Bewerbungsunterlagen

Während der Bewerbungsphase für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie werden Ihre Unterlagen durch hochschulstart geprüft. Dafür benötigen wir Ihre Unterlagen fristgerecht per Post.

  • Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie
    Wenn Sie sich für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben, sehen Sie nach Abschluss Ihrer Eingaben in Ihrem Zulassungsantrag, welche einzelnen Unterlagen Sie zur Prüfung postalisch an hochschulstart senden müssen.
     
  • Alle anderen Studiengänge
    Schicken Sie für alle anderen Studiengänge nichts an hochschulstart. Wenn für die anderen Studiengänge ein Postversand notwendig werden sollte, dann ist der Adressat immer die zuständige Hochschule und nie hochschulstart. Ob und an wen sie Unterlagen versenden müssen, sehen Sie bei Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal von hochschulstart oder im damit verlinkten Portal der zuständigen Hochschule.

Zulassungsantrag

Zulassungantrag im Bewerbungsportal ausdrucken und unterschreiben

  • Ihren Zulassungsantrag für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie drucken Sie direkt im Bewerbungsportal von hochschulstart aus – genauer gesagt im damit verknüpften Antragstellung Online (AntOn). Ihren ausgedruckten Zulassungsantrag versehen Sie mit Ihrer Unterschrift und senden ihn mit den notwendigen Nachweisen fristgerecht per Post an hochschulstart.

Dem Zulassunsgantrag Nachweise beifügen

  • Ihr online generierter Zulassungsantrag enthält eine Liste der Nachweise, die Sie per Post an hochschulstart schicken müssen. Diese Liste richtet sich nach den von Ihnen im Portal angegebenen Qualifikationen bzw. persönlichen Voraussetzungen. In der Regel müssen Sie Ihrem Antrag zumindest Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) beifügen.

Hochschulzugangsberechtigung (HZB) beifügen

  • Die häufigste Form der schulischen Hochschulzugangsberechtigung ist das Zeugnis über die „Allgemeine Hochschulreife”, das Abiturzeugnis.
  • Ein Beruf kann ebenfalls den Weg zum Studium ebnen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen für Beruflich Qualifizierte.

Hintergrund-Wissen zur Hochschulzugangsberechtigung finden Sie z.B. auf hochschulkompass.de

Weitere Nachweise

Weitere Nachweise beifügen – Beispiele

Entnehmen Sie bitte der Liste in Ihrem Zulassungantrag, ob Sie z.B. folgende Dokumente beifügen müssen.

  • Bescheinigungen über geleistete Dienste wie Wehrdienst oder Freiwilligendienst
  • Bescheinigungen über Berufstätigkeiten als Qualifikation im medizinischen Bereich
  • Bescheinigungen über abgeschlossene Berufsausbildungen als Qualifikation im medizinischen Bereich
  • Bescheinigungen über außerschulische Vorbildungen
  • Bescheinigungen im Rahmen eines Antrags auf Nachteilsausgleich
  • Bescheinigungen im Rahmen eines Härtefallantrags
  • Bescheinigungen im Rahmen einer Bewerbung auf ein Zweistudium, z.B. wenn dafür wissenschaftliche Gründe mit einem Gutachten belegt werden müssen

Hintergrundwissen zum Härtefallantrag oder Antrag auf Nachteilsausgleich und zur Bewerbung auf ein Zweitstudium bietet unser Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung im Download-Bereich. Darin finden Sie ebenfalls folgende Muster-Formulare:

  • Dienstzeit-Bescheinigung
  • Berufstätigkeitsnachweis
  • Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Studieneignungstest-Ergebnisse

Studieneignungstest-Ergebnisse per Prüfcode online eingeben

  • Sie können die Ergebnisse von Studieneignungstests wie TMS, HAM-Nat etc. selbst in der mit dem hochschulstart-Bewerbungsportal verknüpften „Antragstellung Online" (AntOn) eingeben.
  • hochschulstart benötigt Ihre Testergebnisse nicht zusätzlich per Post.
  • Bitte halten Sie Ihre Testdaten für die Bewerbung bereit.
  • Gehen Sie sorgfältig vor und überprüfen Sie mit unserer Anleitung, ob nach Ihrer Eingabe das Testergebnis im Bewerbungsportal erscheint.

Anleitung zum Einreichen des TMS-Ergebnisses

zur Seite „Studieneignungstests"

Gut zu wissen: Falsche oder unvollständige Angaben können nach Artikel 11 Abs. 6 des Staatsvertrages (StV) zur Rücknahme einer Zulassung führen und nach Artikel 16 StV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Form der Nachweise

  • Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag keine Originaldokumente bei, sondern bitte nur amtlich beglaubigte Kopien.

  • Ihren Zulassungsantrag müssen Sie im Original unterschreiben. Bitte keine Kopie einreichen, sonst ist dieser ungültig.
  • Dasselbe gilt für Dokumente wie den Antrag auf Nachteilsausgleich etc.
  • Falls Sie selber nicht unterschreiben können, wird auch die Unterschrift einer Vertretungsperson akzeptiert, wenn dem Antrag Ihre formlose Original-Vollmacht beigefügt ist oder die/der Vertreter*in eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass er/sie für Sie tätig werden darf.

  • Sind Ihre Nachweise wie die Hochschulzugangsberechtigung, Berufsurkunde etc. noch auf einen anderen Namen ausgestellt als auf den aktuellen Namen in Ihrem Zulassungsantrag? Dann müssen Sie Ihre Namensänderung nachweisen.
  • Reichen Sie zusammen mit allen anderen Unterlagen eine amtlich beglaubigte Kopie z.B. der Eheurkunde per Post ein.

  • Alle Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen.
  • Wenn Ihnen die Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, fügen Sie bitte eine amtliche deutsche Übersetzung bei. Hiervon ausgenommen sind Hochschulzugangsberechtigungen in englischer oder französischer Sprache.

Beglaubigungen

  • Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Das sind z.B. Notare, Schulen oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.
  • Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von: Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern, Übersetzern (mit Ausnahme der eigenen Übersetzungen) etc.

Die Formvorschriften für eine amtliche Beglaubigung ergeben sich aus § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes bzw. aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),
  2. die Unterschrift des Beglaubigenden und
  3. den Abdruck des Dienstsiegels. (Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.)

  • Wenn Sie amtliche Bescheinigungen einreichen (z.B. Bescheinigungen von Behörden), so achten Sie bitte darauf, dass diese Bescheinigungen im Original einen Dienstsiegelabdruck enthalten.
  • Eine durch elektronische Datenverarbeitung erstellte Bescheinigung, die keine Unterschrift bzw. keinen Dienstsiegelabdruck enthält, ist gültig, wenn sie im Original vorgelegt wird. Fotokopien solcher Bescheinigungen müssen allerdings ordnungsgemäß beglaubigt sein.

  • Beglaubigungsvermerk für mehrere Seiten
    Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) über einander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Siehe Beispiel unter „Wer darf amtlich beglaubigen?"
  • Alternativ: Beglaubigung jeder Einzelseite
    Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
  • Beglaubigung von Kopien mit relevanter Vorder- und Rückseite
    Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt.") Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden.
  • Notarielle Beglaubigung auf einer Seite der Kopie
    Bei einer notariellen Beglaubigung (mit Schnur und Siegelmarke) genügt der Beglaubigungsvermerk auf nur einer Seite der Kopie bzw. Abschrift.
  • Prägesiegel
    Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Wenn die Beglaubigung den Anforderungen nicht entspricht, wird der Beleg von hochschulstart nicht anerkannt!

 

Was passiert nach dem Vergabeverfahren mit den Unterlagen?

Wiederholung der Bewerbung zu einem späteren Vergabeverfahren
Die Unterlagen Ihres Antrages werden nach der Bearbeitung vernichtet. Wenn Sie sich später erneut über hochschulstart bewerben, müssen Sie deshalb auch Ihre früheren Belege erneut einreichen. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihrem Zulassungsantrag keine Originaldokumente beifügen, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien.

Nachteilsausgleich / Härtefall / Zweitstudium
Auch Unterlagen für einen Härtefallantrag oder Antrag auf Nachteilsausgleich müssen zu jedem Verfahren wieder neu und in aktueller Form beigefügt werden, falls diese in vorherigen Verfahren abgelehnt wurden.

Einsenden der Unterlagen

Für die Online-Antragstellung und für das Einreichen der Unterlagen gelten verbindliche Termine & Fristen. Maßgeblich ist der Eingang bei hochschulstart. Wenn Ihre Unterlagen erst nach Ablauf der Nachfrist bei hochschulstart eintreffen, können sie im Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unterlagen müssen bei einer Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie grundsätzlich per Post an hochschulstart versandt werden. Sie können nicht elektronisch übermittelt werden. Eine Ausnahme gilt nur für die Online-Eingabe von Ergebnissen von Studieneignungstests. Wenn Sie Belege nachreichen, kennzeichnen Sie diese bitte mit vollständigem Namen, der Adresse, dem Geburtsdatum, Ihrer DoSV-Bewerber-ID sowie der AntOn-ID oder der Registriernummer. Vermeiden Sie es bitte, Ihren Zulassungsantrag erneut einzusenden.

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für eine Bewerbung für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bitte an folgende Großkundenanschrift (Straßenname nicht erforderlich): 

hochschulstart
44128 Dortmund 


Alternativ können Sie auch die Hausanschrift verwenden: 

hochschulstart
Silberstraße 21 (neu seit 20.10.2025)
44137 Dortmund


Verlängerte Postlaufzeiten

Berücksichtigen Sie die aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts verlängerten Postlaufzeiten seit 1.1.2025. Briefe werden nun in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt. Bislang galt eine Zustellfrist von ein bis zwei Werktagen. Reichen Sie daher bitte Ihre schriftlichen Unterlagen frühzeitig ein. Wenn diese nicht zum Fristende bei uns vorliegen, muss Ihre Bewerbung ausgeschlossen werden. Sie tragen die Verantwortung für den fristgerechten Eingang.

Hinweis zum Porto

Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Portokosten der Deutschen Post. Frankieren Sie Ihre Postsendung korrekt, denn unterfrankierte Briefe werden hochschulstart nicht erreichen.