Details zum Quotenmodell

Die Vergabe der Studienplätze im Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt auf Basis eines Quotenmodells. Das Modell beinhaltet drei unterschiedliche Hauptquoten. Wenn Sie sich bewerben, nehmen Sie automatisch an allen drei Hauptquoten teil.

Vorabquoten

In den Vorabquoten werden bis zu 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze an bestimmte Bewerbergruppen verteilt. Dies sind: Härtefälle, Ausländer*innen, Zweitstudienbewerber*innen sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Landärzte), ihren Beruf in Bereichen des besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Die danach noch verfügbaren Studienplätze werden dann in den drei Hauptquoten vergeben. Allein die Härtefälle werden ein wenig anders berücksichtigt: Auch wenn es sich bei der Härtefallquote rein rechtlich um eine Vorabquote handelt, so werden die entsprechenden Studienplätze zeitlich gesehen jedoch erst nach der Freigabe der Ranglisten für die drei Hauptquoten vergeben.

Abiturbestenquote – 30 Prozent

Die erste Hauptquote ist die Abiturbestenquote. 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden über sie vergeben. Die im Abiturergebnis ausgewiesene Punktzahl ist hier das Auswahlkriterium. Nachrangige Kriterien sind Dienst und Los. Da es aber je nach Bundesland Unterschiede bei den Abiturnoten gibt, werden zuerst 16 Landesquoten gebildet, pro Bundesland eine Quote. Wenn Sie z.B. in Hessen Ihr Abitur gemacht haben, werden Sie mit allen anderen hessischen Abiturient*innen auf der Landesliste für Hessen geführt. Die Rangfolge der Bewerber*innen auf den einzelnen Listen wird nach den Kriterien Punktzahl, Dienst und Los erstellt.

Nachdem die 16 Landeslisten erstellt wurden, werden diese mithilfe eines mathematischen Verfahrens zu einer Bundesliste für ganz Deutschland zusammengeführt. Dadurch erhält jede(r) Bewerber*in auf der Bundesliste eine eindeutige Positionszahl. Anhand dieser werden Sie an den von Ihnen gewählten Hochschulen auf einem bestimmten Rangplatz eingeordnet. Welche Studienorte Sie bei Ihrer Bewerbung gewählt haben, spielt für den Rangplatz keine Rolle. Die Studienplätze werden dann anhand der Ranglisten-Positionen an die Bewerber*innen vergeben.

Zusätzliche Eignungsquote – 10 Prozent

Die nächste Hauptquote ist die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Über sie werden 10% der Studienplätze vergeben. Bei der Auswahl in dieser Quote spielt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle. Es werden ausschließlich schulnotenunabhängige Eignungskriterien genutzt. Solche Kriterien können (je nach Hochschule) sein:

  • Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (TMS, HAM-Nat, PhaST, etc.)
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten (Dienste/ehrenamtliche Tätigkeiten), außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben

In dieser Quote kommt ein Punktemodell zum Einsatz, in welchem die Bewerber*innen maximal 100 Punkte erreichen können. Je nach Kriterium werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Wie viele Punkte es für welches Kriterium gibt, legen die Hochschulen im Vorfeld fest. Eine Übersicht über die Auswahlkriterien der Hochschulen in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) finden Sie im Download-Bereich.

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote) – 60 Prozent

Mit einem Anteil von 60% werden die meisten Studienplätze schließlich im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote) vergeben. In der AdH-Quote können die Hochschulen unterschiedliche Auswahlkriterien anwenden. Das können sein:

  • Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Punkte)
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder außerschulische Qualifikationen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben

Die anerkannten Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten und Vorbildungen sind in den Anlagen der jeweiligen Verordnungen der Bundesländer über die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen einheitlich definiert.

Allerdings müssen die Hochschulen bezüglich ihrer Kriterien gewisse Regeln einhalten. Dazu gehört, dass mindestens ein schulnotenunabhängiges Eignungskriterium maßgebliches Gewicht besitzen muss. Im Studiengang Humanmedizin sind sogar zwei schulnotenunabhängige Eignungskriterien vorgeschrieben. Außerdem wird die Berücksichtigung eines fachspezifischen Studieneignungstests für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin als verbindliches Kriterium vorgegeben. Das bedeutet, dass Hochschulen einen solchen Test bei der Bewertung von Bewerbungen berücksichtigten müssen, aber Bewerber*innen ihrerseits nicht verpflichtet sind, einen solchen Test abzulegen. Für Pharmazie gilt: Auch hier gibt es einen entsprechenden Eignungstest (PhaST = Pharmazie-Studieneignungtest), der bei fast allen Pharmazie-Standorten einen signifikanten bis starken Einfluss auf die Studienplatzvergabe hat. Die Bedeutung der schulnotenunabhängigen Qualifikation ist deshalb im Bereich Pharmazie inzwischen auch bei sehr guten Abiturleistungen groß.

Wie in der Zusätzlichen Eignungsquote kommt hier ein Punktemodell mit maximal 100 Punkten zum Einsatz. Welche Kriterien die Hochschulen anwenden und wie sie diese gewichten, steht den Hochschulen unter Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben allerdings frei. Werden die Punkte der Hochschulzugangsberechtigung als Kriterium angewendet, wird ein Prozentrang ermittelt. Der Prozentrang wird aus Ihrer in der Abiturbestenquote ermittelten Positionszahl der Bundesliste errechnet. Anschließend wird mithilfe einer Prozentrangformel der Prozentrang in einen Punktwert umgerechnet. Ein vorliegender Test wird entsprechend dem Testergebnis mit Punkten bewertet und zu den übrigen Punkten addiert. 

Die genauen Auswahlkriterien im jeweils aktuellen Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH-Quote) finden Sie im Download-Bereich.


Relevante Studieneignungstests für bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge.