Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin bzw. Pharmazie zum Sommersemester 2024 gilt hierbei: Im Anschluss an die Online-Bewerbung drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben es. Das Formular und die darin aufgelisteten Unterlagen müssen bis spätestens zum 20.1.2024 (Ausschlussfrist*) postalisch bei Hochschulstart eingegangen sein. Der Posteingang bei Hochschulstart ist maßgeblich. Es zählt nicht (!) das Datum für die Aufgabe bei der Post. Bitte wählen Sie eine verlässliche Zustellart für Ihre Unterlagen.
Wiederbewerber*innen müssen Dokumente, die bereits bei einer früheren Bewerbung eingereicht wurden, nicht erneut zusenden.
Grundsätzlich ist es auch möglich, weitere Unterlagen nachzureichen, bspw. Dienstnachweise. Nähere Informationen zum Nachreichen finden Sie auch in der Terminübersicht.
Bei den örtlich zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengängen entscheiden die Hochschulen über die Bewerbungsfristen. Bitte erkundigen Sie sich bei den Universitäten, welche Fristen für Ihre Bewerbung gelten.