teilnehmenden Hochschule. Die Ergebnisse der Losverfahren werden ebenfalls von den jeweiligen Hochschulen bekannt gegeben.
Richten Sie Ihre Fragen zu den Losverfahren oder der Studienplatzbörse deshalb bitte direkt an die betreffenden Hochschulen.