Themenbereich Schriftliche Unterlagen

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  • Wohin schicke ich meine Unterlagen für eine Bewerbung im DoSV, z. B. Zeugnisse?

    Bei einer Bewerbung auf einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (z. B. BWL), übersenden Sie bitte keine Unterlagen an Hochschulstart. Postalische Unterlagen müssen, sofern eine Hochschule es wünscht, an diese selbst geschickt werden. Weiterführende Informationen hierzu (bspw. in welcher Form und innerhalb welcher Fristen Unterlagen einzureichen sind) erhalten Sie direkt bei der entsprechenden Hochschule. Oftmals geben die Hochschulen bereits in der Detailbeschreibung der Studienangebote oder im Verlauf der Bewerbungsabgabe nähere Informationen hinsichtlich einzureichender Unterlagen. Beachten Sie bitte, dass die Hochschulen individuell festlegen, welche Informationen und Dokumente sie benötigen. So reicht manchen Hochschulen z.B. die reine Online-Bewerbung, andere hingegen benötigen zusätzlich Unterlagen in Papierform, die stets an die Hochschulen geschickt werden müssen. Eine einheitliche Regelung gibt es aktuell nicht. Von einigen Hochschulen wird außerdem – bei zentraler Bewerbungsabgabe über das Portal von Hochschulstart – ein Antragsformular gewünscht. Sie finden in diesem Fall in Ihrem Benutzerkonto unter „Meine Bewerbungen“ hinter der betreffenden Bewerbung ein Aktions-Icon, mit dem Sie das Antragsformular generieren können. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular senden Sie bitte neben eventuell geforderten weiteren Unterlagen innerhalb der festgelegten Frist an die Hochschule.

    Wichtig:
    Bei einer Bewerbung auf einen der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Human-, Tier-, Zahnmedizin, Pharmazie) senden Sie bitte Ihre Unterlagen (z. B. die amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses) und das unterschriebene Antragsformular postalisch an Hochschulstart. Eine elektronische Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.

  • Wo finde ich Informationen zu den Sonderanträgen auf Nachteilsausgleich oder Anerkennung einer außergewöhnlichen Härte?

    Bei Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge werden die Anträge von der jeweiligen Hochschule bearbeitet, bei der Sie sich bewerben. Daher wenden Sie sich bei Fragen zu den Sonderanträgen bitte direkt an die entsprechende Hochschule.

    Bei Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Human-, Tier-, Zahnmedizin, Pharmazie) werden die Anträge von Hochschulstart geprüft und bearbeitet. Informationen zu diesen Sonderanträgen finden Sie in unserem Ergänzenden Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.