Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stiftung für Hochschulzulassung ist bemüht, die Webseiten unter www.hochschulstart.de sowie die in diesem Zusammenhang auf Subdomains veröffentlichten Inhalte und Services/Webanwendungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Geltungsbereich/Grundlagen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hochschulstart.de veröffentlichten Webseiten inkl. der Internetauftritte unterhalb dieser Domain (Subdomains) sowie das DoSV-Bewerbungsportal (die Online-Applikation des Dialogorientierten Service-Verfahrens) und die Web-Anwendung zur Unterstützung der Antragstellung für das Zentrale Vergabeverfahren (kurz: AntOn).

Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung des Landes NRW (BITV NRW) in der gültigen Fassung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die in der vorliegenden Erklärung berücksichtigten Online-Instanzen sowie deren Inhalte sind nicht durchgehend mit der BITV NRW vereinbar. Eine Behebung der Unvereinbarkeit wird durch eine umfassende bzw. flächendeckende Neu-Entwicklung angestrebt. Die entsprechenden Arbeiten wurden bereits aufgenommen. (Stand: 18.03.2026)

Hinweis zum Prüfverfahren

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf unabhängigen BITV-Tests, die separat für die genannten Teilbereiche des Systemverbands durchgeführt wurden.

 

Feedback und Kontakt

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Barrierefreiheit oder benötigen Sie Informationen, die noch nicht in barrierefreier Form bei hochschulstart vorliegen? Sind Ihnen vielleicht Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unseren Seiten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Email-Postfach: barrierefreiheit(at)hochschulstart.de

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: 
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik