Einschreibung

Nachdem Sie eine Zulassung für einen Studienplatz über Hochschulstart erhalten haben, müssen Sie sich an der entsprechenden Hochschule noch einschreiben, um diesen Studienplatz auch wahrnehmen zu können.

Die Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) muss bis zu einer bestimmten Frist an der Hochschule erfolgen. Diese Frist ist in Ihrem Zulassungsbescheid vermerkt. Eventuell finden Sie in Ihrem Bescheid auch weitere Hinweise zur Einschreibung oder Sie erhalten diese mit den Einschreibungsunterlagen von der jeweiligen Hochschule.

Bei der Einschreibung müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Hochschule vorlegen – z.B. Ihren Personalausweis, den Zulassungsbescheid und/oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Insbesondere im Kontext medizinischer Studiengänge des ZV kann außerdem ggf. ein besonderer Impfnachweis oder Gesundheitszeugnis erforderlich sein.

Art und Umfang der jeweils erforderlichen Unterlagen können von Hochschule zu Hochschule variieren, so dass es im Zweifelsfall hilft, vor der Einschreibung noch einmal die entsprechende Homepage der Hochschule oder das Studierendensekretariat bzw. das Immatrikulationsamt vor Ort zu konsultieren. Hochschulstart kann entsprechende Detailfragen nicht beantworten!

zusätzliche Unterlagen zur Einschreibung

Zusätzliche Unterlagen zur Einschreibung

Wichtig: Mit der Einschreibung an einer Hochschule sind Sie auf jeden Fall verpflichtet, einen aktuellen Krankenversicherungsnachweis bzw. eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen! Außerdem sind Studierende der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin seit November 2019 dazu aufgefordert, im Kontext der Einschreibung einen vorliegenden Masernschutz nachzuweisen.

Für den Fall, dass Sie sich nicht einschreiben können, weil Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung noch einen Dienst ableisten, haben wir für Sie zahlreiche wichtige Informationen auf einer separaten Seite zusammengefasst.