Fristen der Einschreibung
Überschreiten Sie die Frist zur Annahme des Studienplatzes, verlieren Sie den Studienplatz. Im Zulassungsbescheid wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ist die Einschreibung bis zu diesem Termin nicht beantragt worden, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Hinweise zur Einschreibung sind entweder auf dem Zulassungsbescheid ausgedruckt oder Sie erhalten sie mit den Einschreibungsunterlagen von der Hochschule. Falls Sie Fragen zur Einschreibung haben, informieren Sie sich bitte umgehend bei der im Zulassungsbescheid genannten Hochschule.
Bei der Einschreibung müssen Sie krankenversichert sein. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in einem "Merkblatt über die Krankenversicherung".
Nichtannahme des Studienplatzes
Wenn Sie den Studienplatz nicht annehmen (egal aus welchem Grund), brauchen Sie hierzu keine Erklärung abzugeben; bitte sehen Sie in diesem Fall von Mitteilungen an die Hochschule oder hochschulstart.de ab.
Aufbewahrungsfrist von Bescheiden
Bescheide, die in Ihrem Nutzerkonto vorhanden sind, sollten Sie ausdrucken und vor Ort speichern.
Die Bescheide für das Wintersemester 2018/19 stehen bis zum 31. Dezember 2018 bzw. für das Sommersemester 2019 bis zum 30. Juni 2019, in Ihrem Nutzerkonto zur Verfügung, danach kann auf die Bescheide nicht mehr zugegriffen werden.
hochschulstart.de löscht die Daten eines Vergabeverfahrens aus datenschutzrechtlichen Gründen nach einem Jahr. Danach ist es nicht mehr möglich von hochschulstart.de Ersatz für verloren gegangene Bescheide zu erhalten.